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Tarifabschluss der NRW-Universitäts­kliniken ist wenig hilfreich

PM 05/2022 Der Tarifvertrag Entlastung in Nordrhein-Westfalen beseitigt den Fachkräftemangel nicht.

Freiburg/Berlin „Die Caritas-Dienstgeber begrüßen Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs. Der Tarifvertrag Entlastung der NRW-Universitätskliniken ist hierfür jedoch wenig hilfreich. Die im TV Entlastung vorgesehenen zusätzlichen freien Tage werden zu einem erhöhten Personalbedarf führen, der in der aktuellen Situation nur durch Abwerbung aus anderen Kliniken oder Pflegeeinrichtungen gedeckt werden kann. Dies wird die katholischen, wie auch alle anderen Krankenhäuser in NRW vor große Herausforderungen stellen“, betont Norbert Altman, Sprecher der Dienstgeberseite der AK Caritas. „Wir sehen hier einen bundesweiten Überbietungswettbewerb, dessen Finanzierbarkeit zunächst politisch geklärt werden müsste. Kurzfristig führt der TV Entlastung nur zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem angespannten Fachkräftemarkt.“

Die Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und Verdi haben sich am 19.07.2022 auf ein Eckpunktepapier zu einem Tarifvertrag Entlastung geeinigt. Der Tarifvertrag soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Der Landtag NRW hat zugesagt, Maßnahmen zu ergreifen, die für die Universitätskliniken eine Finanzierung der Vereinbarungen sichern. Für andere Kliniken gilt diese Zusage bisher nicht.

„Wir erwarten zunächst, dass das Land NRW diese Finanzierungszusage auf alle Kliniken in NRW ausweitet,“ betont Christian Schu, Sprecher der Dienstgeberseite der RK NRW. „Einen bedarfsgerechten Personalschlüssel und Entlastungstage wünschen wir uns alle für das Klinikpersonal. Entlastung gelingt aber nur, wenn die Arbeit auf zusätzliche Schultern verteilt werden kann. Genau das leistet der TV Entlastung jedoch nicht – konkrete Lösungen für diese Problematiken bleiben aus. Am Arbeitsmarkt fehlen die für die Gewährung der freien Tage nötigen Fachkräfte. Es ist daher zu befürchten, dass am Ende die freien Tage schlicht ausgezahlt werden, damit das Leistungsangebot nicht eingeschränkt werden muss. Bleibt es bei der aktuell geäußerten Beschränkung der Finanzierungszusage auf die Universitätskliniken, wird der TV Entlastung für die anderen Kliniken in NRW zum ‚TV Belastung‘. Vor diesem Hintergrund wäre das Geld definitiv besser und nachhaltiger in Ausbildung und Personalgewinnung von dringend benötigten zusätzlichen Fachkräften investiert“, ergänzt Schu.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK Caritas) legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertreterinnen der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmerseite (Mitarbeiter) besetzt und regelt in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen. In Nordrhein-Westfalen wenden etwa 200 Krankenhäuser mit ca. 120.000 Beschäftigten die AVR Caritas an.

Ihr Ansprechpartner

Norbert Altmann
Sprecher der Dienstgeberseite

0761 200-792
sprecher@caritas-dienstgeber.de
LinkedIn

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
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