Caritas-Dienstgeber
Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (DGS) vertritt die Interessen der Caritas-Dienstgeber gegenüber der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission, Kirche, Politik und Gesellschaft. Wir gestalten das kirchliche Arbeitsvertragsrecht auf dem Dritten Weg – fair und verantwortungsbewusst, geleitet von den Grundsätzen eines partnerschaftlichen Miteinanders. Wir setzen uns dafür ein, dass die Einrichtungen und Dienste der Caritas im Wettbewerb bestehen und sich als attraktiver Arbeitgeber profilieren können.
News
Caritas-Dienstgeber sehen geplante 1.000-Euro-Entlastungsprämie kritisch
Statement von Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Die Reihe der Vor-Ort-Schulungen zu den AVR Caritas 2027 wird fortgesetzt
Finden Sie hier die nächsten Termine Ihrer Regionalkommission
Referent_in Arbeits- und Tarifrecht (Volljurist_in)
In der Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. suchen wir mit Dienstsitz Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine_n Referent_in Arbeits- und Tarifrecht (Volljurist_in) (m/w/d) (100 %).
Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 19.03.2026
Im Mittelpunkt der Frühlingssitzung der Bundeskommission stand die Konstituierung des Gremiums in der neuen Amtszeit.
Tarifbindung sichert gute Arbeit und Qualität
Caritas-Dienstgeber und andere Verbände fordern klare Anerkennung und verlässliche Refinanzierung in der Eingliederungshilfe.
Infothek
Egenberger und die Folgen: Familienministerium legt Referentenentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor
Der Referentenentwurf greift die Vorgaben der Rechtsprechung auf und präzisiert, wann Religionszugehörigkeit im Bewerbungsverfahren relevant sein kann.
BAG: Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel nach Kündigung
Eine arbeitsvertragliche Klausel, nach der Beschäftigte „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung“ automatisch unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt werden können, ist unwirksam (Urteil). Eine solche Allgemeine Geschäftsbedingung benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen und verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB.
Koalitionsparteien bringen Entlastungen für Verbraucher auf den Weg: „Energie-Sofortprogramm“ und „Entlastungsprämie“
Die Koalition hat sich auf verschiedene Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine- und dem Irankrieg geeinigt. Das Energie-Sofortprogramm zielt auf Autofahrer ab und soll die Spritpreise spürbar senken, die ferner beschlossene Entlastungsprämie soll allen Arbeitnehmern zugutekommen.
Fachkräftesicherung beginnt im Bildungssystem: Die Bildungskrise als Strukturfrage für Arbeitsmarkt und Sozialwirtschaft
Die Bildungskrise wird in Deutschland, wenn überhaupt, zu kleinteilig diskutiert. Tatsächlich geht es um eine tiefgehende strukturelle Schwäche entlang der gesamten Bildungskette mit direkten Folgen für Ausbildung, Fachkräftesicherung und die Handlungsfähigkeit der Sozialwirtschaft.
Bundestariftreuegesetz nimmt letzte Hürde: Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat für das BTTG
Im Gesetzgebungsverfahren hat die DGS Erleichterungen für Unternehmen von Kirche und Caritas erreicht. Allerdings werden kirchliche und weltliche Tarifwerke im BTTG nicht vollständig gleichbehandelt.
Unkündbarkeit langjähriger Mitarbeiter bei Dienstgeberwechsel nach den AVR Caritas 2027
Bei der Berechnung der Beschäftigungszeit von 15 Jahren bei demselben Dienstgeber als Voraussetzung der tariflichen Unkündbarkeit nach § 52 Abs. 3 AVR Caritas 2027 zählen nur die Beschäftigungszeiten beim aktuellen Dienstgeber. Vorbeschäftigungszeiten bei anderen, auch kirchlichen Dienstgebern werden nicht angerechnet.
Aktuelle Themen
Reformprozess Anlage 2
Der Reformprozess Anlage 2 AVR Caritas ist mit dem Beschluss der AVR Caritas 2027 beendet.
AVR Caritas 2027
Ab 2027 gilt bei den Diensten und Einrichtungen der Caritas das neu überarbeitete, moderne Tarifwerk.
5. Pflegekommission
Die Caritas-Dienstgeber setzen sich für eine verantwortungsvolle Lohnpolitik ein, die den Wert der Pflege anerkennt.
Kirchliches Arbeitsrecht
Was ist Wesen und Inhalt des Kirchlichen Arbeitsrechts? Und warum lohnt es sich, für die Erhaltung und Weiterentwicklung zu kämpfen?
Neue Grundordnung
Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die neue Grundordnung des Kirchlichen Arbeitsrechts, die am 22. November 2022 beschlossen wurde, außerordentlich.
Der Dritte Weg
„Wer den Streikausschluss in Frage stellt, stellt die Systemfrage“ – Norbert Altmann im Gespräch zur Zukunft des Dritten Wegs
AVR-Beratung
Träger und Einrichtungen der Caritas erhalten bei den Diözesan-Caritasverbänden und caritativen Fachverbänden fachlichen Rat und Unterstützung bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung der AVR.
Zur AVR-Beratung







