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Pflege­kommission einigt sich auf höhere Mindestlöhne – Einordnung und Vergleich mit der AVR Caritas

Die Einstiegsgehälter im Bereich der AVR Caritas übertreffen bereits die von der Pflegekommission neu festgelegten Mindestentgelte.

Eckpunkte der Einigung

Die Fünfte Pflegekommission hat sich Ende August auf höhere Mindestlöhne für die Beschäftigten in der Pflege geeinigt. Beschlossen wurden zwei Erhöhungsschritte, die zum 1. Mai 2024 und zum 1. Juli 2025 erfolgen. Die Vergütung für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung steigt zunächst auf 15,50 Euro und dann auf 16,10 Euro. Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung betragen die Werte 16,50 Euro und 17,35 Euro. Der Mindestlohn für Pflegefachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung steigt im ersten Schritt auf 19,50 Euro und im zweiten Schritt auf 20,50 Euro. Außerdem erhalten Pflegekräfte weiterhin 9 Tage Mehrurlaub, so dass der Mindesturlaub bei einer 5 Tagewoche 29 Tage beträgt. Die gesamte Einigung hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Es wurde vereinbart, dass Beratungen über eine Erhöhung des Pflegemindestlohns bereits zum 1. Januar 2026 aufgenommen werden, sofern die Inflationsrate im Mai 2025 über 6 Prozent lieget. Ansonsten ist der nächste Erhöhungsschritt erst für das zweite Halbjahr 2026 zu erwarten.

Einordnung der Einigung

Die Mindestlöhne in der Pflege steigen durch die Einigung der Pflegekommission um insgesamt bis zu 14 Prozent. Am stärksten wird der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung angehoben, die im ersten Schritt zum 1. Mai 2024 bereits eine Erhöhung von 9,5 Prozent erhalten. Dadurch wird der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn vergrößert und auf mehr als 3 Euro pro Stunde ausgebaut. Bei 16,10 Euro und einer Vollzeitbeschäftigung (39 Stunden pro Woche bzw. 170 Stunden im Monat) liegt der „gesetzlich garantierte“ Verdienst von Pflegehilfskräften dann bei 2.737 Euro pro Monat.

Der Mindestlohn für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung sowie für Pflegefachkräfte steigt insgesamt ebenfalls um 12,3 bis 13,8 Prozent. Für Fachkräfte liegt damit der der „gesetzlich garantierte“ Monatsverdienst ab Juli 2025 bei fast 3.500 Euro für eine Vollzeitstelle. Flankiert werden diese hohen Steigerungen durch eine lange Laufzeit bis zum 30. Juni 2026, die im aktuell herausfordernden Umfeld die nötige Planungssicherheit für die Arbeitgeber bietet. Die Pflegekommission hat mit dem erfolgreichen Kompromiss erneut bewiesen, dass sie auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig ist und in ihrer Zusammensetzung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern hervorragend funktioniert.

Der kontinuierliche Anstieg der Pflegelöhne, der laut Auswertungen der Zahlen aus dem Entgeltatlas der BA in den letzten Jahren sogar deutlich stärker als in anderen Branchen und Berufen ausgefallen ist, wird sich daher fortsetzten. Dies festigt die sehr guten Verdienstmöglichkeiten im Bereich der Pflege. Die Medianlöhne liegen dort inzwischen nämlich sowohl für Helfer als auch für Fachkräfte über dem Durchschnitt aller Branchen („Aktuelle Zahlen aus der Entgeltstatistik“).

