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Politische Zwischenbilanz 2025: Reformanspruch und Realität

Die Bundesregierung ist mit hohen Reformansprüchen in die Legislatur gestartet. Nach mehr als 200 Tagen zeigt sich, wo arbeits- und sozialpolitische Vorhaben vorangekommen sind – und wo Entscheidungen für Dienstgeber in der Sozialwirtschaft weiterhin ausstehen.

1. Einordnung: Reformerwartung in schwierigen Zeiten

Unter dem Eindruck einer zunehmend unsicheren Weltlage – von sicherheitspolitischen Spannungen in Europa bis zu globalen wirtschaftlichen Verwerfungen – gingen Friedrich Merz und Lars Klingbeil unter den Augen der internationalen Öffentlichkeit in ihre Koalitionsverhandlungen. Nur 72 Tage später lag das Ergebnis auf dem Tisch: „Verantwortung für Deutschland“, der Koalitionsvertrag, der am 5. Mai 2025 unterzeichnet wurde. Während frühere Regierungen sich noch auf die traditionelle 100-Tage-Schonfrist verlassen konnten, war diesmal klar: Diese Legislaturperiode würde ohne Anlauf starten müssen.

Denn die Ausgangslage war alles andere als komfortabel: minimales Wirtschaftswachstum, strukturelle Defizite in fast allen Bereichen staatlichen Handelns, ein überlasteter Sozialstaat, dazu eine innenpolitische Lage, in der radikalisierte politische Ränder zunehmend Druck auf die Mitte ausüben. Ein politisches Umfeld also, das keine Verzögerung verzeiht. Vor diesem Hintergrund war es wenig überraschend, dass der Kanzler bereits nach der Sommerpause den „Herbst der Reformen“ ausrief – auch als Signal an die Arbeitgeber, dass diese Regierung den Anspruch erhebt, den Reformstau nicht länger zu verwalten, sondern aufzulösen.

Tatsächlich hat das Kabinett seit dem 6. Mai ein beachtliches Pensum vorgelegt. Insgesamt sind 125 Gesetzesinitiativen zu verzeichnen (Quelle: DIP, eigene Auszählung [Stand: 10.12.2025]). Davon wurden 37 Gesetzesinitiativen bereits vom Bundestag verabschiedet – darunter das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Zudem wurden 26 Gesetzesinitiativen im Bundesgesetzblatt verkündet, etwa die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz-Ausbildung. Weitere 23 Entwürfe befinden sich im parlamentarischen Verfahren und sind den Ausschüssen überwiesen worden, darunter das Tariftreuegesetz.

Doch hinter dieser beeindruckenden Bilanz steht ein Balanceakt. Während Merz die Notwendigkeit tiefgreifender Sozialstaatsreformen betont, fährt die SPD – allen voran Arbeitsministerin und Parteivorsitzende Bärbel Bas – einen zunehmend konfrontativen Kurs. So mutet die jüngste Rhetorik von Bas an wie ein Aufruf zum Klassenkampf. Anspruch auf Gestaltungstempo und Koalitionsrealität geraten sichtbar aneinander.

Nach über 200 Tagen Regierungsarbeit – und weit nach Ende des angekündigten „Herbstes der Reformen“ – bleibt deshalb eine zentrale Frage: Wo steht die Politik aktuell? Und was bedeutet das für Arbeitgeber und Sozialwirtschaft?

2. Politische Zwischenbilanz: Fortschritte, Verzögerungen, offene Punkte

a) Attestpflicht und Krankenstand: Ungeklärte Linien

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die telefonische Krankschreibung neu zu ordnen und Missbrauch künftig auszuschließen. Politisch ist dieses Vorhaben jedoch noch nicht angegangen worden.  Zu welchem Zeitpunkt das Thema überhaupt auf die Agenda kommt, ist derzeit nicht absehbar. Gleichzeitig hat Deutschland im europäischen Vergleich einen hohen Krankenstand. Das spüren Einrichtungen der Pflege und sozialen Arbeit besonders deutlich.

