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Bericht zur Sitzung der Bundeskommission am 20.10.2022

Tarifrunde SuE / Eingruppierung der Betreuungskräfte / Überleitungsregelung für Anlage 22 / Ergänzungsbeschluss zur Tarifrunde Ärzte

Im Mittelpunkt der Oktobersitzung der Bundeskommission in Fulda standen die Themen Tarifrunde SuE, Eingruppierung der Betreuungskräfte in VG 10 und eine Überleitungsregelung für die zum Jahresende auslaufende Anlage 22 (Zusatzkräfte im häuslichen Umfeld). Zu allen Themen hat die Bundeskommission nach intensiven Verhandlungen Beschlüsse gefasst. Daneben wurde ein Ergänzungsbeschluss zur Tarifrunde Ärzte gefasst, der die in den Redaktionsverhandlungen des öffentlichen Dienstes vereinbarten Änderungen umsetzt.

Nach dem Ausscheiden Heinz-Josef Kessmanns als Kommissionsvorsitzenden fand die Sitzung erstmals unter der Leitung des neuen Vorsitzenden Matthias Mitzscherlich, Direktor des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen und Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes, statt. Wir wünschen Herrn Mitzscherlich für seine neue Aufgabe in der Arbeitsrechtlichen Kommission alles Gute.

Beschluss zur Tarifrunde SuE

Die im Juni eingesetzte Verhandlungsgruppe hat in insgesamt vier Sitzungen einen ersten Teilbeschluss zur Tarifrunde SuE erarbeitet. Mit diesem ersten Beschluss für die Anlage 33 AVR werden Teile der Tarifeinigung für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst im Rahmen der Tarifrunde 2022 zum TVöD-B/VKA auch für den Geltungsbereich der Anlage 33 AVR nachvollzogen.

So wird zum 01.01.2023 eine SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro monatlich für die Beschäftigten der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a und in Höhe von 180 Euro für Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiter in den Entgeltgruppen S 11b, S 12, S 14 und S 15 eingeführt. Diese Beschäftigten erhalten zudem spätestens im März 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 910 bis 1.240 Euro.

Ab 01.01.2023 erhalten außerdem Beschäftigte, die mit einem Umfang von mindestens 15 Prozent ihrer Tätigkeit in der Praxisanleitung tätig sind, eine monatliche Zulage in Höhe von 70 Euro. Auch hier erhalten Anspruchsberechtigte bis spätestens im März 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 490 Euro.

Die Heim- und Werkstattzulage wird zum 01.01.2023 zur Wohn- und Werkstattzulage. Neben einer Erhöhung der Wohnzulage auf 100 Euro und der Werkstattzulage auf 65 Euro wird mit der neu gefassten Definition der Wohnzulage den zunehmend entstehenden ambulanten Wohnformen Rechnung getragen. Auch die Beschäftigten, die Anspruch auf diese Zulage haben, erhalten spätestens im März 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 135 bis 270 Euro.

Ebenfalls neu ist die Regelung zu zusätzlichen Regenerationstagen für Beschäftigte der Anlage 33, die ab 2023 zu bis zu vier Tagen zusätzlicher Freistellung führen kann.

Die Verhandlungsgruppe wird sich bis zur Dezembersitzung 2022 mit den nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst noch offenen Themen befassen. Die Pressemitteilung der Caritas-Dienstgeber finden Sie hier.

Der Beschluss der Bundeskommission muss nun von den Regionen umgesetzt werden. Die Sitzungen der Regionalkommissionen finden bereits in den kommenden Wochen statt:

  • Baden-Württemberg: 25.10.2022
  • Bayern: 10.11.2022
  • Mitte: 03.11.2022
  • Nord: 15.11.2022
  • NRW: 28.10.2022
  • Ost: 03.11.2022

Die Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas bietet an drei Terminen ein Onlineseminar zum aktuellen Tarifabschluss an:

  • Dienstag, 08.11.2022, 14-16 Uhr
  • Freitag, 18.11.2022, 9-11 Uhr
  • Mittwoch, 30.11.2022, 14-16 Uhr

Das Seminar richtet sich ausschließlich an Dienstgebervertreter – das heißt an Geschäftsführerinnen und Personalleiter in Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes im Anwendungsbereich der AVR Caritas. Eine Anmeldung im Vorfeld ist erforderlich, nutzen Sie hierzu bitte dieses Formular.

Beschlüsse zur Eingruppierung von Betreuungskräften in VG 10 und Anlage 22

Der Beschluss sorgt dafür, dass der Pflegemindestlohn für Betreuungskräfte in den Ziffern 18 und 19 der Vergütungsgruppe 10 auch zukünftig nicht unterschritten wird. Dafür werden die Beschäftigten bereits im Einstieg der Stufe 4 zugeordnet. Außerdem wird eine neue Zulage in Höhe von 120 Euro für „Beschäftigte, die im Rahmen der von ihnen auszuübenden Tätigkeiten in einem Umfang von mindestens 25 Prozent ihrer vereinbarten Arbeitszeit gemeinsam mit Bezieherinnen und Beziehern von Pflegeleistungen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig werden“, eingeführt. Diese Zulage wird auf weitere Beschäftigte der VG 9a, 9 und 10 erstreckt. Die Neuregelung tritt zum 01.11.2022 in Kraft. Zum 01.01.2023 werden darüber hinaus die bisher in Anlage 22 beschäftigten Personen unter Anrechnung der beim Dienstgeber zurückgelegten Beschäftigungszeit in die Anlage 2 übergeleitet.

Korrekturbeschluss zur Tarifrunde Ärzte

Mit dem Beschluss werden, wie in Ziffer XIII. des Beschlusses der Bundeskommission vom 30.06.2022 vereinbart, die durch die Redaktionsverhandlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund (MB) vereinbarten Änderungen der Tarifeinigung für die Ärztinnen im Rahmen der Tarifrunde 2022 zum TV-Ärzte/VKA auch für den Geltungsbereich der Anlage 30 AVR nachvollzogen.

Konkret handelt es sich um Klarstellungen bei der Berechnung des Ausgleichs für Rufbereitschaften, der „Zählregelung“ beim Zusammentreffen von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaftsdienst sowie der Zuordnung der Arbeitsleistung an Wochenenden. Außerdem wird bei der „Punkteregelung“ zur Bewertung der unterschiedlichen Dienste eine Rundungsregel ergänzt und die Kostenübernahme für den Heilberufsausweis auf das laufende Dienstverhältnis begrenzt.

Weitere Themen

Tarifrunde 2023

Die Mitarbeiterseite hat sich den Forderungen der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst für die allgemeine Tarifrunde vollumfänglich angeschlossen. Die Caritas-Dienstgeber bedauern, dass die Mitarbeiterseite über ihre bereits öffentlich kommunizierten Forderungen zur Tarifrunde 2023 im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der Bundeskommission am 20.10.2022 nicht verhandeln wollte. Die Dienstgeberseite hat ihre Verhandlungsbereitschaft erklärt. Eine Verhandlungsgruppe wurde noch nicht eingesetzt.

Auflösung Ausschuss Prävention

Der Ausschuss Prävention wurde in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst.

Bericht aus der BK

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