Für Religionsgemeinschaften gelten das Betriebsverfassungsgesetz sowie die staatlichen Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung nicht. Die katholische Kirche gestaltet die Beteiligung ihrer Mitarbeitenden deshalb auf Grundlage ihres eigenen Ordnungsrechts.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite sowie kirchlicher und caritativer Organisationen erarbeitet die Novellierung der Rahmen-MAVO. Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- die Digitalisierung der MAV-Arbeit,
- einfachere Wahl- und Beteiligungsverfahren,
- geringere Formerfordernisse,
- erweiterte Beteiligungsrechte,
- klarere Regelungen für praktische Abgrenzungsfragen.
Die Reform gehört zu den umfassendsten Weiterentwicklungen der MAVO seit ihrem Bestehen. Die Beratungen haben bereits im Mai 2023 begonnen und werden im Jahr 2026 nach dreieinhalb Jahren intensiver Diskussion abgeschlossen
Zeitplan MAVO Reform
Wer? | Wann? | Was? |
Geschäftsstelle des VDD | Juli/August | Fertigstellung des zweiten, konsolidierten Regelungsentwurf und eines entsprechenden Erläuterungstextes
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ad hoc AG MAVO | Sitzung am 10./11. September 2026 | Endredaktion konsolidierter Regelungsentwurf |
PWK | Sitzung am 16./17. September 2026 | Zuleitung zur Kenntnisnahme |
Bischöfliche AG Arbeitsrecht | Sondersitzung am 22.September 2026
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ARA | Sitzung am 24. September 2026 |
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Verbandsrat | Sitzung am 27./28. Oktober 2026 |
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Vollversammlung des VDD | Sitzung am 23. November 2026 |
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