1. Vergütung
Bei Mitarbeitenden in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas ändert sich zum 1. Januar 2027 die Zusammensetzung der Vergütung, unabhängig davon, ob sie sich in die Entgeltordnung der AVR Caritas 2027 überleiten lassen oder nicht.
Zusammensetzung der Vergütung
Eine Gegenüberstellung der Vergütungsbestandteile: neue / übergeleitete Mitarbeitende vs. nicht wechselnde Mitarbeitende
Jahressonderzahlung
Wie funktioniert die Jahressonderzahlung? Was muss bei Mitarbeitenden in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas beachtet werden?
Navigation im Campus
1. Überblick verschaffen
2. Der Systemwechsel
3. Mitarbeitende in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas
2. Vorbereiten: Wechsel in die EGO
Mitarbeitende in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas können per Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung (EGO) der AVR Caritas 2027 wechseln. Bereiten Sie sich anhand unserer Leitfragen auf Mitteilungsverlangen und Anträge zur Überleitung vor:
- Welche Wege führen in die Entgeltordnung und wie ist diese aufgebaut?
- Wie bereite ich meine Personalfälle auf mögliche Überleitungen vor?
- Wie funktioniert die Stufenzuordnung im Rahmen der Überleitung?
- Was passiert mit Zulagen bei der Überleitung?
3. Die Überleitung
Antworten Sie auf Mitteilungsverlangen von Mitarbeitenden, beteiligen Sie die Mitarbeitervertretung bei Anträgen auf Überleitung und bearbeiten Sie Anträge auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung:
Antwort auf Mitteilungsverlangen
Nutzen Sie unseren Leitfaden zur Antwort auf Mitteilungsverlangen von Mitarbeitenden.
MAV-Beteiligung
Beteiligen Sie die Mitarbeitervertretung Ihrer Einrichtung bei Anträgen auf Überleitung.
Nein. Es werden bei Überleitung keine Besitzstände gebildet. Daher erfolgt Überleitung ausschließlich auf Antrag des Mitarbeitenden.
Nichts. Für diese Mitarbeitenden gelten automatisch die Regelungen der AVR Caritas 2027
Nichts. Für diese Mitarbeitenden gelten automatisch die Regelungen der AVR Caritas 2027.
Die AVR Caritas bestehen kontinuierlich fort. Die Neu-Regelungen gelten automatisch für die benannten Mitarbeitenden.
Rechtlich dürfte daher eine Neu-Information des Personenkreises nicht erforderlich sein.
- Die Mitarbeitenden werden entsprechend der Zuordnungstabelle der neuen Entgeltgruppe zugeordnet.
- Die Einstufung erfolgt nach der folgenden Regelung:
(bisherige Stufe x 2) + verbrachte Zeit in aktueller Stufe = anzurechnende Zeit gemäß § 29 AVR Caritas 2027
Ja. Ein Überleitungsrechner wird auf der Website des Lambertusverlags zur Verfügung gestellt. Der Überleitungsrechner soll dem einzelnen Mitarbeitenden bei seiner Entscheidung, ob ein Überleitungsantrag gestellt werden soll, unterstützen.
Die MAV ist bei der verbindlichen Mitteilung des Dienstgebers nicht zu beteiligen. Bei der Neu-Eingruppierung gelten die Beteiligungsregelungen des § 35 Rahmen-MAVO.
Mitarbeitende, die bis zum 01.01.2036 keinen Antrag gestellt haben, verbleiben dauerhaft in ihrer bisherigen Eingruppierung. Es gelten die Regelungen des Teil III Anhang Überleitung AVR Caritas 2027.
Ändert sich die Tätigkeit des Mitarbeitenden dergestalt, dass dies eine Änderung der Eingruppierung zur Folge hätte, wechselt der Mitarbeitende kraft Tarifs automatisch in die Entgeltordnung der AVR Caritas 2027.
Änderungen im bisherigen System sind grundsätzlich nur noch in zwei Varianten vorstellbar:
- Durchführen des Bewährungsaufstiegs
- Änderung der Eingruppierung nach den Grundsätzen der korrigierenden Rück-/ Höhergruppierung
Ihre Ansprechpartnerin

Sylvia Lutz-Munder
Kommunikationsreferentin
Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
0761 200 787
presse@caritas-dienstgeber.de
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