AVR Caritas
Das Tarifwerk der Caritas ist jetzt in autorisierter Fassung online frei verfügbar
www.avr-caritas.de
Was sind die AVR Caritas?
Die AVR Caritas sind die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas – ihr Tarifwerk. Die AVR legen die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden der Dienste und Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Entgelte und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Mitarbeitende der Caritas haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen. Bei den AVR Caritas handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im klassischen Sinne. Für ihr Zustandekommen und ihre Anwendung gelten die Besonderheiten des Kirchlichen Arbeitsrechts der katholischen Kirche. Beschlossen werden die Bestimmungen der AVR Caritas durch die Arbeitsrechtliche Kommission, die paritätisch besetzt ist mit Mitarbeiter- und Dienstgebervertretern. Durch schriftliche Bezugnahme werden die AVR Bestandteil des einzelnen Arbeitsvertrages.
Wo finde ich die AVR Caritas?
Das Tarifwerk der Caritas ist ab sofort auf www.avr-caritas.de in autorisierter Fassung komplett frei zugänglich. Es gilt für die rund 700.000 Caritas-Mitarbeitenden bundesweit und bildet einen Grundbaustein der Caritas-Identität.
Die Dienstgeberseite der AK Caritas hat sich für die kostenfreie Onlineausgabe der AVR Caritas stark gemacht. Sie verleiht dem Caritas-Tarif die Transparenz, die nötig ist: Dienste und Einrichtungen der Caritas können sich leichter als attraktive Arbeitgeber präsentieren. Potentielle Mitarbeitende können sich schnell und umfassend über die Arbeitsbedingungen bei der Caritas informieren. Tarifungebundene Pflegeeinrichtungen in nicht-kirchlicher Trägerschaft können unkompliziert prüfen, ob für sie eine Anlehnung an kirchenarbeitsrechtliche Regelungen in Frage kommt (§ 72 SGB XI).
Wie sind die AVR Caritas aufgebaut? Wie ist die Eingruppierungssystematik nach AVR Caritas?
Die AVR Caritas gliedern sich in einen Hauptteil und verschiedene Anlagen. Der allgemeine Teil beinhaltet Bestimmungen, die für alle nach AVR vergüteten Mitarbeitenden der Caritas gelten. Das Gehalt richtet sich nach der Eingruppierung, die sich aus den Regelungen der AVR Caritas ergibt. Die grundlegenden Regelungen zur Eingruppierung finden sich in Anlage 1 AVR sowie in den für die jeweilige Tätigkeit einschlägigen Anlagen. In den Regelungen ist festgelegt, dass sich die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen richtet, die in den AVR Caritas beschrieben sind. So bestimmen die Anlagen unter anderem die einzelnen Tätigkeitsbereiche näher, beinhalten die einzelnen Eingruppierungsregelungen und die Entgelttabellen.
Bei Fragen zur Anwendung der AVR Caritas – etwa in Hinblick auf die Eingruppierung von Mitarbeitenden – können sich die Träger und Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes an die regionalen Ansprechpartner der AVR-Beratung wenden.
Anlage 2 AVR
In der Anlage 2 ist eine Vielzahl von Berufen eingruppiert, etwa im Rettungsdienst, in der Verwaltung und Buchhaltung, Küche und Hauswirtschaft sowie IT-Berufe, Gesundheitsberufe, Handwerk und Hausmeister und viele mehr. Die Vergütung dieser Beschäftigten ist in Anlage 3 (Tabelle) geregelt, die Arbeitszeitregelungen finden sich in den Anlangen 5 und 6. Aktuell wird die Anlage 2 reformiert.
Anlagen 31 und 32 AVR
Anlage 31 der AVR umfasst die Tätigkeitsmerkmale und Vergütungsregelungen für den Pflegedienst im Krankenhaus, während Anlage 32 für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste gilt. Anschauliche Beispiele für das Gehalt als Pflegefachkraft oder als Pflegehelfer bei der Caritas bieten die Faktenblätter. Den Mindestlohn im Pflegebereich setzt die Pflegekommission fest, in der auch die DGS mitwirkt.
Anlage 33 AVR
Für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst in allen Einrichtungsarten der Caritas gelten besondere Regelungen, die in Anlage 33 AVR erfasst werden. Die Verdienst- und Einsatzmöglichkeiten fassen auch die Faktenblätter kompakt und leicht verständlich zusammen.
mehr zum aktuellen Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst