LAG Baden-Württemberg: Unrechtmäßige Freistellung ungeimpfter Pflegekraft
Die Freistellung einer ungeimpften Pflegekraft war unzulässig. Trotz der bis 31.12.2022 geltenden einrichtungsbezogenen Impflicht hätte zuvor ein Tätigkeitsverbot durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden müssen.
LAG Düsseldorf: Zusagen nach der Versorgungsordnung B der Anlage 8 AVR sind keine reinen Beitragszusagen
Für die Versorgung nach der Versorgungsordnung B der Anlage 8 AVR gilt die Einstandspflicht des Dienstgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
ArbG Siegburg: Krankfeiern auf Party kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Meldet sich eine Arbeitnehmerin für zwei Tage krank und nimmt in dieser Zeit an einer öffentlichen Party teil, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
BAG: Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs tritt unabhängig von Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten ein
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
BAG: Keine Änderung der Berechnungsmethode des Schwangerschaftsbeginns
Das Kündigungsverbot aus § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MuSchG beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
BAG: Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen – Hinweispflicht besteht nur, wenn tatsächlich gearbeitet wurde
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr krankheitsbedingt durchgehend nicht gearbeitet hat, kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, weil eine Mitwirkung des Arbeitgebers nicht zur Inanspruchnahme des Urlaubs hätte beitragen können.
Diözesanes Arbeitsgericht für den MAVO-Bereich Köln: Eingruppierung in der Jugendhilfe
Allein die Tatsache, dass ein „sonstiger Mitarbeiter“ eine „entsprechende Tätigkeit“ ausübt, impliziert nicht, dass er auch über „gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen“ verfügt.
BAG: Verjährung von Urlaubsansprüchen / Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen
Unsere aktuelle Analyse der BAG-Urteile zu Verjährung von Urlaubsansprüchen und Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen
BAG: Freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte sogenannte „Corona-Prämien“ sind nicht pfändbar
Vom nicht zum Pflegebereich gehörenden Arbeitgeber gezahlte Corona-Prämien, die dem Ausgleich coronabedingter Erschwernisse bei der Arbeitsleistung dienen, sind im Rahmen einer üblichen Höhe nicht pfändbar (§ 850a Nr. 3 ZPO).
BAG: Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Es besteht kein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
LAG Niedersachsen: Verpflichtung zur Umsetzung von im bEM erkannter Maßnahmen vor der Entscheidung zu einer Kündigung
Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, Maßnahmen, die im Rahmen eines bEM als zielführend erkannt werden, auch umzusetzen, bzw. dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Umsetzung zu geben, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Die Entscheidung betraf einen Mitarbeiter, der unter anderem wegen seines Schichtdienstes gesundheitliche Probleme hatte, weshalb das Urteil auch für die Caritas hohe praktische Relevanz haben dürfte.
BAG-Entscheidung: Urteilsbegründung über Einwurfeinschreiben liegt vor – erste Berichte über Reaktionen von Deutscher Post (DHL)
Mit Fokus Arbeitsrecht vom 11. Mai 2026 hatten Caritas-Dienstgeber über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 berichtet, in dem das Gericht den Beweiswert des Zugangs eines Einwurfeinschreibens hinterfragt hatte. Mittlerweile sind die Urteilsgründe veröffentlicht und die Deutsche Post / DHL soll bereits reagiert haben.
BAG: Außerordentliche Kündigung – und der Arbeitnehmer ist im Urlaub
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den Tatsachen erfahren hat, die ihn zur Kündigung berechtigen. Ein Arbeitgeber, der auf die urlaubsgemäße Abwesenheit des Arbeitnehmers in dieser Zeit Rücksicht nehmen will, ist schlecht beraten.
BAG: Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz – nur betriebsbezogen und nur für das Vorjahr
Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll Beschäftigten helfen, mögliche Entgeltbenachteiligungen aufzudecken. Das BAG stellt nun klar: Der Anspruch ist zeitlich auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr begrenzt und grundsätzlich betriebsbezogen. Damit stärkt das Gericht die Rechtssicherheit für Arbeitgeber, ohne den Anspruch vollständig zu entwerten.