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NRW: Zulagen und mehr Urlaub für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Aktueller Kommissionsbeschluss: Mitarbeitende im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst erhalten Einmalzahlungen, neue Zulagen sowie zusätzliche Regenerationstage.

Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen (RK NRW) der Arbeitsrechtlichen Kommission Caritas hat in ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2022 den Tarifbeschluss der Bundeskommission vom 20. Oktober 2022 umgesetzt.

Für Betreuungskräfte wird ab 1. November 2022 eine monatliche Zulage von 120 Euro gezahlt. „Die für die Caritas so wichtigen Betreuungskräfte und auch Alltagsbegleiter können sich in NRW ab November über 120 Euro mehr pro Monat freuen“, erklärt Christian Schu, Sprecher der Dienstgeberseite der RK NRW.

Mitarbeitende im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst erhalten ab 1. Januar 2023 neue oder erhöhte Zulagen, etwa für Praxisanleitung und Tätigkeiten im Wohn- und Werkstattbereich, sowie zwei zusätzliche Regenerationstage. Für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 zahlt die Caritas ihren Beschäftigten anstatt der Zulagen Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 1.240 Euro.

Christian Schu ergänzt: „Wir hatten eine zügige Umsetzung des Beschlusses der Bundeskommission geplant, und dies ist uns auch gelungen. Die neuen Regelungen kommen all den Mitarbeitenden zugute, die täglich wichtige Arbeit in der Pflege und Erziehung bei der Caritas wahrnehmen.“

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. Die Regionalkommission NRW der Arbeitsrechtlichen Kommission umfasst etwa 7600 Einrichtungen mit rund 280.000 Mitarbeitenden.

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