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Fünfte Pflegekommission

Wir setzen Standards in der Pflege

Pflege beschäftigt uns

Pflege ist ein zentrales Thema unserer älter werdenden Gesellschaft. Laut der letzten offiziellen Pflegestatistik von 2019 gibt es mittlerweile 4,1 Millionen Pflegebedürftige. Um sie zu versorgen, arbeiten schon heute mit deutlich mehr als einer Million Beschäftigten mehr Menschen in der Pflege als in der deutschen Automobilindustrie. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen und auch der Beschäftigten bis zum Jahr 2050 mehr als verdoppeln. Pflege in Deutschland braucht Zukunft – weil eine Zukunft ohne Pflege nicht funktioniert. Der steigende Bedarf an Pflege muss gedeckt werden. Die Finanzierung der Pflege muss nachhaltig gesichert sein. Und es wird eine verantwortungsvolle Lohnpolitik benötigt, die den Wert der Pflege anerkennt.

 

Mindestlöhne in der Pflegebranche

Mindestlöhne in der Pflegebranche tragen dazu bei, die Qualität der Pflege zu sichern und Mindeststandards in der Vergütung zu gewährleisten. Der Pflegemindestlohn wurde mit auf Betreiben der Dienstgeberseite erstmals im Jahr 2010 eingeführt. Die Dienstgeberseite hat die Kommissionslösung stets gestützt, da sie den unterschiedlichen Brancheninteressen umfassend Rechnung trägt und die verfassungsmäßig gleichrangig geschützten Instrumente der Tariffindung im Zweiten und Dritten Weg berücksichtigt und an einem Tisch zusammen bringt. 

Durch die seit 2010 durch die vier bisherigen Pflegekommissionen festgesetzten Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche wurden die Mindestentgelte für Pflegehelfer(innen) kontinuierlich und im Vergleich zu den sonstigen Tarifentgelten überproportional erhöht. Außerdem hat die vierte Pflegekommission die Angleichung der Mindestentgelte in Ost und Westdeutschland beschlossen. Seit dem 1. September 2021 gilt für Pflegehelfer(innen) in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro pro Stunde. Darüber hinaus gilt seit 1. September 2021 auch erstmals ein Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde für Fachkräfte im Bereich der Altenpflege. Zum 1. April 2022 sind diese Stundenvergütungen auf 12,55 Euro für Pflegehilfskräfte und 15,40 Euro für Fachkräfte gestiegen.

Dies wirkt sich auch auf die sonstigen Pflegelöhne aus, wie die weiterhin dynamische Entwicklung der Medianentgelte in der Altenhilfe zeigt. Damit sich Ausbildung und Verantwortung weiterhin lohnen, müssen auch die Löhne von Fachkräften steigen, so dass sich durch die Erhöhung der Pflegemindestlöhne das gesamte Lohngefüge nach oben verschiebt.

News

Die Fünfte Pflegekommission

Empfehlungen zur Festlegung zwingender Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, wie beispielsweise Mindestentgelte, entwickelt die Pflegekommission. Diese Empfehlungen kann das BMAS für alle betroffenen Pflegebetriebe im Rahmen einer Rechtsverordnung verbindlich vorgeben.

Der Pflegekommission gehören gemäß § 12 Abs. 3 AEntG insgesamt acht Vertreter von Organisationen an, die an der Regelung kollektiver Arbeitsbedingungen beteiligt sind, d. h. je zwei Vertreter der Gewerkschaften, die in der Pflegebranche tarifzuständig sind, der Vereinigungen der Arbeitgeberverbände in der Pflegebranche, sowie der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite von paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen. Die Pflegekommission wird für die Dauer von fünf Jahren vom BMAS eingesetzt.

„Die Fünfte Pflegekommission kann nun an der Fortschreibung der aktuell festgelegten Mindestlöhne und an der Optimierung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte weiterarbeiten.“

Norbert Altmann,
Sprecher der Dienstgeberseite

Forderungen der Caritas-Dienstgeber

Die Fünfte Pflegekommission hat am 5. Februar 2022 eine deutliche Erhöhung der Mindestentgelte vorgeschlagen und damit ein sehr positives Ergebnis erzielt. Die Kommission trägt auf diese Weise aktiv dazu bei, attraktive Mindestbedingungen in der Pflege weiterzuentwickeln. Mit dem Ergebnis vom Februar kann nun nahtlos an die zum 30. April 2022 auslaufende Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche angeknüpft werden.

Die konkreten Ergebnisse der Fünften Pflegekommission sind:

Bis zum 1. Dezember 2023

Steigerung der Mindestentgelte für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer auf 14,15€

Mindestentgelt für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung

Steigerung auf 15,25€

Pflegefachkräfte

Anstieg der Stundenvergütung auf 18,25€

Die Steigerung um bis zu 18,5 Prozent erfolgt in drei Schritten. Zusammen mit dem noch von der Vierten Pflegekommission für den 1. April 2022 beschlossenen Erhöhungsschritt steigen die Mindestentgelte sogar um bis zu 22 Prozent. Damit wird auch der Abstand zum geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gewahrt. Darüber hinaus sieht die Kommission weitere Verbesserungen beim Urlaub vor: Beschäftigte in der Pflege haben bei einer Fünf-Tage-Woche künftig mindestens 29 bezahlte Tage Erholungsurlaub pro Jahr. 

Das BMAS hat den vorgelegten Vorschlag am 20.04.2022 als Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 5. PflegeArbbV) erlassen. Die Verordnung ist am 01.05.2022 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31.01.2024 außer Kraft (Verkündung im BAnz AT 26.04.2022).

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