Start der Novelle der Rahmen-MAVO im Februar 2023
Im Februar 2023 hatte der Verbandsrat des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) beschlossen, eine Ad hoc-Arbeitsgruppe zur Novelle der Rahmen-Mitarbeitervertretungsordnung (Rahmen-MAVO) nach Maßgabe der Ordnung über das Zustandekommen arbeitsrechtlicher Regelungen auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) einzurichten. Die Novelle geht auf eine Gesetzesinitiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen zurück.
Dienstgebersicht auf die Reform
Auch aus Sicht der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DGS) besteht Reformbedarf. Vor dem Hintergrund einer sich rasant entwickelnden Arbeitswelt mit zunehmenden Digitalisierungsprozessen muss auch die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) weiterentwickelt werden. Alle Veränderungen sollten aber den betrieblichen Abläufen dienen und auch unter veränderten Rahmenbedingungen eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit sich bringen. Eine Arbeitsgruppe der DGS begleitet den Prozess und hat eigene Positionen entwickelt, die in den Prozess eingebracht wurden. Erste Vorstellungen dazu wurden bereits im Jahr 2021 entwickelt. Diese Überlegungen wurden in dieser Amtszeit konkretisiert.
Inhaltliche Begleitung der Reform
Parallel zur internen Arbeitsgruppe der DGS gibt es auch eine MAVO-Arbeitsgruppe der Dienstgeberseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK). Beide Arbeitsgruppen begleiten engverzahnt den Reformprozess, dessen erste Phase mit der Erstellung eines Referentenentwurfs und dem Start des Anhörungsverfahrens am 1. Juli 2025 beendet wurde. Nach der Anhörung wird erneut beraten und es werden eventuell Änderungen am Referentenentwurf vorgenommen. Danach folgen weitere Gremienbeteiligungen und am Ende eine Beschlussfassung durch die Bischöfe. Auch diese Phase des Reformprozesses wird engmaschig von der DGS begleitet werden.
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RAHMENORDNUNG FÜR EINE MITARBEITERVERTRETUNGSORDNUNG (MAVO) (geänderte Fassung vom 19.06.2017)

