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AVR 27 Campus

Vergütung, Entgeltordnung, Überleitung – Änderungen für Mitarbeitende in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas

1. Vergütung

Bei Mitarbeitenden in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas ändert sich zum 1. Januar 2027 die Zusammensetzung der Vergütung, unabhängig davon, ob sie sich in die Entgeltordnung der AVR Caritas 2027 überleiten lassen oder nicht. 

Zusammensetzung der Vergütung

Eine Gegenüberstellung der Vergütungsbestandteile: neue / übergeleitete Mitarbeitende vs. nicht wechselnde Mitarbeitende

Vergütungsbestandteile

Jahressonderzahlung

Wie funktioniert die Jahressonderzahlung? Was muss bei Mitarbeitenden in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas beachtet werden?

Merkblatt: Jahressonderzahlung

Leistungsentgelt

Wie kann das Leitungsentgelt einrichtungsspezifisch gestaltet werden? Und was passiert wenn keine Regelung erfolgt?

Merkblatt: Leistungsentgelt

Mitarbeitende in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas
Navigation im Campus

1. Überblick verschaffen
2. Der Systemwechsel
3. Mitarbeitende in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas

Wie funktionieren Leistungsentgelt und Entgeltsperre?

  • Dämpfung der Umstellungskosten
  • Entgeltsperre für VG 10 + VG 11
  • Schrittweise Anhebung des Leistungsentgeltes

Entgeltsperre: Vergleich von Monatsvergütungen
 

2. Vorbereiten: Wechsel in die EGO

Mitarbeitende in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas können per Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung (EGO) der AVR Caritas 2027 wechseln. Bereiten Sie sich anhand unserer Leitfragen auf Mitteilungsverlangen und Anträge zur Überleitung vor:

  • Welche Wege führen in die Entgeltordnung und wie ist diese aufgebaut?
  • Wie bereite ich meine Personalfälle auf mögliche Überleitungen vor?
  • Wie funktioniert die Stufenzuordnung im Rahmen der Überleitung?
  • Was passiert mit Zulagen bei der Überleitung?
Mitarbeitende in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas

3. Die Überleitung

Antworten Sie auf Mitteilungsverlangen von Mitarbeitenden, beteiligen Sie die Mitarbeitervertretung bei Anträgen auf Überleitung und bearbeiten Sie Anträge auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung:

Antwort auf Mitteilungsverlangen

Nutzen Sie unseren Leitfaden zur Antwort auf Mitteilungsverlangen von Mitarbeitenden.

Leitfaden

MAV-Beteiligung

Beteiligen Sie die Mitarbeitervertretung Ihrer Einrichtung bei Anträgen auf Überleitung.

Musterschreiben

Höhergruppierung bei Überleitung

Was ist bei Höhergruppierungen im Rahmen der Überleitung zu beachten?

Merkblatt und Flussdiagramm

FAQs zur Überleitung:

Nein. Es werden bei Überleitung keine Besitzstände gebildet. Daher erfolgt Überleitung ausschließlich auf Antrag des Mitarbeitenden.

Nichts. Für diese Mitarbeitenden gelten automatisch die Regelungen der AVR Caritas 2027

Nichts. Für diese Mitarbeitenden gelten automatisch die Regelungen der AVR Caritas 2027.

Die AVR Caritas bestehen kontinuierlich fort. Die Neu-Regelungen gelten automatisch für die benannten Mitarbeitenden.
Rechtlich dürfte daher eine Neu-Information des Personenkreises nicht erforderlich sein.

  • Die Mitarbeitenden werden entsprechend der Zuordnungstabelle der neuen Entgeltgruppe zugeordnet.
  • Die Einstufung erfolgt nach der folgenden Regelung:
    (bisherige Stufe x 2) + verbrachte Zeit in aktueller Stufe = anzurechnende Zeit gemäß § 29 AVR Caritas 2027

Zuordnungstabellen

Ja. Ein Überleitungsrechner wird auf der Website des Lambertusverlags zur Verfügung gestellt. Der Überleitungsrechner soll dem einzelnen Mitarbeitenden bei seiner Entscheidung, ob ein Überleitungsantrag gestellt werden soll, unterstützen.

AVR Caritas Überleitungsrechner (lambertus.de)

Die MAV ist bei der verbindlichen Mitteilung des Dienstgebers nicht zu beteiligen. Bei der Neu-Eingruppierung gelten die Beteiligungsregelungen des § 35 Rahmen-MAVO.

Mitarbeitende, die bis zum 01.01.2036 keinen Antrag gestellt haben, verbleiben dauerhaft in ihrer bisherigen Eingruppierung. Es gelten die Regelungen des Teil III Anhang Überleitung AVR Caritas 2027.

Ändert sich die Tätigkeit des Mitarbeitenden dergestalt, dass dies eine Änderung der Eingruppierung zur Folge hätte, wechselt der Mitarbeitende kraft Tarifs automatisch in die Entgeltordnung der AVR Caritas 2027.

Änderungen im bisherigen System sind grundsätzlich nur noch in zwei Varianten vorstellbar:

  • Durchführen des Bewährungsaufstiegs
  • Änderung der Eingruppierung nach den Grundsätzen der korrigierenden Rück-/ Höhergruppierung

Zu den FAQs

Starten Sie gut in die AVR Caritas 2027!

Das war der AVR 27 Campus –
Sie haben noch offene Fragen?

 

zur regionalen AVR-Beratung

Anregungen zum AVR 27 Campus:

Ihre Ansprechpartnerin

Sylvia Lutz-Munder
Kommunikationsreferentin

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
0761 200 787
presse@caritas-dienstgeber.de
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