BAG: Keine Anwendbarkeit der Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung
Es besteht kein Vertrauen auf eine noch vorzunehmende rechtliche Bewertung im Rahmen der Eingruppierung, insbesondere dann nicht, wenn die bisherige Bewertung für fehlerhaft gehalten wurde.
BGH: Aktuelle Tarifregelung der Zusatzversorgung zu den Startgutschriften bestätigt
Was lange währt: BGH bestätigt aktuelle Tarifregelung der Zusatzversorgung zu den Startgutschriften im Punktemodell für die rentenfernen Jahrgänge.
ArbG Aachen: Auch in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung müssen Arbeitnehmer die Leasingraten für Diensträder zahlen
Wenn der Arbeitnehmer Krankengeld erhält, muss er für die Leasingraten des Dienstrad-Leasings selbst aufkommen.
BAG: Corona-Sonderzahlung nach TV Corona-Sonderzahlung fällt im Blockmodell der Altersteilzeit auch in der Freistellungsphase an
Auswirkungen auf die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie nach Anlage 1c AVR
KAG Bayern: Informations- und Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung und kirchlicher Datenschutz
Der Dienstgeber kann die gesetzlichen Informations- u. Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung nicht durch den Hinweis auf mögliche Datenschutzdefizite unterlaufen, wenn diese nicht von der Mitarbeitervertretung zu verantworten sind.
VG Lüneburg: Bahnfahrzeit kann Arbeitszeit sein
Ist die An- und Abreise mit der Bahn maßgeblicher Inhalt der Tätigkeit des Arbeitnehmers, gelten Bahnreisezeiten zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.
BAG-Urteile zur Einstandspflicht der Dienstgeber für Leistungsabsenkung durch die Pensionskasse der Caritas VVaG
BAG klärt Grundfrage der Einstandspflicht der Dienstgeber für die Zusagen nach der VersO B der Anlage 8 AVR
BAG: Erstattung einer Personalvermittlungsprovision durch den Arbeitnehmer
Eine vorformulierte arbeitsvertragliche Regelung, nach der Arbeitnehmer im Falle einer Eigenkündigung innerhalb einer Frist verpflichtet sind, ihrem Arbeitgeber eine gezahlte Personalvermittlungsprovision zu erstatten, ist unwirksam.
BAG: Verjährung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung
Ansprüche auf Urlaubsabgeltung verjähren in drei Jahren nach dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, auch wenn der Arbeitgeber seine urlaubsrechtlichen Mitwirkungspflichten zuvor nicht erfüllt hatte.
BAG: Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung ab Januar
Die 15-monatige Verfallfrist kann ausnahmsweise unabhängig von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten beginnen, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers so früh im Urlaubsjahr eintritt, dass es dem Arbeitgeber tatsächlich nicht möglich war, zuvor seinen Obliegenheiten nachzukommen.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
LAG Niedersachsen: Verpflichtung zur Umsetzung von im bEM erkannter Maßnahmen vor der Entscheidung zu einer Kündigung
Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, Maßnahmen, die im Rahmen eines bEM als zielführend erkannt werden, auch umzusetzen, bzw. dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Umsetzung zu geben, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Die Entscheidung betraf einen Mitarbeiter, der unter anderem wegen seines Schichtdienstes gesundheitliche Probleme hatte, weshalb das Urteil auch für die Caritas hohe praktische Relevanz haben dürfte.
BAG-Entscheidung: Urteilsbegründung über Einwurfeinschreiben liegt vor – erste Berichte über Reaktionen von Deutscher Post (DHL)
Mit Fokus Arbeitsrecht vom 11. Mai 2026 hatten Caritas-Dienstgeber über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 berichtet, in dem das Gericht den Beweiswert des Zugangs eines Einwurfeinschreibens hinterfragt hatte. Mittlerweile sind die Urteilsgründe veröffentlicht und die Deutsche Post / DHL soll bereits reagiert haben.
BAG: Außerordentliche Kündigung – und der Arbeitnehmer ist im Urlaub
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den Tatsachen erfahren hat, die ihn zur Kündigung berechtigen. Ein Arbeitgeber, der auf die urlaubsgemäße Abwesenheit des Arbeitnehmers in dieser Zeit Rücksicht nehmen will, ist schlecht beraten.
BAG: Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz – nur betriebsbezogen und nur für das Vorjahr
Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll Beschäftigten helfen, mögliche Entgeltbenachteiligungen aufzudecken. Das BAG stellt nun klar: Der Anspruch ist zeitlich auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr begrenzt und grundsätzlich betriebsbezogen. Damit stärkt das Gericht die Rechtssicherheit für Arbeitgeber, ohne den Anspruch vollständig zu entwerten.