BAG: Keine Fortsetzungsfiktion bei Urlaubsgewährung
Die Gewährung von Urlaub für eine Zeit nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnis führt nicht zur Fortsetzungsfiktion des § 15 Abs. 6 TzBfG
EuGH: Anspruch auf Jahresurlaub erlischt nicht, wenn er in der Arbeitsphase der Altersteilzeit nicht mehr genommen werden kann
Selbst bei rechtzeitiger Gewährung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist bei einem Ende des Dienstverhältnisses in den Fällen kurzfristiger Erkrankung der gesetzliche Mindesturlaub abzugelten.
BAG: „Aufstellung“ des Dienstplans nach TV-Ärzte/VKA
Ein Dienstplan ist dann „aufgestellt“, wenn der Arbeitgeber die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat.
LAG Hamm: Fristlose Kündigung wegen heimlicher Kaffeepause
Machen Mitarbeitende heimlich Pause, ohne sich auszustempeln, kann dieses Verhalten eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
LAG Baden-Württemberg: Eingruppierung einer Altenpflegerin in Tätigkeit als Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte“
Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet des Aufgabenbereichs einer Heilerziehungspflegerin sind grundsätzlich keine gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, wie sie für eine Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ erforderlich wären.
KAGH: „Einschlägige Berufserfahrung“ für die Stufenzuordnung
Bei der für die Stufenzuordnung maßgebenden „einschlägigen Berufserfahrung“ ist entscheidend, dass Mitarbeitende ihre Tätigkeit unmittelbar nach der Einstellung vollumfänglich und ohne nennenswerte Einarbeitungszeit aufnehmen können.
LAG Sachsen: Kein Schadensersatz bei Verletzung der Obliegenheit des Arbeitnehmers zur Prüfung seiner Entgeltabrechnung
Ein Schadensersatz wegen fehlender Schriftform der Ausschlussfrist ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer der Obliegenheit zur Kenntnisnahme seiner Entgeltabrechnungen, die einen Hinweis auf die Ausschlussfrist in Textform enthielten, nicht genügt hat.
BAG: Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik – Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO TV-L
Pflegerinnen und Pflegehelfer an Universitätskliniken erhalten eine Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO auch dann, wenn sie in einem der in der Vorbemerkung Nr. 6 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO genannten Bereiche beschäftigt sind und dort keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben.
LAG Niedersachsen: Eingruppierung – Leitungsfunktion als einheitlicher Arbeitsvorgang
Entscheidend dafür, ob ein einheitlicher Arbeitsvorgang vorliegt, ist eine natürliche Betrachtungsweise und die vom Arbeitgeber vorgenommene Arbeitsorganisation.
BAG: Einstandspflicht zur Rentenabsenkung der PKC nach der Versorgungsordnung B
Für die Versorgung nach der Versorgungsordnung B der Anlage 8 AVR gilt die Einstandspflicht des Dienstgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
LAG Niedersachsen: Verpflichtung zur Umsetzung von im bEM erkannter Maßnahmen vor der Entscheidung zu einer Kündigung
Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, Maßnahmen, die im Rahmen eines bEM als zielführend erkannt werden, auch umzusetzen, bzw. dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Umsetzung zu geben, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Die Entscheidung betraf einen Mitarbeiter, der unter anderem wegen seines Schichtdienstes gesundheitliche Probleme hatte, weshalb das Urteil auch für die Caritas hohe praktische Relevanz haben dürfte.
BAG-Entscheidung: Urteilsbegründung über Einwurfeinschreiben liegt vor – erste Berichte über Reaktionen von Deutscher Post (DHL)
Mit Fokus Arbeitsrecht vom 11. Mai 2026 hatten Caritas-Dienstgeber über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 berichtet, in dem das Gericht den Beweiswert des Zugangs eines Einwurfeinschreibens hinterfragt hatte. Mittlerweile sind die Urteilsgründe veröffentlicht und die Deutsche Post / DHL soll bereits reagiert haben.
BAG: Außerordentliche Kündigung – und der Arbeitnehmer ist im Urlaub
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den Tatsachen erfahren hat, die ihn zur Kündigung berechtigen. Ein Arbeitgeber, der auf die urlaubsgemäße Abwesenheit des Arbeitnehmers in dieser Zeit Rücksicht nehmen will, ist schlecht beraten.
BAG: Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz – nur betriebsbezogen und nur für das Vorjahr
Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll Beschäftigten helfen, mögliche Entgeltbenachteiligungen aufzudecken. Das BAG stellt nun klar: Der Anspruch ist zeitlich auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr begrenzt und grundsätzlich betriebsbezogen. Damit stärkt das Gericht die Rechtssicherheit für Arbeitgeber, ohne den Anspruch vollständig zu entwerten.