BAG: Ersatzruhetage für auf Werktage fallende Feiertage
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben. Ein Ersatzruhetag in diesem Sinne ist ein Werktag, an dem der Arbeitnehmer von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr keine Arbeitsleistung erbringt. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.
LAG Berlin-Brandenburg: Corona-Betretungsverbot – Vergütungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann nicht ohne Konkretisierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung unmittelbar über den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers disponieren.
BAG: Befristung des Arbeitsvertrags eines approbierten Arztes zur Weiterbildung
Ein Vertrag kann auch dann für einen kürzeren Zeitraum als die Dauer der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes geschlossen werden, wenn zuvor zwischen den Parteien kein auf die Dauer der Weiterbildungsbefugnis befristeter Arbeitsvertrag bestanden hat, sofern bei Vertragsschluss absehbar ist, dass die Weiterbildung innerhalb der in Aussicht genommenen Vertragslaufzeit beendet werden kann.
BAG: Kein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei bestehender Tarifvertragsregelung
Bestand eine anders geartete tarifvertragliche Zuschussregelung zur Entgeltumwandlung schon vor dem 01.01.2019, besteht bis zum 31.12.2021 kein Anspruch auf einen weiteren gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss.
LAG Hamm: Schadensersatz wegen unverhältnismäßiger Datenübermittlung im Konzern
Die Frage, ob und in welchem Umfang auch personenbezogene Daten im Rahmen von konzerninternen Untersuchungen und Vergleichen weitergegeben werden dürfen, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
BAG: Eingruppierung einer Fachkraft für soziale Arbeit im sozialpsychiatrischen Dienst
Ob Mitarbeitende „sonstige Beschäftigte“ im Sinne des jeweiligen Tarifwerks sind, ist mittels einer umfassenden Beurteilung aller wesentlichen Umstände zu entscheiden.
BAG: Ein durchgeführtes bEM hat kein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ von einem Jahr
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war.
BAG: Überstunden müssen weiterhin Arbeitnehmer nachweisen
Beweislast für Überstunden liegt trotz der „Stechuhr-Entscheidung“ des EuGH weiterhin beim Arbeitnehmer.
LAG München: Minijobber hat Anspruch auf höheres Gehalt
Ein auf Minijobbasis beschäftigter Rettungsassistent muss bei gleicher Tätigkeit genauso vergütet werden, wie seine in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigten Kollegeninnen und Kollegen.
ArbG Lübeck: Kündigung bei Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen Impfunfähigkeitsbescheinigung
Legen Mitarbeitende in Einrichtungen, in denen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, ihren Arbeitgebern eine aus dem Internet ausgedruckte „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vor, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, kann dies zur wirksamen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
LAG Niedersachsen: Verpflichtung zur Umsetzung von im bEM erkannter Maßnahmen vor der Entscheidung zu einer Kündigung
Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, Maßnahmen, die im Rahmen eines bEM als zielführend erkannt werden, auch umzusetzen, bzw. dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Umsetzung zu geben, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Die Entscheidung betraf einen Mitarbeiter, der unter anderem wegen seines Schichtdienstes gesundheitliche Probleme hatte, weshalb das Urteil auch für die Caritas hohe praktische Relevanz haben dürfte.
BAG-Entscheidung: Urteilsbegründung über Einwurfeinschreiben liegt vor – erste Berichte über Reaktionen von Deutscher Post (DHL)
Mit Fokus Arbeitsrecht vom 11. Mai 2026 hatten Caritas-Dienstgeber über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 berichtet, in dem das Gericht den Beweiswert des Zugangs eines Einwurfeinschreibens hinterfragt hatte. Mittlerweile sind die Urteilsgründe veröffentlicht und die Deutsche Post / DHL soll bereits reagiert haben.
BAG: Außerordentliche Kündigung – und der Arbeitnehmer ist im Urlaub
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den Tatsachen erfahren hat, die ihn zur Kündigung berechtigen. Ein Arbeitgeber, der auf die urlaubsgemäße Abwesenheit des Arbeitnehmers in dieser Zeit Rücksicht nehmen will, ist schlecht beraten.
BAG: Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz – nur betriebsbezogen und nur für das Vorjahr
Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll Beschäftigten helfen, mögliche Entgeltbenachteiligungen aufzudecken. Das BAG stellt nun klar: Der Anspruch ist zeitlich auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr begrenzt und grundsätzlich betriebsbezogen. Damit stärkt das Gericht die Rechtssicherheit für Arbeitgeber, ohne den Anspruch vollständig zu entwerten.