Dynamik entstand im Herbst durch zwei Vorstöße: KBV-Chef Andreas Gassen forderte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen generell erst ab dem vierten oder fünften Krankheitstag vorzulegen. Kurz darauf zeigte sich auch Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, offen, über eine spätere Attestpflicht nachzudenken. Damit bewegt sich die Debatte in eine Richtung, die dem ursprünglichen Koalitionsanspruch – mehr Verlässlichkeit und weniger Missbrauch – tendenziell zuwiderläuft.

Eine spätere Attestpflicht würde Einrichtungen zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Ursachen für hohe Krankenstände anzupacken. Was gebraucht wird, ist eine Regelung, die sowohl Vertrauen ermöglicht als auch Planungssicherheit schafft und die die Realität der durch hohe Krankenstände stark belasteten Dienste ernst nimmt.

b) Abgabenlast steigt – Spielräume schrumpfen

Die Pflegekommission hat sich am 19. November 2025 auf ein moderates Anheben der Pflegemindestlöhne bis zum Jahr 2028 geeinigt – ein Ergebnis, das zeigt, dass das bestehende Verfahren funktioniert. Gleichzeitig steigt der finanzielle Druck auf den Sozialstaat weiter. Die Sozialversicherungsbeiträge steigen seit Jahren an und ein wachsender Teil des Bruttolohns  muss für Abgaben aufgewendet werden. Der Ruf nach „mehr Netto vom Brutto“ ist deshalb Ausdruck einer realen Schieflage: Steigende Beiträge und demografische Belastungen bringen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zunehmend an die Grenze des Leistbaren.

Für die Dienste und Einrichtungen heißt das: Jeder zusätzliche Prozentpunkt bei den Sozialabgaben wirkt unmittelbar auf die Personalkosten und damit auf die wirtschaftliche Stabilität sozialer Arbeit. Die Frage an die Bundesregierung lautet daher nicht mehr, ob Reformen notwendig sind, sondern wie weit sie gehen. Beitragssätze stabilisieren, Kosten im Pflege- und Gesundheitssystem senken, Strukturen effizienter machen – darum geht es. Die Koalition hat zu Beginn der Legislatur „unbequeme Entscheidungen“ angekündigt. Jetzt zeigt sich, ob sie bereit ist, diese auch zu treffen.

c) Tariftreuegesetz: Nach dem Streit ist vor dem Streit

Für das Bundestariftreuegesetz (BTTG) sah der ursprüngliche Zeitplan des BMAS eine Verabschiedung noch im November dieses Jahres vor. Die öffentliche Anhörung, an der auch die Dienstgeberseite als Sachverständige beteiligt war, fand Anfang November 2025 statt. Seither wird wohl auf Ministeriums- und Fraktionsebene verhandelt.

Für uns bleibt entscheidend: Die dringend notwendige Gleichstellung kirchlicher AVR mit Tarifverträgen muss im Gesetz eindeutig verankert werden. Unsere Position hierzu haben wir sowohl im parlamentarischen Verfahren als auch in Gesprächen mit den Ministerien deutlich gemacht. Wir rechnen weiterhin mit einer Lösung, die die Realität der deutschen Sozialwirtschaft sachgerecht abbildet.

d) Arbeitszeit: Zwischen Reformanspruch und Stillstand

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Spielraum der europäischen Arbeitszeitrichtlinie auszuschöpfen und eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Der dafür eingerichtete Sozialpartnerdialog des BMAS wurde im Oktober 2025 nach vier Sitzungen ergebnisoffen beendet. Die Positionen liegen weit auseinander.  Über die weiteren Schritte herrscht Unklarheit. Für die Praxis bleibt entscheidend: Eine Debatte über Flexibilität greift zu kurz, wenn die Ruhezeitregelungen nicht gleichzeitig mitgedacht werden. Ohne eine kohärente Lösung droht jede Öffnung ein Placebo zu sein – theoretisch attraktiv, für die Praxis aber unbrauchbar. Für die Dienste und Einrichtungen ist dringend mehr Flexibilität erforderlich. Diese muss jedoch so ausgestaltet sein, dass Arbeitgeber sie rechts- und arbeitsschutzkonform nutzen können.

e) Nationaler Aktionsplan Tarifbindung

Mit einer Tarifbindungsquote von rund 49 Prozent liegt Deutschland deutlich unter dem Schwellenwert der EU-Mindestlohnrichtlinie. Die Bundesregierung ist daher verpflichtet, einen „Nationalen Aktionsplan“ zur Erreichung einer höheren Tarifbindungsquote vorzulegen. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, dieser Verpflichtung noch in dieser Legislaturperiode nachzukommen.  Bis zum Jahresende 2025 soll nach Angaben der Arbeitsministerin ein solcher „Nationaler Aktionsplan“ vorgestellt werden. Die Konsultationsphase, bei der sich auch die Caritas-Dienstgeber beteiligten, wurde im Sommer beendet. Seitdem ist es allerdings auch hier still geworden.

