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Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 05.06.2025

Auf der Sommersitzung der BK wurden unter anderem Beschlüsse zur Allgemeinen Tarifrunde sowie zur Tarifrunde Ärzte gefasst

Auf der diesjährigen Sommersitzung der Bundeskommission (BK) am 5. Juni 2025 in Bad Hersfeld wurden unter anderem Beschlüsse zur Allgemeinen Tarifrunde sowie zur Tarifrunde Ärzte gefasst. Zudem wurde Norbert Altmann, ehemaliger Sprecher der Dienstgeberseite, von Frau Dr. Pauser (DCV-Vorständin Personal und Digitales) für seine großen Verdienste rund um das Arbeits- und Tarifrecht der Caritas mit dem Brotteller – der höchsten Ehrung der Caritas – ausgezeichnet.

Tarifrunde Ärzte (Anlage 30 AVR Caritas)

In Anlage 30 AVR Caritas werden die Grundvergütungen, Bereitschaftsdienstentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst in drei Schritten erhöht. Die erste Erhöhung um 4 Prozent erfolgt zum 1. Juli 2025. Zum 1. Dezember 2025 erfolgt die nächste Erhöhung um weitere 2 Prozent. Der letzte Schritt erfolgt zum 1. März 2026 – erneut um 2 Prozent. Ab dem 1. Oktober 2025 werden die Schicht- und Wechselschichtzulage zunächst auf 210,00 Euro bzw. 315,00 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2026 werden diese in eine einheitliche Zulage in Höhe von 315,00 Euro monatlich überführt. Zusätzlich werden die Zuschläge für kurzfristige Änderungen im Dienstplan erhöht und die Definition der Nachtarbeitszeit angepasst.

Allgemeine Tarifrunde 2025

Nach intensiven Verhandlungen wurde ein erster Teilbeschluss zur Allgemeinen Tarifrunde 2025 gefasst. Mit dem Teilbeschluss wurden die Entgelterhöhungen aller Beschäftigten der Caritas – ausgenommen Mitarbeitende im ärztlichen Dienst – beschlossen.

Die Tabellenentgelte für die Beschäftigten der Anlagen 2, 2d und 2e AVR Caritas (zum Beispiel Verwaltung und Rettungsdienst) sowie der Anlagen 31 bis 33 AVR Caritas (zum Beispiel Pflegedienst sowie Sozial- und Erziehungsdienst) werden zum 1. Juli 2025 um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110,00 Euro, und zum 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent erhöht. Die sonstigen dynamischen Vergütungsbestandteile werden zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent und zum 1. Februar 2026 um 2,8 Prozent erhöht.

Zu den gleichen Terminen werden die Vergütungen für Auszubildende, Studierende und Praktikanten um jeweils 75,00 Euro erhöht.

Die Zulagen für Wechselschichtarbeit und Schichtarbeit werden zum 1. Juli 2025 erhöht und ab dem 1. Januar 2027 dynamisiert:

Für die Beschäftigten der Anlagen 31 bis 33 AVR Caritas, die in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen tätig sind, wird die Zulage für Wechselschichtarbeit von 155,00 Euro auf 250,00 Euro erhöht.  Für die sonstigen Beschäftigten der Anlage 33 AVR Caritas wird die Zulage für Wechselschicht von 105,00 Euro auf 200,00 Euro erhöht. Für die Beschäftigten der Anlagen 2, 2d und 2e AVR Caritas wird die Zulage für Wechselschicht von 102,26 Euro auf 200,00 Euro (große Zulage) und von 61,36 Euro auf 120,00 Euro (kleine Zulage) erhöht.

Die Zulage für Schichtarbeit wird für die Beschäftigten der Anlagen 31 bis 33 auf von 40,00 Euro auf 100,00 Euro und für die Beschäftigten der Anlagen 2, 2d und 2e von 46,02 Euro auf 100,00 Euro (große Zulage) und von 35,79 Euro auf 77,77 Euro (kleine Zulage) erhöht.

Es erfolgt außerdem eine redaktionelle Klarstellung, dass das Wertguthaben der Beschäftigten in Altersteilzeit (Anlage 17a AVR Caritas) im ersten Schritt um 3,11 Prozent erhöht wird. Ebenfalls rein redaktionell ist die Verlängerung der Aussetzung des Akkreditierungserfordernisses im Zusammenhang mit der (wissenschaftlichen) Hochschulbildung bis zum 31. Dezember 2029.  

Neuregelungen im Bereich der Anlage 7 AVR Caritas (Ausbildungsverhältnisse)

Die BK hat darüber hinaus die Befristung der am 31. Juli 2025 auslaufenden Regelungen zu den dualen Studiengängen (Abschnitte F und G des Teils II der Anlage 7 AVR Caritas) um ein Jahr bis zum 31. Juli 2026 verlängert. Die kurze Verlängerung soll den nötigen zeitlichen Rahmen schaffen, um eine neue Regelung auszuarbeiten. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Finanzierung von Studiengebühren, Unterbringungs- und Fahrtkosten sowie einer Bleibeklausel mit Rückzahlungsmodalitäten.

