Caritas-Dienstgeber
Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (DGS) vertritt die Interessen der Caritas-Dienstgeber gegenüber der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission, Kirche, Politik und Gesellschaft. Wir gestalten das kirchliche Arbeitsvertragsrecht auf dem Dritten Weg – fair und verantwortungsbewusst, geleitet von den Grundsätzen eines partnerschaftlichen Miteinanders. Wir setzen uns dafür ein, dass die Einrichtungen und Dienste der Caritas im Wettbewerb bestehen und sich als attraktiver Arbeitgeber profilieren können.
News
Caritas-Dienstgeber erneut in der Pflegekommission vertreten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Werner Negwer, Stellvertretender Sprecher der Dienstgeberseite der AK Caritas, als ordentliches Mitglied berufen. Marcel Bieniek, Geschäftsführer der Geschäftsstelle der…
Arbeitsrecht im Fokus: Rückschau auf den 17. Arbeitsrechtstag in Freiburg
Mit über 70 Teilnehmenden war der 17. ART am 1. und 2. Oktober 2026 der bisher größte seiner Geschichte.
Planungssicherheit für die Pflege: Kabinettsbeschluss stärkt Tarifanwender
Die Caritas-Dienstgeber begrüßen den Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), der die Refinanzierung tariflicher und kirchlicher Vergütungen in der Pflege weiterhin vorsieht.
Onlineinfoveranstaltungen zur AVR Caritas 2027
Folgende Informationsveranstaltungen zur AVR Caritas 2027 sind ab Oktober 2026 geplant und richten sich an Dienstgeber im Anwendungsbereich der AVR Caritas.
Zusammen geht was
Dienstgeber- und Mitarbeiterseite gemeinsam beim 7. Caritaskongress
Infothek
BAG: Mindestlohnerhöhung darf nicht zur Ungleichbehandlung führen
Ein Arbeitgeber darf Beschäftigte, die von einer Mindestlohnerhöhung profitieren, nicht von einer freiwilligen Inflationsausgleichszahlung ausschließen, die ansonsten allen Beschäftigten gezahlt wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht hierin einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
BAG: Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit
Die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit kann aus mehr als einem Arbeitsvorgang im Sinne des § 12 TV-L bestehen, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der bestimmte Aufgaben getrennt zugewiesen werden.
BAG: Auskunftsanspruch bei Annahmeverzug grundsätzlich ja, aber schrittweise
Das BAG hat den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei der Geltendmachung von Annahmeverzugslohn konkretisiert. Der Arbeitgeber wollte nachweisen, dass der Arbeitnehmer während der Zeit der Nichtbeschäftigung anderweitigen Verdienst böswillig unterlassen hatte. Trotz enger Begrenzung haben Arbeitgeber in einer solchen Situation einen Auskunftsanspruch.
Fokus Politik: Sozialwirtschaft – wachsender Bedarf, wachsender Druck
Positionen der Caritas-Dienstgeber: Tarifautonomie anerkennen, Mitbestimmung gestalten, Fachkräfte sichern
Das Zertifizierungsverfahren nach der BTTGZertV: Eine unzureichende Entlastung für Dienstgeber von Caritas und Diakonie
Gemeinsame Stellungnahme von DGS und VdDD zu Verordnungsentwürfen zum BTTG
LAG Hamm: Keine Diskriminierung durch Überstundenzuschlagsregelung für Teilzeitbeschäftigte im TVöD-VKA
Die Regelungen des TVöD-VKA – die im Wesentlichen inhaltsgleich mit den Regelungen in den AVR Caritas sind – sehen vor, dass Zuschläge nur für Überstunden im tariflichen Sinne, also Stunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgehen, zu zahlen sind. Für „Mehrarbeit“ von Teilzeitbeschäftigten müssen nach diesen Regelungen keine Zuschläge bezahlt werden. Das LAG Hamm befand die Regelungen des TVöD-VKA als wirksam. Aufgrund der Deckungsgleichheit der Regelungen im TVöD-VKA und in den AVR Caritas ist das Urteil für die Caritas-Einrichtungen von hoher Relevanz.
Aktuelle Themen
Reformprozess Anlage 2
Der Reformprozess Anlage 2 AVR Caritas ist mit dem Beschluss der AVR Caritas 2027 beendet.
AVR Caritas 2027
Ab 2027 gilt bei den Diensten und Einrichtungen der Caritas das neu überarbeitete, moderne Tarifwerk.
5. Pflegekommission
Die Caritas-Dienstgeber setzen sich für eine verantwortungsvolle Lohnpolitik ein, die den Wert der Pflege anerkennt.
Kirchliches Arbeitsrecht
Was ist Wesen und Inhalt des Kirchlichen Arbeitsrechts? Und warum lohnt es sich, für die Erhaltung und Weiterentwicklung zu kämpfen?
Neue Grundordnung
Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die neue Grundordnung des Kirchlichen Arbeitsrechts, die am 22. November 2022 beschlossen wurde, außerordentlich.
Der Dritte Weg
„Wer den Streikausschluss in Frage stellt, stellt die Systemfrage“ – Norbert Altmann im Gespräch zur Zukunft des Dritten Wegs
AVR-Beratung
Träger und Einrichtungen der Caritas erhalten bei den Diözesan-Caritasverbänden und caritativen Fachverbänden fachlichen Rat und Unterstützung bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung der AVR.
Zur AVR-Beratung