Einigung im Vergleich zur AVR Caritas

Auftragsgemäß definieren die von der Pflegekommission festgelegten Mindestentgelte die Untergrenze der Vergütung. Eine Entwicklung der Vergütungen wird durch die Pflegekommission – anders als in Tarifwerken – nicht vorgegeben. Konkret bedeutet dies, dass zum Vergleich mit den Vergütungen im Bereich der AVR Caritas zunächst die Einstiegsvergütungen herangezogen werden. Hierbei ist zu beachten, dass neben dem Tabellenentgelt auch regelmäßig gezahlte monatliche Zulagen wie beispielsweise die unterschiedlichen „Pflegezulagen“ mindestlohnfähig sind und daher in den Vergleich einbezogen werden müssen. Für Pflegekräfte im Bereich der AVR summieren sich die relevanten Zulagen (ohne Schicht- oder Wechselschichtzulage) ab 2024 schon auf über 200 Euro pro Monat. Zu den sich aus der Tabellenvergütung ergebenden Stundensätze müssen also noch ca. 1,20 Euro hinzuaddiert werden. Für eine vollständige Einordnung und Bewertung der Vergütungshöhe im Bereich der Caritas im Vergleich zum Mindestlohn müssen dann aber auch die nicht mindestlohnfähigen Vergütungsbestandteile wie Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, (Zeit-)Zuschläge sowie letztlich auch die Arbeitgeberbeiträge zur Zusatzversorgung und die Erfahrungsstufen der Tabelle berücksichtigt werden. Die entsprechenden Zahlenwerte (mit Ausnahme der sehr individuellen (Zeit-)Zuschläge) können den jährlich aktualisierten Faktenblättern Vergütung entnommen werden.

Vergleicht man also nun die Einstiegsvergütung bei der Caritas mit den von der Pflegekommission festgelegten Mindestlöhnen, so stellt man fest, dass schon die in der Tarifrunde 2023 von der Bundeskommission für 2024 beschlossenen Tabellenwerte (Erhöhung um durchschnittlich 12 Prozent) in der jeweiligen Einstiegsgruppe den Mindestlohn erfüllen oder sogar übertreffen. Zusammen mit den berücksichtigungsfähigen Zulagen werden auch im Jahr 2025 die dann ab 1. Juli gültigen Mindestlöhne bereits in der Einstiegsstufe erreicht oder übertroffen. Außer in der Region Ost wurden die von der Bundeskommission beschlossen Werte bereits von allen Regionalkommission übernommen. In der Regionalkommission Ost sind die Verhandlungen zur Tarifrunde 2023 noch nicht final abgeschlossen. Die derzeit für 2024 ausgewiesenen Vergütungswerte, die bei den Einstiegsvergütungen teilweise noch leicht unterhalb der von der Pflegekommission festgelegten Werte liegen, können sich vor diesem Hintergrund noch ändern. Erfolgt keine Erhöhung, müsste den betroffenen Beschäftigten in der Einstiegsstufe ab Mai 2024 in jedem Fall der Mindestlohn gewährt werden. Ab der ersten Erfahrungsstufe liegen die Werte im Bereich der Regionalkommission Ost auch ohne Änderung mindestens auf dem Niveau der Mindestentgelte oder darüber. Die für 2025 anstehende nächste Tarifrunde wird die bestehenden Abstände dann erneut vergrößern.

Betrachtet man Vergütungen im Bereich der AVR umfassend, so verdienen Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung ab März 2024 zwischen 3.250 und mehr als 3.500 Euro pro Monat. Das sind mindestens rund 600 Euro (oder ein Viertel) mehr als der Pflegemindestlohn. Pflegefachkräfte steigen mit 3.850 Euro ein und erreichen in der Endstufe sogar mehr als 4.700 Euro pro Monat (jeweils inkl. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt – aber ohne (Zeit-)Zuschläge und Zusatzversorgung).

Ausblick

Da höhere Vergütungen in der Pflege, die politisch und gesellschaftlich gewünscht sind, angesichts der Konstruktion der Pflegeversicherung auch automatisch höhere Zuzahlungen für die Pflegebedürftigen bedeuten, ist die Politik jetzt in der Pflicht auch hier entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Es ist daher unumgänglich, dass die Bundesministerien für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales eine Lösung für eine zukunftssichere Ausgestaltung und Finanzierung der Pflegeversicherung herbeiführen.

Ökonomische Analyse

Autor/-in: Dr. Pascal Krimmer

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