Die zum selben Datum befristete Regelung zur praxisintegrierten Heilerziehungspflegerausbildung, die den Regionalkommissionen (RKen) eine länderspezifische Anpassung der Ausbildungsvergütungen erlaubt, wurde einschließlich der damit verbundenen Kompetenzübertragung um zwei Jahre bis zum 31. Juli 2027 verlängert. Diese Möglichkeit wurde bislang von den RKen Baden-Württemberg, Bayern, und Mitte sowie mit Inkrafttreten zum 1. August 2025 von der RK Nord wahrgenommen.

Beschlüsse zu Verlängerung von Kompetenzübertragungen an die RK Bayern

Die an die RK Bayern erfolgten Kompetenzübertragungen zur

  • Regelung der Vergütung für Berufspraktikantinnen und -praktikanten innerhalb der Ausbildung / Fortbildung zum Betriebswirt, zur Betriebswirtin für Ernährung und Versorgungsmanagement
  • Regelung zur Tarifierung des Sozialpädagogischen Einführungsjahres (SEJ) innerhalb der Erzieherausbildung
  • Regelung des Berufspraktikums „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ und die Eingruppierung dieser Fachkräfte

wurden auf Anregung der RK Bayern bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Die RK Bayern wird voraussichtlich in ihrer nächsten Sitzung über die Wahrnehmung der verlängerten Kompetenz entscheiden.

Aufforderungsbeschluss der RK Mitte zur Verlängerung der Frist zur Kompetenzübertragung gemäß § 2 Abs. 1 Anlage 20 AVR Caritas auf die RKen

Die BK hat außerdem die Verlängerung der bereits bestehenden Kompetenzübertragung an die RKen für Inklusionsbetriebe nach Anlage 20 AVR Caritas über den 31. Dezember 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2030 beschlossen. Ausgangspunkt war ein Aufforderungsbeschluss der RK Mitte.

Aufgrund der Verlängerung der Kompetenzübertragung können die RKen weiterhin Regelungen zu Arbeitsbedingungen bzw. Vergütungsregelungen für Mitarbeitende in Inklusionsbetrieben mit Tätigkeitsfeldern beschließen, für die keine Tarifverträge im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Anlage 20 AVR Caritas bestehen.

Beschlüsse für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33 AVR Caritas)

Schließlich hat die BK die drei im Ausschuss zur Weiterentwicklung der Anlage 33 AVR Caritas geeinten Beschlussanträge beschlossen. Der Ausschuss hatte sich auf die Erhöhung der Gruppenleiterzulage (Ziff. 30 und 31 der Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen S 2 bis S 18 Anhang B zu der Anlage 33 AVR Caritas) auf mindestens 180 Euro geeinigt. Neu eingeführt wird mit Beschluss der BK eine Kann-Zulage für Leitungskräfte und Mitarbeitende, die als deren ständige Stellvertreter bestellt wurden, in Höhe von mindestens 180 Euro. Die Zulage für Leitungskräfte und deren bestellte ständige Stellvertreter wird durch die neue Ziff. 32 der Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen S 2 bis S 18 Anhang B zu der Anlage 33 AVR Caritas geregelt.

Weiterhin wird durch Beschluss der BK der Abschnitt Ic der Anlage 1 AVR Caritas (Eingruppierung bei nicht erfüllter Ausbildungsvoraussetzung) neugefasst. Durch die Neufassung erfolgt eine Anpassung an die Systematik der Eingruppierung in Anlage 33 AVR Caritas. Zudem wird § 1 Abs. 2 Anlage 33 AVR Caritas geändert, sodass der Abschnitt Ic der Anlage 1 AVR Caritas in Zukunft auch auf Anlage 33 AVR Caritas Anwendung findet. Damit erfolgt, sofern kein Tätigkeitsmerkmal „in der Tätigkeit von ...“ vorhanden ist, die Eingruppierung bei nicht erfüllten Ausbildungsvoraussetzungen in der Anlage 33 AVR Caritas nunmehr eine Entgeltgruppe niedriger.

Umsetzung in den Regionen

Die Einigungen zur Allgemeinen Tarifrunde und zur Tarifrunde Ärzte stehen nun zur Beschlussfassung in den Regionen an. Die Sitzungen der RKen finden bereits in den kommenden Wochen statt:

18. Juni 2025: RK Nord

23./24. Juni 2025 : RK Baden-Württemberg

26. Juni 2025:  RK Bayern, RK Mitte, RK Ost

27. Juni 2025: RK NRW

Infoveranstaltung

Zu den Beschlüssen der BK-Sommersitzung bietet die Geschäftsstelle der Dienstgeberseite am 17. Juni 2025 von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie am 30. Juni 2025 von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein Onlineinfoveranstaltungen an. Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Dienstgebervertreter – das heißt an Vorstände, Geschäftsführerinnen und Personalverantwortliche in Einrichtungen im Anwendungsbereich der AVR Caritas. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zum Anmeldeformular

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