Der Systemwechsel
Mit wenigen Ausnahmen gelten ab 2027 für alle Mitarbeitenden dieselben allgemeinen Regelungen. Die bisherige tätigkeitsbezogene Unterscheidung im Geltungsbereich wird abgelöst durch einen auf die Einrichtung abgestellten Aufbau. Diese einheitliche Systematik erfordert einige Anpassungen, die alle Mitarbeitenden betreffen.
- AVR Caritas 2027 erklärt – Geltungsbereich der AVR Caritas 2027
- AVR Caritas 2027 erklärt – Dienstbezüge und Zulagen
Navigation im Campus
1. Überblick verschaffen
2. Der Systemwechsel
3. Mitarbeitende in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas
Der Geltungsbereich der AVR Caritas 2027 ist nicht mehr in erster Linie tätigkeitsbezogen nach Berufsgruppen.
Es werden sachliche Bereiche definiert (Krankenhaus, Pflege- und Betreuungseinrichtung), innerhalb derer für alle Mitarbeitenden die gleichen Regelungen gelten.
Besondere Regelungen für bestimmte Tätigkeiten bleiben bestehen.
Außer den pflegerischen Diensten (Altenzentren, Tagespflege, ambulante Pflege) sind dies gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer d) AVR Caritas 2027 Einrichtungen und Heime, die der Förderung der Gesundheit, der Erziehung, der Fürsorge oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen, der Fürsorge und Betreuung von obdachlosen, alten, gebrechlichen, erwerbsbeschränkten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen, auch wenn diese Einrichtungen nicht der ärztlichen Behandlung der betreuten Personen dienen.
Nichts. Für diese Mitarbeitenden gelten automatisch die Regelungen der AVR Caritas 2027
Die Anlagen 30 ff. AVR Caritas entfallen zwar; die Regelungen für die Mitarbeitenden werden jedoch im einheitlichen Tariftext als Teil der Entgeltordnung oder als eigener Anhang im Wesentlichen weitergeführt. Materiell ändert sich somit für die Mitarbeitenden nahezu nichts.
Nichts. Für diese Mitarbeitenden gelten automatisch die Regelungen der AVR Caritas 2027.
Die AVR Caritas bestehen kontinuierlich fort. Die Neu-Regelungen gelten automatisch für die benannten Mitarbeitenden.
Rechtlich dürfte daher eine Neu-Information des Personenkreises nicht erforderlich sein.
Bereit für Teil 3?
Das war es auch schon zum Systemwechsel am 1. Januar 2027 –
jetzt geht's zum Kern:
Teil 3: Mitarbeitende in Tätigkeiten der bisherigen Anlagen 2 AVR Caritas

