Caritas-Dienstgeber
Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (DGS) vertritt die Interessen der Caritas-Dienstgeber gegenüber der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission, Kirche, Politik und Gesellschaft. Wir gestalten das kirchliche Arbeitsvertragsrecht auf dem Dritten Weg – fair und verantwortungsbewusst, geleitet von den Grundsätzen eines partnerschaftlichen Miteinanders. Wir setzen uns dafür ein, dass die Einrichtungen und Dienste der Caritas im Wettbewerb bestehen und sich als attraktiver Arbeitgeber profilieren können.
News
Dienstgemeinschaft als „caritatives Mehr“ leben
Ein Gespräch mit Matthias Färber
Langjähriges Mitglied der Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas
Caritas-Tarifrunde Ärzte – Verhandlungen gehen weiter
Auf der Frühjahrssitzung der Bundeskommission wurde vereinbart, dass die Verhandlungsgruppe sich zu weiteren Terminen zeitnah abstimmt.
Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 20.03.2025
Die Bundeskommission hat sich am 20. März 2025 zu ihrer diesjährigen Frühjahrssitzung getroffen. Im Mittelpunkt stand der Austausch zu den aktuellen Caritas-Tarifrunden.
Personalpolitische Herausforderungen und Bewältigungsansätze bei der Caritas
Aktuelle Ergebnisse aus dem Caritaspanel 2024
Sozialwirtschaft in Deutschland gezielt stärken!
Nach der Bundestagswahl müssen für die Sozialwirtschaft rasch wichtige Weichen gestellt werden. Die Caritas-Dienstgeber formulieren ihre Forderungen an die Politik.
Infothek
Die Bindungswirkung kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) im Dienstverhältnis
Arbeitsrechtlich verbindlich, aber keine Tarifverträge: Kirchliche AVR gelten im kirchlichen Dienst umfassend – auf Grundlage kircheninterner Regelungen. Welche juristischen Besonderheiten das mit sich bringt, zeigt diese Analyse.
LAG Niedersachsen: Sind Beweisregeln der Zivilprozessordnung mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung vereinbar?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vereinbarkeit von deutschen Prozessrecht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgelegt; unter welchen Voraussetzungen dürfen unrechtmäßig erlangte Informationen durch das Gericht berücksichtigt werden. Hintergrund ist ein Schadenersatzprozess zwischen ehemaligem Arbeitgeber und Mitarbeiterin wegen unbefugter Veräußerung von Betriebsmitteln. In dem Rechtsstreit ist streitig, ob der Arbeitgeber rechtmäßig an die Beweise gelangt ist.
BAG: Konzernprivileg des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes greift nicht bei Beschäftigung zum Zweck der Überlassung – Warum ein „und“ manchmal ein „oder“ ist!
Das sog. Konzernprivileg des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), wonach eine Arbeitnehmerüberlassung zwischen zwei Unternehmen des gleichen Konzerns erlaubnisfrei und unbürokratisch möglich sein soll, ist trotz anderslautenden Wortlauts im AÜG ausgeschlossen, wenn entweder die Einstellung oder die Beschäftigung eines Arbeitnehmers der Überlassung dient.
LAG Rheinland-Pfalz: Kein Schadensersatz für ehemalige Mitarbeiterin wegen Namensnennung in einem Flyer
Die versehentliche Benennung einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer begründet weder einen Schadensersatzanspruch der Mitarbeiterin nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), noch stellt sie eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung als Grundlage für einen Schadensersatzanspruch dar.
Zusammenfassung und Einordnung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD aus Dienstgeberperspektive
Am 9. April 2025 haben CDU, CSU und SPD ihren 144 Seiten starken Koalitionsvertrag unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ präsentiert. Die Vereinbarung legt den politischen Rahmen für die Arbeit der kommenden Legislaturperiode fest und setzt wichtige Akzente – auch für die Sozialwirtschaft.
BAG: Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Betriebsräte sollen keine Einkommenseinbußen haben, wenn sie für die Gremiumsarbeit von ihren beruflichen Aufgaben freigestellt werden. Ein freigestellter Betriebsrat hat weiter Anspruch auf eine Wechselschichtzulage, auch wenn er nur noch tagsüber arbeitet.
Aktuelle Themen



AK-Wahl
Die Wahlen zur AK Caritas für die Amtsperiode 2026-2029 stehen an – eine entscheidende Möglichkeit für Dienstgeber, die Rahmenbedingungen der caritativen Sozialwirtschaft aktiv mitzugestalten.

5. Pflegekommission
Die Caritas-Dienstgeber setzen sich für eine verantwortungsvolle Lohnpolitik ein, die den Wert der Pflege anerkennt.



Kirchliches Arbeitsrecht
Was ist Wesen und Inhalt des Kirchlichen Arbeitsrechts? Und warum lohnt es sich, für die Erhaltung und Weiterentwicklung zu kämpfen?

Neue Grundordnung
Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die neue Grundordnung des Kirchlichen Arbeitsrechts, die am 22. November 2022 beschlossen wurde, außerordentlich.

Der Dritte Weg
„Wer den Streikausschluss in Frage stellt, stellt die Systemfrage“ – Norbert Altmann im Gespräch zur Zukunft des Dritten Wegs
AVR-Beratung
Träger und Einrichtungen der Caritas erhalten bei den Diözesan-Caritasverbänden und caritativen Fachverbänden fachlichen Rat und Unterstützung bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung der AVR.
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