Caritas-Dienstgeber begrüßen Entwurf zur Novellierung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes
Freiburg/Berlin. Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V.: „Wir halten den vorliegenden Entwurf zu einer Novellierung der Grundordnung für einen großen Schritt in die richtige Richtung.
Wir begrüßen es, dass künftig die christliche Prägung einer Einrichtung stärker an ihrem Selbstverständnis festgemacht wird und nicht mehr in erster Linie an den Mitarbeitenden. Für Caritas-Einrichtungen ist es sehr hilfreich, dass in der Folge die Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche nur noch für sehr wenige Mitarbeitende Voraussetzung für eine Beschäftigung sein soll.
Die Caritas-Dienstgeber befürworten es darüber hinaus, dass die private Lebensführung der Mitarbeitenden künftig rechtlichen Bewertungen entzogen bleibt. Denn unsere Einrichtungen profitieren und leben gerade von der Vielfalt ihrer Mitarbeitenden. Die verbleibenden Anforderungen an die Mitarbeitenden müssten sich in der Praxis noch bewähren.
Als Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission begrüßen wir zudem das klare Bekenntnis zum Dritten Weg für katholische Einrichtungen. Dieser konsensuale Weg zur arbeitsrechtlichen Tariffindung wird bereits erfolgreich gelebt und zeichnet sich durch eine durchgängige Tarifbindung der Einrichtungen aus. Auf dieser Grundlage können Weiterentwicklungen wie eine stärkere Einbindung der Gewerkschaften angegangen werden.“
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Sylvia Lutz-Munder
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