Unsere zentrale Forderung: Der Nationale Aktionsplan muss den „Dritten Weg“ als vollwertiges, funktionierendes System kollektiv geregelter Arbeitsbedingungen gegenüber der EU-Kommission darstellen. Die kirchlichen AVR sichern flächendeckende Regelungen für rund 1,4 Millionen Beschäftigte allein bei Caritas und Diakonie. Sie tauchen jedoch bislang in keiner Tarifbindungsstatistik auf. Würden sie berücksichtigt, läge die tatsächliche Quote kollektivrechtlich geregelter Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland laut interner Berechnung bei fast 54 Prozent. Dies muss die Bundesregierung im Aktionsplan klar adressieren.

f) Altersvorsorge: Drei Säulen – und die Frage, ob die Architektur noch trägt

Bundeskanzler Friedrich Merz hat auf dem Arbeitgebertag erneut betont, dass die Altersvorsorge nur tragfähig bleibt, wenn gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge gemeinsam funktionieren. Für den caritativen Bereich gilt dabei: Die kirchlich betriebliche Altersversorgung ist stabil aufgestellt und bleibt ein verlässliches Fundament unserer Beschäftigtenversorgung. Beim mit Abstand größten Versorgungsträger, der katholischen KZVK, hat das überarbeitete Finanzierungssystem wesentlich zur Beitragsstabilität beigetragen; der ab 2027 vorgesehene moderate Beitragssatzanstieg sichert langfristig Planungssicherheit.

Gleichzeitig wächst der Reformbedarf in den beiden anderen Säulen. Die gesetzliche Rente steuert auf erhebliche Finanzierungsrisiken zu und bei der privaten Vorsorge bleibt unklar, welche Schritte die Bundesregierung tatsächlich gehen will. Viele der angekündigten Reformelemente – steuerliche Verbesserungen, neue Fördermechanismen oder leichterer Zugang für niedrige Einkommen – stehen bislang nur auf dem Papier.

Entscheidend wird daher sein, ob die Politik die Altersvorsorge als Gesamtsystem stärkt und alle drei Säulen konsequent weiterentwickelt. Ohne einen solchen Ansatz drohen die Lasten der kommenden Jahre einseitig verteilt zu werden, nämlich zulasten der Beschäftigten, der Arbeitgeber und der nachfolgenden Generationen.

3. Wenn Kommunikation zur Baustelle wird

Neben allen inhaltlichen Herausforderungen zeigen die vergangenen Monate, dass die Bundesregierung auch im Hinblick auf ihre Kommunikation unter Druck steht. Drei Entwicklungen prägen das Bild:

Misslungene Kommunikation: Die Stadtbilddebatte als Symbolproblem

Die Äußerung des Kanzlers über das „Stadtbild“ hat viele Menschen – gerade auch Caritas-Beschäftigte mit eigener oder familiärer Einwanderungsgeschichte – irritiert. Eine unpräzise Formulierung reichte aus, um eine Debatte auszulösen, die sich völlig von der Sachebene löste. Merz sah sich später dazu gezwungen, klarzustellen, dass er früher hätte erklären müssen, wie seine Äußerungen gemeint waren. Doch da hatte sich die Dynamik längst entwickelt. Der Punkt ist nicht Migration, sondern Kommunikation: Das Beispiel zeigt, wie schnell unklare Sprache politische Energie bindet, Vertrauen beschädigt und semantische Nebenkriegsschauplätze eröffnet. In einer Phase, in der die Regierung Reformprojekte erklären und Mehrheiten organisieren muss, schwächt das die eigene Handlungsfähigkeit.

