Gute Entlohnung in der Langzeitpflege erhalten und weiterentwickeln
Der Tag der Pflege vom 12. Mai gibt einen guten Anlass, auf eine in mehrerlei Hinsicht bemerkenswerte Entwicklung im Tarif- und Lohngefüge der Langzeitpflege aufmerksam zu machen und dabei festzuhalten: wir haben ein funktionierendes System, das die Tarifautonomie wahrt.
In den letzten drei Jahren ist der Pflegemindestlohn um 30 Prozent und der mittlere Bruttomonatsverdienst in der Langzeitpflege allein zwischen 2022 und 2023 im Durchschnitt um 10 Prozent gestiegen. Ein weiterer, deutlicher Anstieg ist für 2024 zu erwarten: Im Bereich der Caritas sind die Gehälter in der Pflege beispielsweise zum 1. März 2024 aufgrund des letzten Tarifabschlusses um bis zu 14,3 Prozent gestiegen. Diese Zahlen stehen stellvertretend dafür, dass in der Langzeitpflege gut verdient wird und die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich immer attraktiver werden – eine dynamische Lohnentwicklung ist in Gang gesetzt. Die seit 1. September 2022 geltenden Regelungen zur Tarifanwendung in der Langzeitpflege (SGB XI) sind im Zusammenspiel mit der wichtigen Arbeit der Pflegekommission der Rahmen für die Ausgestaltung einer zukunftsfesten Langzeitpflege in Deutschland. Es ist ein System, das unter Beteiligung der wesentlichen Branchenakteure die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt. Der vom Gesetzgeber eingeschlagene Weg sollte daher – bei aller Notwendigkeit von Veränderungen im Detail – mutig weitergegangen werden.
Die Regelungen zur Entlohnung nach Tarif sehen vor, dass Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag fortführen oder erstmals abschließen wollen, hinsichtlich ihrer Pflege- und Betreuungskräfte entweder tarifgebunden sein oder nachweisen müssen, dass sie ihren Pflege- und Betreuungskräften mindestens das Entgelt eines einschlägigen Tarifwerks zahlen.
Die vom Gesetz dabei vorgesehene ausdrückliche Gleichstellung von kirchlichen Tarifwerken des Dritten Wegs – wie die AVR Caritas – mit Tarifverträgen eröffnet den Pflegeeinrichtungen zum einen eine große Auswahl an Tarifwerken. Zum anderen führt dies – wie eine aktuelle Erhebung zu den Auswirkungen der Regelungen bestätigt – dazu, dass für die vielen Beschäftigten in der Pflege attraktive Arbeitsbedingungen Realität werden. Die gesetzliche Gleichstellung honoriert dabei kirchliche Arbeitsrechtsregelungen, Garanten einer hohen Tarifbindung, für ihre Qualität.
Die gesetzlichen Regelungen sehen eine weitere Variante zur Zulassung von Pflegeeinrichtungen vor: Diese können dokumentieren, dass sie im Durchschnitt die Höhe des jeweiligen regional üblichen Entlohnungsniveaus und der pflegetypischen Zuschläge erreichen. Diese dritte Option bedeutet aktuell für die Tarifanwender eine bürokratische Belastung, statt sie zu belohnen. Aus Sicht der Caritas-Dienstgeber besteht diesbezüglich Weiterentwicklungsbedarf.
Am 23. Mai bin ich in das Bundesgesundheitsministerium eingeladen, um dort die Perspektive der Caritas-Dienstgeber zur „Evaluierung der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege“ einzubringen. Ich freue mich auf den Austausch mit den geladenen Expertinnen und Experten. Es ist wichtig, das eigentliche Ziel, die Tarifbindung zu stärken, nicht aus den Augen zu verlieren.
Statement