AVR Caritas 2027
Der Reformprozess der Anlage 2 AVR Caritas wurde mit dem Beschluss der AVR Caritas 2027 abgeschlossen. Ab 2027 gilt das neu überarbeitete, moderne Tarifwerk bei der Caritas.
zum AVR 27 Campus
Die Bundeskommission hat am 9. Oktober 2025 eine Neufassung der AVR Caritas beschlossen, die ab 1. Januar 2027 für alle Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten der Caritas gilt. Damit konnte der 2011 mit der Einführung der Anlagen 30 bis 33 AVR Caritas gestartete Modernisierungsprozess weitergeführt werden. Mit den AVR Caritas 2027 liegt ein die Bedürfnisse der Caritas berücksichtigendes Tarifwerk vor, das durch einheitliche Systematik besticht.
Mit wenigen Ausnahmen gelten ab 2027 für alle Beschäftigten dieselben allgemeinen Regelungen. Die bisherige tätigkeitsbezogene Unterscheidung im Geltungsbereich wird abgelöst durch einen auf die Einrichtung abgestellten Aufbau. Die Regelungen der bisherigen Anlagen 31 bis 33 AVR Caritas wurden im Wesentlichen unverändert in die neue Struktur überführt. Zusätzlich bestehen wie bisher für den Sozial- und Erziehungsdienst tätigkeitsbezogene Regelungen. Für Ärzte, Auszubildende und Lehrkräfte bleiben die gesonderten Regelungen in Anhängen zu den AVR Caritas 2027 erhalten. Für die Mitarbeitenden der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas wurde in den AVR Caritas 2027 eine neue Entgeltordnung geschaffen, in die diese per Antrag auf Überleitung wechseln können.
Hier finden Sie die vollständige Neufassung der AVR Caritas, die ab 1. Januar 2027 gilt:
AVR Caritas 2027 (Lambertus-Verlag)
Den Bericht zur Sitzung der Bundeskommission finden Sie hier: Bericht aus der BK 03/2025
Das Statement von Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der AK Caritas, finden Sie hier: Statement Johannes Brumm

