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Pflegemindestlöhne steigen zum 1. Juli 2026 um 2,6 Prozent

Caritas-Dienstgeber begrüßen Einigung mit Augenmaß

Freiburg/Berlin. Die Pflegekommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich nach intensiven Verhandlungen am 19. November 2025 auf ein maßvolles Anheben der Pflegemindestlöhne geeinigt. Damit liegen die Mindestlöhne in der Pflegebranche weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Vorschlag der Pflegekommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen durch die Pflegearbeitsbedingungenverordnung. 

Werner Negwer, Stellvertretender Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. und Mitglied in der Pflegekommission, begrüßt die Einigung:

„Das System der Pflegemindestlöhne, die von Vertreterinnen und Vertretern aus Zweitem und Drittem Weg gemeinsam ausgehandelt werden, hat sich in der Pflegebranche bewährt und gezeigt, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten tragfähige Kompromisse möglich sind. Zusammen mit den Regelungen zur Tarifanwendung in der Pflege bilden die Mindestbedingungen der Pflegearbeitsbedingungenverordnung einen guten Rahmen für die Entwicklung attraktiver und zukunftsfähiger Arbeitsbedingungen in der Pflege. Unter Wahrung der Tarifautonomie wird der Wettbewerb tariflicher Regelungen gestärkt und die Tarifbindung gefördert. Die in den AVR Caritas festgelegten Vergütungen liegen dabei bereits heute spürbar über den gesetzlichen Mindestvorgaben.“

Inhalte der Empfehlung

Die Pflegekommission hatte sich auf eine Laufzeit der kommenden Mindestlohnregelungen vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2028 geeinigt. In dieser Zeit sollen die Pflegemindestlöhne in zwei Schritten um insgesamt rund 5,3 Prozent steigen. Gleichzeitig soll es bei einem Mehrurlaub von neun Tagen pro Jahr für Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche bleiben.

Nachdem die Pflegemindestlöhne durch die aktuelle Pflegearbeitsbedingungenverordnung um bis zu 13,8 Prozent gestiegen sind, waren die Dienst- und Arbeitgeber in den Verhandlungen für eine moderate Anhebung der Pflegemindestlöhne eingetreten.

„Die Steigerungen der Mindestlöhne in den vergangenen Jahren waren vor dem Hintergrund der Inflation nachvollziehbar. Auch die Entgelte in Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien sind in den vergangenen Jahren ähnlich angehoben worden. Mittlerweile liegen die Pflegemindestlöhne aber merkbar über den anderen Branchenmindestlöhnen und dem gesetzlichen Mindestlohn. Es war daher an der Zeit, einen maßvollen Anstieg zu vereinbaren“, so Werner Negwer weiter. 

Über die Pflegekommission

Die Fünfte Pflegekommission besteht aus Arbeitgebern und -nehmern der Pflegebranche. Die Kommissionsmitglieder üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Der Vorschlag der Kommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AK Caritas) legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeitende) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für rund 740.000 hauptberufliche Mitarbeitende in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. Weitere Informationen unter www.caritas-dienstgeber.de.

Ihre Ansprechpartnerin

Sylvia Lutz-Munder
Kommunikationsreferentin

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
0761 200 787
presse@caritas-dienstgeber.de
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