Grundlegender Wandel
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22. November 2022 mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas. (Aus der Pressemitteilung des VDD)
Die Entscheidung begrüßen die Caritas-Dienstgeber außerordentlich. Zur Pressemitteilung
Am 30.05.2022 hatte die Deutsche Bischofskonferenz einen Entwurf zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ mit zugehörigem Begleittext veröffentlicht. Ziel war, die christliche Prägung einer Einrichtung künftig stärker an ihrem Selbstverständnis festzumachen und nicht mehr in erster Linie an den Mitarbeitenden. Die Caritas-Dienstgeber begrüßten schon im Mai diesen grundlegenden Wandel ausdrücklich: „Für Caritas-Einrichtungen ist es sehr hilfreich, dass in der Folge die Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche nur noch für sehr wenige Mitarbeitende Voraussetzung für eine Beschäftigung sein soll,“ so Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der AK Caritas. Zum Statement
Caritas-Dienstgeber begrüßen neue Grundordnung des Kirchlichen Arbeitsrechts außerordentlich
Außerdem: Austausch mit der Politik zum Kirchlichen Arbeitsrecht in Berlin
Freiburg/Berlin, 22.11.2022. Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die Verabschiedung der neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes außerordentlich und werten sie als notwendigen und wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung des Kirchlichen Arbeitsrechts, in der die persönliche Lebensführung keine Rolle mehr für den Arbeitgeber spielen wird. Im Gegenteil: Die Grundordnung wird einen Ansatz verfolgen, bei dem nicht mehr der einzelne Mitarbeitende und dessen Lebensführung im Vordergrund steht, sondern die Einrichtung als Arbeitgeber.
„Das Kirchliche Arbeitsrecht erfährt durch die neue Grundordnung eine enorme Stärkung, weil es gut ist, dass endlich Schwarz auf Weiß steht, dass Kirche und Caritas als Arbeitgeberinnen kein Mitspracherecht bei der Lebensführung ihrer Mitarbeitenden haben. Genauso ausschlaggebend ist das klare Bekenntnis zum Dritten Weg. Wir lehnen Streik und Aussperrung als Druckmittel in unserer Tariffindung kategorisch ab. Vielmehr ist zu überlegen, wie der Dritte Weg systemkonform weiterentwickelt werden kann, etwa durch eine stärkere Einbindung der Gewerkschaften“, erklärte heute Norbert Altmann, Sprecher der Caritas-Dienstgeber.
Passend zum Beschluss über die neue Grundordnung veranstalteten die Caritas-Dienstgeber in Berlin heute ein Politisches Frühstück. Mit Politikerinnen und Vertretern verschiedener Fachverbände fand ein intensiver Austausch zur Zukunft des Kirchlichen Arbeitsrechts statt.
Impulse kamen von drei Experten des Kirchlichen Arbeitsrechts: Ingo Morell, Mitglied des Leitungsausschusses der Caritas-Dienstgeber, stellte heraus, wie wichtig die neue Grundordnung ist: „Mit der Entscheidung wird künftig die christliche Prägung einer Einrichtung an ihrem Selbstverständnis festgemacht.“ Er und Norbert Altmann sind sich einig: „Beste Arbeitsbedingungen und hervorragende Vergütung: Dafür steht die Caritas. Die neue Grundordnung unterstreicht unsere Wertigkeit als Arbeitgeber umso mehr.“
Dr. Ingo Habenicht, Vorstandsvorsitzender des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V., ergänzte den Blick auf den Dritten Weg mit dem Blickwinkel der Evangelischen Kirche und Diakonie: „Wir machen den Dritten Weg ja nicht um seiner selbst willen, sondern Caritas und Diakonie verteidigen ihn, weil sich dieses System der Arbeitsrechtssetzung schon seit langem zugunsten der Mitarbeitenden bewährt. Diakonie und Caritas zahlen im Sozialbereich Spitzengehälter. Und nicht zuletzt ist der Dritte Weg modern: Denn statt Streik und Aussperrung gibt es bei uns verbindliche Vermittlung.“ Habenicht schloss mit dem Hinweis auf anstehende Reformaktivitäten im evangelischen Bereich, wie die Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung.
Im katholischen Bereich sehen die Reformvorhaben ähnlich aus, was Professor Heinz-Jürgen Kalb, Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs, erläuterte. Er benannte, dass das Kirchliche Arbeitsrecht schon jetzt namhafte Vorteile gegenüber dem staatlichen biete. „Weiterentwicklungen sind dennoch notwendig. Denn nach der Reform ist vor der Reform.“
Mehrfach wurde im Austausch in Richtung der aktuellen Bundesregierung die Frage gerichtet ‚Warum – und vor allem auch wie – das Kirchliche Arbeitsrecht abgeschafft werden soll?‘. Norbert Altmann nahm darauf Bezug und betonte: „Ganz nüchtern betrachtet: Fast alle Einrichtungen würden nach einer Abschaltung des Dritten Wegs unmittelbar im Ersten Weg landen, weil es keine Haustarife bei uns gibt, sondern mit einem Mal die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas, die für 95 Prozent unserer Dienstgeber gelten, abgeschafft sein würden. Jede Einrichtung müsste sich erst einmal einem Arbeitgeberverband anschließen und Verhandlungen mit Gewerkschaften beginnen. Das wäre ein jahrelanger Prozess, und in dieser Zeit würden Mitarbeitende in der Luft hängen. Wir stehen für den Dritten Weg.“
Stellungnahme der Caritas-Dienstgeber
Die Caritas-Dienstgeber hatten am 06.07.2022 dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) gegenüber eine Stellungnahme zum Entwurf der neuen Grundordnung abgegeben, in der betont wird, dass die geplante Novellierung einen großen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Ausdrücklich begrüßt werden die weitestgehende Herausnahme der privaten Lebensführung aus der arbeitsrechtlichen Betrachtung sowie das klare Bekenntnis und die Bestätigung des Dritten Wegs als Tariffindungssystem der Kirchen und ihrer Caritas. Positiv wird zudem hervorgehoben, dass der Entwurf explizit auch nicht katholische Personen zur Mitarbeiter in der Dienstgemeinschaft einlädt.
Um diesen Einladungscharakter des Entwurfs zu stärken, fordern die Caritas-Dienstgeber die Herausnahme des Kirchenaustritts aus dem arbeitsrechtlichen Sanktionenkatalog. Im Hinblick auf den personellen Geltungsbereich der Grundordnung wird gefordert, die Inbezugnahme der ehrenamtlich Tätigen zu hinterfragen – gerade auch im Bezug auf die arbeitsrechtlich relevanten Teile der Grundordnung. Was die im Entwurf formulierten Handlungsaufträge und Ziele für Dienstgeber betrifft, fordern die Caritas-Dienstgeber, dass die Regelungen im Hinblick auf das Handeln der Dienstgeber mehr das Tun und weniger das Ergebnis in den Vordergrund stellen sollten. Die Änderungsvorschläge im Detail können der Stellungnahme entnommen werden.