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Caritas-Dienstgeber begrüßen neue Grundordnung des Kirchlichen Arbeitsrechts außerordentlich

PM 08/2022 Außerdem: Austausch mit der Politik zum Kirchlichen Arbeitsrecht in Berlin

Freiburg/Berlin. Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die Verabschiedung der neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes außerordentlich und werten sie als notwendigen und wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung des Kirchlichen Arbeitsrechts, in der die persönliche Lebensführung keine Rolle mehr für den Arbeitgeber spielen wird. Im Gegenteil: Die Grundordnung wird einen Ansatz verfolgen, bei dem nicht mehr der einzelne Mitarbeitende und dessen Lebensführung im Vordergrund steht, sondern die Einrichtung als Arbeitgeber.

„Das Kirchliche Arbeitsrecht erfährt durch die neue Grundordnung eine enorme Stärkung, weil es gut ist, dass endlich Schwarz auf Weiß steht, dass Kirche und Caritas als Arbeitgeberinnen kein Mitspracherecht bei der Lebensführung ihrer Mitarbeitenden haben. Genauso ausschlaggebend ist das klare Bekenntnis zum Dritten Weg. Wir lehnen Streik und Aussperrung als Druckmittel in unserer Tariffindung kategorisch ab. Vielmehr ist zu überlegen, wie der Dritte Weg systemkonform weiterentwickelt werden kann, etwa durch eine stärkere Einbindung der Gewerkschaften“, erklärte heute Norbert Altmann, Sprecher der Caritas-Dienstgeber.

Passend zum Beschluss über die neue Grundordnung veranstalteten die Caritas-Dienstgeber in Berlin heute ein Politisches Frühstück. Mit Politikerinnen und Vertretern verschiedener Fachverbände fand ein intensiver Austausch zur Zukunft des Kirchlichen Arbeitsrechts statt.

 

Impulse kamen von drei Experten des Kirchlichen Arbeitsrechts: Ingo Morell, Mitglied des Leitungsausschusses der Caritas-Dienstgeber, stellte heraus, wie wichtig die neue Grundordnung ist: „Mit der Entscheidung wird künftig die christliche Prägung einer Einrichtung an ihrem Selbstverständnis festgemacht.“ Er und Norbert Altmann sind sich einig: „Beste Arbeitsbedingungen und hervorragende Vergütung: Dafür steht die Caritas. Die neue Grundordnung unterstreicht unsere Wertigkeit als Arbeitgeber umso mehr.“

Dr. Ingo Habenicht, Vorstandsvorsitzender des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V., ergänzte den Blick auf den Dritten Weg mit dem Blickwinkel der Evangelischen Kirche und Diakonie: „Wir machen den Dritten Weg ja nicht um seiner selbst willen, sondern Caritas und Diakonie verteidigen ihn, weil sich dieses System der Arbeitsrechtssetzung schon seit langem zugunsten der Mitarbeitenden bewährt. Diakonie und Caritas zahlen im Sozialbereich Spitzengehälter. Und nicht zuletzt ist der Dritte Weg modern: Denn statt Streik und Aussperrung gibt es bei uns verbindliche Vermittlung.“ Habenicht schloss mit dem Hinweis auf anstehende Reformaktivitäten im evangelischen Bereich, wie die Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung.

Im katholischen Bereich sehen die Reformvorhaben ähnlich aus, was Professor Heinz-Jürgen Kalb, Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs, erläuterte. Er benannte, dass das Kirchliche Arbeitsrecht schon jetzt namhafte Vorteile gegenüber dem staatlichen biete. „Weiterentwicklungen sind dennoch notwendig. Denn nach der Reform ist vor der Reform.“

Mehrfach wurde im Austausch in Richtung der aktuellen Bundesregierung die Frage gerichtet ‚Warum – und vor allem auch wie – das Kirchliche Arbeitsrecht abgeschafft werden soll?‘. Norbert Altmann nahm darauf Bezug und betonte: „Ganz nüchtern betrachtet: Fast alle Einrichtungen würden nach einer Abschaltung des Dritten Wegs unmittelbar im Ersten Weg landen, weil es keine Haustarife bei uns gibt, sondern mit einem Mal die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas, die für 95 Prozent unserer Dienstgeber gelten, abgeschafft sein würden. Jede Einrichtung müsste sich erst einmal einem Arbeitgeberverband anschließen und Verhandlungen mit Gewerkschaften beginnen. Das wäre ein jahrelanger Prozess, und in dieser Zeit würden Mitarbeitende in der Luft hängen. Wir stehen für den Dritten Weg.“

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
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