Entgeltanpassungen und stärkere finanzielle Anreize für Schichtdienste
Bad Hersfeld. Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AK Caritas) hat am 5. Juni 2025 in Bad Hersfeld zwei Beschlüsse zur Allgemeinen Tarifrunde sowie zur Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte gefasst. Damit reagiert sie auf die personellen und finanziellen Herausforderungen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft und setzt gezielte Impulse zur Stärkung der Attraktivität sozialer Berufe bei der Caritas.
Allgemeine Tarifrunde: Entgeltanpassungen und angehobene Zulagen
Für die Beschäftigten der Caritas (ausgenommen Ärztinnen und Ärzte) steigen die Tabellenentgelte in zwei Schritten:
– zum 1. Juli 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro,
– zum 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.
Auszubildende und Studierende erhalten zu beiden Zeitpunkten jeweils 75 Euro monatlich mehr. Außerdem werden die Schichtzulagen zum 1. Juli 2025 wie folgt angepasst:
– Die Schichtzulage beträgt künftig 100 Euro monatlich.
– Die Wechselschichtzulage liegt bei 250 Euro in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen, in allen übrigen Einrichtungen bei 200 Euro.
„Die strukturellen Engpässe durch den Fachkräftemangel erfordern tragfähige tarifliche Lösungen – insbesondere für Schicht- und Wechselschichtmodelle. Darauf haben wir in dieser Runde gezielt reagiert“, sagt Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der AK Caritas.
Tarifrunde Ärzte: Stufenerhöhung der Entgelte und neue Schichtzulage
Auch für Ärztinnen und Ärzte bei der Caritas wurde ein Tarifpaket beschlossen, das die Vergütungsstruktur weiterentwickelt. Die Grundvergütungen, Bereitschaftsdienstentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst werden:
– zum 1. Juli 2025 um 4 Prozent,
– zum 1. Dezember 2025 um weitere 2 Prozent und
– zum 1. März 2026 erneut um 2 Prozent angehoben.
Ab dem 1. Oktober 2025 werden die Schicht- und Wechselschichtzulage zunächst auf 210 Euro bzw. 315 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2026 werden diese in eine einheitliche Zulage in Höhe von 315 Euro monatlich überführt. Zusätzlich werden die Zuschläge für kurzfristige Änderungen im Dienstplan erhöht und die Definition der Nachtarbeitszeit angepasst.
„Unser Ziel in der Tarifrunde Ärzte war ein Abschluss, der für die Krankenhäuser wirtschaftlich tragbar und praxistauglich ist – das ist uns gelungen.“ Mit Blick auf die heute in der AK Caritas gefundenen Kompromisse zieht Brumm das positive Fazit: „Zwei Tarifabschlüsse mit Augenmaß, die den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung tragen und den Caritas-Dienstgebern Planungssicherheit verschaffen.“
Über die Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertreterinnen der Dienstgeberseite (Arbeitgeberinnen) und Dienstnehmern (Mitarbeitenden) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für ca. 740.000 hauptberufliche Mitarbeitende in bundesweit über 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.
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