BVerwG: Wende bei der IT-Mitbestimmung – Für jedes System muss im Einzelfall betrachtet werden, ob es zur Überwachung herangezogen werden soll
Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten kann wegen der Möglichkeit der Kommentarfunktion eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, die einen Mitbestimmungstatbestand auslöst. Dies ist jedoch nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.
LAG Hamm: Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit ändert Erfüllungsort für Entgeltzahlung nicht
In der Freistellungsphase der Altersteilzeit ist der Gerichtsstand der in der Arbeitsphase geltende einheitliche Erfüllungsort; dies gilt auch für eine Klage auf eine Inflationsausgleichsprämie
BAG: Kein grundsätzlicher Vorrang von Onlineschulung vor Präsenzschulung für Betriebsräte
Personalräte dürfen für eine Präsenzschulung zum Betriebsverfassungsrecht auf Kosten der Arbeitgeberin reisen und müssen sich nicht auf eine Onlineschulung verweisen lassen, nur weil das günstiger wäre.
ArbG Hamburg: Bei Nutzung von ChatGPT und ähnlichen Systemen künstlicher Intelligenz können betriebliche Mitbestimmungsrechte bestehen
Ein Konzernbetriebsrat kann die Nutzung von Systemen künstlicher Intelligenz durch Mitarbeiter grundsätzlich nicht verbieten.
BVerwG: Niedrigerer Zuschuss für kirchlichen Träger zur Finanzierung einer Kindertageseinrichtung ist rechtens
Die Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Kitafinanzierung in Nordrhein-Westfalen diskriminiert die kirchlichen Träger zumindest nicht ungerechtfertigt.
BAG: Nur eingeschränkte Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsrichtlinien
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) kirchlicher Arbeitgeber unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Inhaltskontrolle dahingehend, ob sie mit höherrangigem Recht und den guten Sitten vereinbar sind.
BAG: Kündigung einer in der katholischen Schwangerenberatung beschäftigten Sozialpädagogin wegen Kirchenaustritts
Das BAG ersucht den EuGH um Auslegung des Unionsrechts zur Frage, ob ein katholischer Verein einer Arbeitnehmerin kündigen darf, weil sie während des Arbeitsverhältnisses aus der Katholischen Kirche ausgetreten ist.
LAG Berlin-Brandenburg: Entschuldigtes Fehlen trotz fehlender Entschuldigung
Beim entschuldigten Fehlen im arbeitsrechtlichen Sinn kommt es nicht auf die Anzeige beim Arbeitgeber und die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer gerechtfertigt gefehlt hat.
BAG: Kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen schwerbehinderte Stellenbewerber nicht einladen
Kirchliche Arbeitgeber müssen auch als öffentlich-rechtliche Körperschaft keine schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einladen. Sie sind kein öffentlicher Arbeitgeber.
BAG: Keine Abweichung von den Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes durch Bestimmungen der AVR Caritas möglich
Da § 4 Abs. 4 EFZG nur auf Tarifverträge anzuwenden ist, sind Regelungen in den AVR, die für den Dienstnehmer ungünstig von den Vorgaben des EFZG abweichen, gemäß § 12 EFZG unwirksam. Diese Auffassung des LAG Hamm (18 Sa 1158/21) hat das BAG nun bestätigt.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
LAG Niedersachsen: Verpflichtung zur Umsetzung von im bEM erkannter Maßnahmen vor der Entscheidung zu einer Kündigung
Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, Maßnahmen, die im Rahmen eines bEM als zielführend erkannt werden, auch umzusetzen, bzw. dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Umsetzung zu geben, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Die Entscheidung betraf einen Mitarbeiter, der unter anderem wegen seines Schichtdienstes gesundheitliche Probleme hatte, weshalb das Urteil auch für die Caritas hohe praktische Relevanz haben dürfte.
BAG-Entscheidung: Urteilsbegründung über Einwurfeinschreiben liegt vor – erste Berichte über Reaktionen von Deutscher Post (DHL)
Mit Fokus Arbeitsrecht vom 11. Mai 2026 hatten Caritas-Dienstgeber über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 berichtet, in dem das Gericht den Beweiswert des Zugangs eines Einwurfeinschreibens hinterfragt hatte. Mittlerweile sind die Urteilsgründe veröffentlicht und die Deutsche Post / DHL soll bereits reagiert haben.
BAG: Außerordentliche Kündigung – und der Arbeitnehmer ist im Urlaub
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den Tatsachen erfahren hat, die ihn zur Kündigung berechtigen. Ein Arbeitgeber, der auf die urlaubsgemäße Abwesenheit des Arbeitnehmers in dieser Zeit Rücksicht nehmen will, ist schlecht beraten.
BAG: Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz – nur betriebsbezogen und nur für das Vorjahr
Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll Beschäftigten helfen, mögliche Entgeltbenachteiligungen aufzudecken. Das BAG stellt nun klar: Der Anspruch ist zeitlich auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr begrenzt und grundsätzlich betriebsbezogen. Damit stärkt das Gericht die Rechtssicherheit für Arbeitgeber, ohne den Anspruch vollständig zu entwerten.