Caritas-Dienstgeber
Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (DGS) vertritt die Interessen der Caritas-Dienstgeber gegenüber der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission, Kirche, Politik und Gesellschaft. Wir gestalten das kirchliche Arbeitsvertragsrecht auf dem Dritten Weg – fair und verantwortungsbewusst, geleitet von den Grundsätzen eines partnerschaftlichen Miteinanders. Wir setzen uns dafür ein, dass die Einrichtungen und Dienste der Caritas im Wettbewerb bestehen und sich als attraktiver Arbeitgeber profilieren können.
News
Entgeltanpassungen und stärkere finanzielle Anreize für Schichtdienste
Caritas erzielt Tarifeinigungen für 740.000 Beschäftigte
Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 05.06.2025
Auf der Sommersitzung der BK wurden unter anderem Beschlüsse zur Allgemeinen Tarifrunde sowie zur Tarifrunde Ärzte gefasst
„Brücke sein – auch mal nachts beim Bier“
Norbert Altmann mit dem Brotteller des Deutschen Caritasverbandes ausgezeichnet
Fachkräftemangel belastet soziale Dienstleister zunehmend
Caritas-Dienstgeber stellen Ergebnisse der Rechtsträgerbefragung CaritasPanel vor und fordern politische Weichenstellungen.
Dienstgemeinschaft als „caritatives Mehr“ leben
Ein Gespräch mit Matthias Färber
Langjähriges Mitglied der Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas
Infothek
LAG Baden-Württemberg: Unzulässige Stellenanzeige „Digital Native“
Wer in einer Stellenausschreibung einen „Digital Native“ sucht als „absoluten Teambuddy“ für ein „dynamisches Team“, kann in Konflikt mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geraten. Ein Bewerber, Jahrgang 1972, klagte mit Erfolg vor dem LAG Baden-Württemberg.
LAG Köln: Angemessenheit einer Entschädigungszahlung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG sind alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen. Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten.
Entgegen dem Trend – Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung sind im Bereich der Caritas weiter sehr hoch
Aktualisiert: Der Artikel untersucht Zahlen zur Tarifbindung und betrieblichen Interessenvertretung aus dem Caritaspanel 2024 und dem IAB-Betriebspanel 2024.
Die Bindungswirkung kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) im Dienstverhältnis
Arbeitsrechtlich verbindlich, aber keine Tarifverträge: Kirchliche AVR gelten im kirchlichen Dienst umfassend – auf Grundlage kircheninterner Regelungen. Welche juristischen Besonderheiten das mit sich bringt, zeigt diese Analyse.
LAG Niedersachsen: Sind Beweisregeln der Zivilprozessordnung mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung vereinbar?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vereinbarkeit von deutschen Prozessrecht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgelegt; unter welchen Voraussetzungen dürfen unrechtmäßig erlangte Informationen durch das Gericht berücksichtigt werden. Hintergrund ist ein Schadenersatzprozess zwischen ehemaligem Arbeitgeber und Mitarbeiterin wegen unbefugter Veräußerung von Betriebsmitteln. In dem Rechtsstreit ist streitig, ob der Arbeitgeber rechtmäßig an die Beweise gelangt ist.
BAG: Konzernprivileg des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes greift nicht bei Beschäftigung zum Zweck der Überlassung – Warum ein „und“ manchmal ein „oder“ ist!
Das sog. Konzernprivileg des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), wonach eine Arbeitnehmerüberlassung zwischen zwei Unternehmen des gleichen Konzerns erlaubnisfrei und unbürokratisch möglich sein soll, ist trotz anderslautenden Wortlauts im AÜG ausgeschlossen, wenn entweder die Einstellung oder die Beschäftigung eines Arbeitnehmers der Überlassung dient.
Aktuelle Themen



AK-Wahl
Die Wahlen zur AK Caritas für die Amtsperiode 2026-2029 stehen an – eine entscheidende Möglichkeit für Dienstgeber, die Rahmenbedingungen der caritativen Sozialwirtschaft aktiv mitzugestalten.

5. Pflegekommission
Die Caritas-Dienstgeber setzen sich für eine verantwortungsvolle Lohnpolitik ein, die den Wert der Pflege anerkennt.



Kirchliches Arbeitsrecht
Was ist Wesen und Inhalt des Kirchlichen Arbeitsrechts? Und warum lohnt es sich, für die Erhaltung und Weiterentwicklung zu kämpfen?

Neue Grundordnung
Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die neue Grundordnung des Kirchlichen Arbeitsrechts, die am 22. November 2022 beschlossen wurde, außerordentlich.

Der Dritte Weg
„Wer den Streikausschluss in Frage stellt, stellt die Systemfrage“ – Norbert Altmann im Gespräch zur Zukunft des Dritten Wegs
AVR-Beratung
Träger und Einrichtungen der Caritas erhalten bei den Diözesan-Caritasverbänden und caritativen Fachverbänden fachlichen Rat und Unterstützung bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung der AVR.
Zur AVR-Beratung