Erster Teilbeschluss in der Tarifrunde 2025
Nach intensiven Verhandlungen auf der Sitzung der Bundeskommission 02/2025 wurde ein erster Teilbeschluss zur Allgemeinen Tarifrunde 2025 gefasst. Mit dem Teilbeschluss wurden die Entgelterhöhungen aller Beschäftigten der Caritas – ausgenommen Mitarbeitende im ärztlichen Dienst – beschlossen.
Die Tabellenentgelte steigen in zwei Schritten:
– zum 1. Juli 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro,
– zum 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.
Auszubildende und Studierende erhalten zu beiden Zeitpunkten jeweils 75 Euro monatlich mehr. Außerdem werden die Schichtzulagen zum 1. Juli 2025 wie folgt angepasst:
– Die Schichtzulage beträgt künftig 100 Euro monatlich.
– Die Wechselschichtzulage liegt bei 250 Euro in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen, in allen übrigen Einrichtungen bei 200 Euro.
Zum Bericht aus der Sitzung der Bundeskommission vom 05.06.2025
Zweiter Teilbeschluss in der Tarifrunde 2025
Die Bundeskommission hat auf ihrer Wintersitzung 2025 zur Eingruppierung von Hebammen in Entgeltgruppe (EG) P 11 folgende Fallgruppen beschlossen:
- Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit, Eingruppierung in EG P 11 zum 1. Januar 2025;
- Hebammen und Entbindungspfleger der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 3, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten der Fallgruppe 1 ausüben in EG P 11 zum 1. Juli 2025.
Damit sind Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung erstmals in den AVR Caritas tarifiert. Hebammen und Entbindungspfleger der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 3, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten der Fallgruppe 1 ausüben können mit Wirkung zum 1. Juli 2025 ebenfalls in EG P 11 eingruppiert werden.
Infoveranstaltung zu den Beschlüssen der BK 04/2025
Zu den Beschlüssen der BK bietet die Geschäftsstelle der Dienstgeberseite am Donnerstag, 11. Dezember 2025 von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Montag, 15. Dezember 2025 von 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr Online-Infoveranstaltungen an. Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Dienstgebervertreter – das heißt an Vorstände, Geschäftsführerinnen und Personalverantwortliche in Einrichtungen im Anwendungsbereich der AVR Caritas. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zum Anmeldeformular
Die Tarifverhandlungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, die in den AVR Caritas geregelt sind. Verhandelt wird für alle Beschäftigten der Caritas im Geltungsbereich der AVR (außer Ärztinnen und Lehrer).
Die Verhandlungsgruppe besteht zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission. Die Geschäftsstellen beider Seiten unterstützen die Verhandler.
Die Dienstgeberseite vertreten:
Johannes Brumm, Krankenhaus St. Marienstift Magdeburg GmbH, Sprecher der Dienstgeberseite und Mitglied im Leitungsausschuss
Harald Klippel, Caritasverband Rhein Sieg e.V., Mitglied im Leitungsausschuss
Werner Negwer, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., stellv. Sprecher der Dienstgeberseite, Mitglied im Leitungsausschuss
Gabriele Stark-Angermeier, Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Mitglied im Leitungsausschuss
Die Mitarbeiterseite hat im November 2024 ihre Forderungen zur Tarifrunde 2025 veröffentlicht.
DGS-Pressemitteilung zu den MAS-Forderungen vom 5. November 2025
Auf der Sitzung der Bundeskommission am 20. März 2025 wurde eine Verhandlungsruppe eingerichtet.
Bericht aus der Bundeskommission 01/2025
Auf der Sitzung der Bundeskommission am 5. Juni 2025 wurde ein erster Teilbeschluss gefasst. Dienstgeber- und Mitarbeiterseite haben sich auf eine Fortsetzung der Tarifrunde 2025 verständigt.

