Caritas-Dienstgeber
Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (DGS) vertritt die Interessen der Caritas-Dienstgeber gegenüber der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission, Kirche, Politik und Gesellschaft. Wir gestalten das kirchliche Arbeitsvertragsrecht auf dem Dritten Weg – fair und verantwortungsbewusst, geleitet von den Grundsätzen eines partnerschaftlichen Miteinanders. Wir setzen uns dafür ein, dass die Einrichtungen und Dienste der Caritas im Wettbewerb bestehen und sich als attraktiver Arbeitgeber profilieren können.
News
Gesundheits-Sparpaket treibt Kliniken und Kommunen noch tiefer in die Krise
Gemeinsame Erklärung zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
DGS beim Caritaskongress 2026
7. Caritaskongress vom 24. bis 26. Juni 2026, Ort: EUREF Campus Berlin
Pflege: Einschränkung der Tarif-Refinanzierung ist kein Zeichen des Vertrauens, sie gefährdet die Versorgungssicherheit
Diakonie- und Caritasverbände kritisieren Referentenentwurf zur Pflegereform und warnen vor Versorgungslücken
Wer Tarifbindung stärken will, darf Tariflöhne nicht für unwirtschaftlich erklären
Statement von Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands e. V. zum Antrag „Versorgung bei Schwangerschafts-abbrüchen sichern“
Marcel Bieniek, DGS-Geschäftsführer, hat als Sachverständiger an der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ (BT-Drucksache 21/3909) teilgenommen.
Infothek
BAG zur Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung
Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen.
Nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Entgelttransparenz-Richtlinie – was nun?
Am Sonntag, 7. Juni 2026 lief die Umsetzungsfrist für die sog. Entgelttransparenz-Richtlinie (RL (EU) 2023/970) aus, ohne dass in Deutschland ein Umsetzungsgesetz in Kraft getreten ist. Bis zuletzt haben verschiedene Stellen deutsche Unternehmen trotz eines fehlenden Umsetzungsgesetzes vor Untätigkeit gewarnt. Eine Einordnung.
BAG: Kein Anspruch auf Inflationsausgleich während Elternzeit in Freistellung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 endgültig entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von Beschäftigten bei der Zahlung von Inflationsausgleichsleistungen nach dem TV Inflationsausgleich während ihrer Elternzeit, in der die entsprechenden Arbeitsverhältnisse ruhen, zulässig ist. Das Urteil hat unmittelbare Bedeutung für die AVR Caritas.
Das BTTG in der Sozialwirtschaft – erste Hinweise zur praktischen Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes
Als das Bundestariftreuegesetz (BTTG) am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist, sind viele Fragen zu dessen praktischer Umsetzung offengeblieben. Im Folgenden werden einige Hinweise zur Arbeit mit dem BTTG gegeben – auch wenn noch manche Frage offen ist.
BAG: Rechtsstreit in der Sache „Egenberger“ nach knapp 14 Jahren entschieden – Klägerin unterliegt am Ende vor dem Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bewertet den Fall neu und kommt zu dem Ergebnis, dass die Klägerin nicht wegen ihrer Konfessionslosigkeit diskriminiert wurde. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bei Stellenbesetzungen wird nun auch vom BAG deutlich stärker akzeptiert.
AVR Caritas 2027 erklärt – Arbeitszeit (Allgemeine Arbeitszeitregelungen)
Der neue Artikel unserer Kommentierungsreihe „AVR erklärt“ widmet sich dem Thema „Arbeitszeit“. Die Regelungen hierzu finden sich im Abschnitt II der AVR Caritas 2027.
Aktuelle Themen
Reformprozess Anlage 2
Der Reformprozess Anlage 2 AVR Caritas ist mit dem Beschluss der AVR Caritas 2027 beendet.
AVR Caritas 2027
Ab 2027 gilt bei den Diensten und Einrichtungen der Caritas das neu überarbeitete, moderne Tarifwerk.
5. Pflegekommission
Die Caritas-Dienstgeber setzen sich für eine verantwortungsvolle Lohnpolitik ein, die den Wert der Pflege anerkennt.
Kirchliches Arbeitsrecht
Was ist Wesen und Inhalt des Kirchlichen Arbeitsrechts? Und warum lohnt es sich, für die Erhaltung und Weiterentwicklung zu kämpfen?
Neue Grundordnung
Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die neue Grundordnung des Kirchlichen Arbeitsrechts, die am 22. November 2022 beschlossen wurde, außerordentlich.
Der Dritte Weg
„Wer den Streikausschluss in Frage stellt, stellt die Systemfrage“ – Norbert Altmann im Gespräch zur Zukunft des Dritten Wegs
AVR-Beratung
Träger und Einrichtungen der Caritas erhalten bei den Diözesan-Caritasverbänden und caritativen Fachverbänden fachlichen Rat und Unterstützung bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung der AVR.
Zur AVR-Beratung