Stimmungslage im Land: Hohe Unzufriedenheit erschwert politische Erzählbarkeit

Aktuelle Umfragen zeigen ein deutliches Bild: Die Unzufriedenheit mit der Bundesregierung ist so hoch wie lange nicht. 68 Prozent sind unzufrieden mit der Arbeit von Bundeskanzler Merz. Mit der Arbeit der Koalition sind es sogar 70 Prozent. Das bedeutet nicht nur sinkende Zustimmung, sondern erschwert auch die Vermittlung komplexer Reformvorhaben. Wer das Gefühl hat, dass sich Arbeit kaum lohnt, dass Bürokratie bremst oder Verwaltung zu langsam reagiert, bringt der Politik weniger Vertrauen entgegen. Diese Vertrauenslücke trifft zentrale Vorhaben der Regierung ins Mark: Reformen lassen sich nur erklären, wenn die Menschen das Gefühl haben, dass die Politik ihre Lebensrealität versteht. Fehlt dieses Grundvertrauen, wird selbst notwendige Modernisierung politisch schwer vermittelbar.

Offenheit zum Diskurs bewahren

Arbeitsministerin Bärbel Bas hat in den vergangenen Wochen mehrfach mit pauschaler Kritik an Arbeitgebern Schlagzeilen gemacht – etwa mit dem Vorwurf, Unternehmen würden auf Kosten der Beschäftigten agieren oder ihren gesellschaftlichen Beitrag nicht ausreichend leisten. Solche Zuspitzungen mögen innerparteilich mobilisieren, untergraben aber das Vertrauen, das für eine konstruktive Zusammenarbeit notwendig ist.

Gerade in der Sozialwirtschaft, die unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen arbeitet und gesellschaftlich unverzichtbare Aufgaben erfüllt, braucht es einen respektvollen, realitätsnahen Austausch zwischen Politik und Trägern. Vereinfachende Schuldzuweisungen werden der Komplexität dieser Arbeit nicht gerecht.

Zudem gilt im kirchlichen Bereich ein besonderes Prinzip: Dienstgeber und Dienstnehmer arbeiten im Rahmen des Dritten Wegs in einer Dienstgemeinschaft zusammen; und zwar deutlich besser und lösungsorientierter, als es öffentlichen Aussagen häufig vermuten lassen. Wer Reformen im Sozialstaat voranbringen will, sollte diese Realität stärken und nicht durch unnötige Konfrontation schwächen.

4. Fazit: 2026 muss zum Jahr der Entscheidungen werden

Die ersten Monate dieser Legislatur haben gezeigt, dass die Bundesregierung Vieles gleichzeitig will: Sozialstaat reformieren, Arbeitsmarkt modernisieren, Tarifbindung stärken, Altersvorsorge stabilisieren. In nahezu allen zentralen Vorhaben liegen Entwürfe, Dialogprozesse oder Anhörungen vor. Doch die entscheidenden Schritte stehen vielfach noch aus. Für die Sozialwirtschaft und ihre Dienstgeber bedeutet das: Die großen Linien sind erkennbar, aber der konkrete Fortschritt bleibt hinter dem politischen Anspruch zurück.

Ob bei Arbeitszeitflexibilisierung, beim Tariftreuegesetz, bei der Reform der Krankschreibung oder bei der Finanzierung des Sozialstaats, die Einrichtungen brauchen Entscheidungen, die im Alltag tragfähig sind und Planungssicherheit schaffen. Verzögerungen, offene Verfahren und unklare Prioritäten erschweren diese Arbeit. Kommunikation kann dabei helfen oder stören; entscheidend ist jedoch, dass politische Ankündigungen in verlässliche Regelungen überführt werden.

Nach dem ausgerufenen Reformherbst muss nun ein Reformjahr folgen. Die Caritas-Dienstgeber sind bereit, notwendige Veränderungen konstruktiv zu begleiten. Aber wir brauchen Klarheit über Ziele, realistische Zeitpläne und Entscheidungen, die Wirkung entfalten. 2026 wird zeigen, ob die Bundesregierung diesen Anspruch einlösen kann.

 

 

Bericht aus Berlin

Autor/-in: Robin Lippa

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