Caritas-Dienstgeber: „Die Forderungen der Mitarbeiterseite zur Tarifrunde Ärzte sind nicht erfüllbar“
Die Forderungen orientieren sich an denen des Marburger Bundes für die kommunalen Krankenhäuser vom 10. Juni 2024 und beinhalten:
- Entgelterhöhung in Höhe von 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr
- Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte
- Erhöhung der Pauschale für Rufbereitschaften
- Änderung der Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit (Ausweitung der Strafzahlungen für kurzfristige Dienstplanänderungen und Einführung eines Randzeitenzuschlags für die Zeit zwischen 18.00 und 7.30 Uhr)
Die Dienstgeberseite (DGS) hält die Forderungen der MAS für nicht erfüllbar. DGS-Sprecher Norbert Altmann kritisiert: „Die bereits bezifferbaren Forderungen der MAS haben ein Volumen von mehr als 13 Prozent der ärztlichen Personalkosten. Noch nicht klar zu benennen sind die Kosten durch die geforderte Änderung der Regelungen zur Schicht- und Wechselschichtarbeit – insbesondere die Verteuerung der Randzeiten birgt eine immense Kostenlast, die auf die Krankenhäuser zukommen würde. Wir sprechen hier von einem Paket im dreistelligen Millionenbereich. Selbstverständlich haben wir die Arbeitsbedingungen der Caritas-Beschäftigten im Blick. Vor dem Hintergrund der aktuell bereits schwierigen finanziellen Situation der Krankenhäuser sind solche Forderungen jedoch stark überzogen. Die Kostensteigerungen würden weitere katholische Kliniken in finanzielle Schieflagen bringen oder sogar in die Insolvenz treiben – das werden wir nicht zulassen. Um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Daseinsvorsorge für die Bevölkerung garantieren zu können, dürfen wir ein Krankenhaussterben nicht leichtfertig in Kauf nehmen.“
Über die Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertreterinnen der Dienstgeberseite (Arbeitgeberinnen) und Dienstnehmern (Mitarbeitenden) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für knapp 700.000 hauptberufliche Mitarbeitende in bundesweit rund 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. Davon arbeiten über 30.000 Ärztinnen und Ärzte in mehr als 300 Kliniken.
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