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Caritas schließt erfolgreich Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst ab

PM 06/2022 Der Tarifabschluss bedeutet eine deutliche Vergütungssteigerung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Freiburg/Berlin. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas (AK Caritas) hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 im Rahmen einer Sondertarifrunde einen Tarifabschluss für die mehr als 250.000 Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes in den rund 19.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas erzielt.

Nennenswerte Einmalzahlungen im Umfang von bis zu 1.240 Euro sowie ab 01.01.2023 neue Zulagen in Höhe von bis zu 180 Euro monatlich, dazu mindestens zwei zusätzliche Regenerationstage pro Jahr, bedeuten eine deutliche Vergütungssteigerung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Hinzu kommt, dass die Beschäftigten zusätzlich von der allgemeinen Caritas-Tarifrunde 2023 profitieren werden.

„Mit der heutigen Einigung steigt die Vergütung im Sozial- und Erziehungsdienst bei der Caritas deutlich. Eine spürbare Erhöhung der Attraktivität dieser Berufe ist damit verbunden – auch angesichts des Fachkräftemangels in den sozialen Berufen ist dies eine positive Entwicklung. Wir wissen aber auch, dass dieser heute mit der Mitarbeiterseite ausgehandelte Kompromiss die Dienste und Einrichtungen der Caritas vor große finanzielle Herausforderungen stellt. Nicht in allen Bereichen wird eine vollständige Refinanzierung gegeben sein“, so Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der AK Caritas. „Dienste und Einrichtungen sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und müssen nun versuchen, mit den refinanzierenden Stellen die Kostenerstattungen nachzuverhandeln. Die aktuell schwierige Situation betrifft die Dienste und Einrichtungen der Caritas in den verschiedenen Regionen unterschiedlich stark. Hinzu kommt die regional unterschiedliche Handhabung der Kostenträger. Die Caritas-Dienstgeber bedauern daher sehr, dass eine Übertragung von Regelungskompetenzen auf die Regionalkommissionen von der Mitarbeiterseite verhindert wurde. Für die Planungssicherheit unserer Dienste und Einrichtungen hatte ein schneller Abschluss der Verhandlungen jedoch Priorität.“

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertreterinnen der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmerseite (Mitarbeiter) besetzt und regelt in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen.

Ihre Ansprechpartnerin

Sylvia Lutz-Munder
Kommunikationsreferentin

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
0761 200 787
presse@caritas-dienstgeber.de
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Pressemitteilung

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