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Beteiligung von Mitarbeitenden und MAVO-Reform

Mit der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) besteht seit mehr als 50 Jahren ein eigenständiges System der betrieblichen Mitbestimmung. Es wird regelmäßig weiterentwickelt und derzeit grundlegend reformiert.

Für Religionsgemeinschaften gelten das Betriebsverfassungsgesetz sowie die staatlichen Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung nicht. Die katholische Kirche gestaltet die Beteiligung ihrer Mitarbeitenden deshalb auf Grundlage ihres eigenen Ordnungsrechts.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite sowie kirchlicher und caritativer Organisationen erarbeitet die Novellierung der Rahmen-MAVO. Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • die Digitalisierung der MAV-Arbeit,
  • einfachere Wahl- und Beteiligungsverfahren,
  • geringere Formerfordernisse,
  • erweiterte Beteiligungsrechte,
  • klarere Regelungen für praktische Abgrenzungsfragen.

Die Reform gehört zu den umfassendsten Weiterentwicklungen der MAVO seit ihrem Bestehen. Die Beratungen haben bereits im Mai 2023 begonnen und werden im Jahr 2026 nach dreieinhalb Jahren intensiver Diskussion abgeschlossen

Zeitplan MAVO Reform

Wer?

Wann?

Was?

Geschäftsstelle des VDD

Juli/August

Fertigstellung des zweiten, konsolidierten Regelungsentwurf und eines entsprechenden Erläuterungstextes

 

ad hoc AG MAVO

Sitzung am 10./11. September 2026

Endredaktion konsolidierter Regelungsentwurf

PWK

Sitzung am

16./17. September 2026

Zuleitung zur Kenntnisnahme

Bischöfliche AG Arbeitsrecht

Sondersitzung am 22.September 2026

 

 
  • Zuleitung zur Beratung
  • Vorstellung des Entwurfs durch 3 Mitglieder der Ad hoc-AG (je ein DG- und DN-Vertreter und Geschäftsführung)
  • Gibt Votum ab
 

ARA

Sitzung am

24. September 2026

 
  • Zuleitung zur Kenntnisnahme
 

Verbandsrat

Sitzung am

27./28. Oktober 2026

 
  • Zuleitung zur Beratung (inkl. Votum der Bischöflichen AG)
  • Vorstellung des Entwurfs durch 3 Mitglieder der Ad hoc-AG
  • Gibt Votum ab
 

Vollversammlung des VDD

Sitzung am

23. November 2026

 
  • Zuleitung zur Beratung (inkl. beider Voten)
  • Beschlussfassung
 

Mit einer Beschlussfassung zur MAVO-Reform ist Ende November 2026 zu rechnen. An dieser Stelle werden weitere Informationen und Schulungsangebote kommuniziert.

 

 

MAVO-Reform
Schlagworte

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