Caritas-Dienstgeber
Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (DGS) vertritt die Interessen der Caritas-Dienstgeber gegenüber der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission, Kirche, Politik und Gesellschaft. Wir gestalten das kirchliche Arbeitsvertragsrecht auf dem Dritten Weg – fair und verantwortungsbewusst, geleitet von den Grundsätzen eines partnerschaftlichen Miteinanders. Wir setzen uns dafür ein, dass die Einrichtungen und Dienste der Caritas im Wettbewerb bestehen und sich als attraktiver Arbeitgeber profilieren können.
News
Caritas-Tarifrunde Ärzte – Verhandlungen gehen weiter
Auf der Frühjahrssitzung der Bundeskommission wurde vereinbart, dass die Verhandlungsgruppe sich zu weiteren Terminen zeitnah abstimmt.
Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 20.03.2025
Die Bundeskommission hat sich am 20. März 2025 zu ihrer diesjährigen Frühjahrssitzung getroffen. Im Mittelpunkt stand der Austausch zu den aktuellen Caritas-Tarifrunden.
Personalpolitische Herausforderungen und Bewältigungsansätze bei der Caritas
Aktuelle Ergebnisse aus dem Caritaspanel 2024
Sozialwirtschaft in Deutschland gezielt stärken!
Nach der Bundestagswahl müssen für die Sozialwirtschaft rasch wichtige Weichen gestellt werden. Die Caritas-Dienstgeber formulieren ihre Forderungen an die Politik.
Jetzt mitgestalten: Wahlen zur AK Caritas
Johannes Brumm wirbt für ein Engagement in der AK Caritas
Infothek
Zusammenfassung und Einordnung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD aus Dienstgeberperspektive
Am 9. April 2025 haben CDU, CSU und SPD ihren 144 Seiten starken Koalitionsvertrag unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ präsentiert. Die Vereinbarung legt den politischen Rahmen für die Arbeit der kommenden Legislaturperiode fest und setzt wichtige Akzente – auch für die Sozialwirtschaft.
BAG: Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Betriebsräte sollen keine Einkommenseinbußen haben, wenn sie für die Gremiumsarbeit von ihren beruflichen Aufgaben freigestellt werden. Ein freigestellter Betriebsrat hat weiter Anspruch auf eine Wechselschichtzulage, auch wenn er nur noch tagsüber arbeitet.
LAG Hessen: Kirchenchorleiter muss trotz Austritts aus der katholischen Kirche weiterbeschäftigt werden
Einem Arbeitnehmer kann nicht wegen Kirchenaustritts gekündigt werden, wenn seine Kirchenzugehörigkeit nicht als wesentliche, rechtmäßige, gerechtfertigte und verhältnismäßige berufliche Anforderung angesehen werden kann, Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG.
KAGH: Keine Beteiligung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter nach § 28a Abs. 3 MAVO vor Abmahnung
Die Präventionsnorm des § 28a Abs. 3 MAVO setzt „ernsthafte Schwierigkeiten“ in einem Beschäftigungsverhältnis einer schwerbehinderten Person voraus, die dieses Beschäftigungsverhältnis gefährden können. Eine solche Gefährdung tritt nicht bereits im Vorfeld einer Abmahnung ein, sondern erst dann, wenn die Abmahnung – nach vorheriger Anhörung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden gem. § 52 MAVO – vom Dienstgeber ausgesprochen worden ist.
BAG: Einheitliche Schwelle für Überstundenzuschläge diskriminiert Teilzeitkräfte
Eine für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte einheitlich geltende Schwelle für die Zahlung von Überstundenzuschlägen ist ohne sachliche Rechtfertigung eine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten und gegebenenfalls auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Scheinselbständigkeit als Risiko für Dienst- und Arbeitgeber – eine Zwischenlösung für Honorarlehrkräfte
Anfang 2025 hat der Gesetzgeber nach einer Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts den Blick auf selbständige Lehrkräfte ausgeweitet und hierzu eine Art Übergangsregelung auf den Weg gebracht.
Aktuelle Themen



AK-Wahl
Die Wahlen zur AK Caritas für die Amtsperiode 2026-2029 stehen an – eine entscheidende Möglichkeit für Dienstgeber, die Rahmenbedingungen der caritativen Sozialwirtschaft aktiv mitzugestalten.

5. Pflegekommission
Die Caritas-Dienstgeber setzen sich für eine verantwortungsvolle Lohnpolitik ein, die den Wert der Pflege anerkennt.



Kirchliches Arbeitsrecht
Was ist Wesen und Inhalt des Kirchlichen Arbeitsrechts? Und warum lohnt es sich, für die Erhaltung und Weiterentwicklung zu kämpfen?

Neue Grundordnung
Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die neue Grundordnung des Kirchlichen Arbeitsrechts, die am 22. November 2022 beschlossen wurde, außerordentlich.

Der Dritte Weg
„Wer den Streikausschluss in Frage stellt, stellt die Systemfrage“ – Norbert Altmann im Gespräch zur Zukunft des Dritten Wegs
AVR-Beratung
Träger und Einrichtungen der Caritas erhalten bei den Diözesan-Caritasverbänden und caritativen Fachverbänden fachlichen Rat und Unterstützung bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung der AVR.
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