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Telefonische Krankschreibung: Worum es wirklich geht und welche Stellschrauben jetzt zählen

Die Debatte um die telefonische Krankschreibung wird oft verkürzt geführt. Entscheidend ist, wie Missbrauch begrenzt, Kurzzeitausfälle klug gesteuert und Rückkehr in Arbeit erleichtert werden kann, ohne den Gesundheitsschutz zu gefährden.

Steigende Fehlzeiten von Mitarbeitenden sind für Dienstgeber längst mehr als ein Randthema. In einer Phase von Fachkräftemangel, hoher Auslastung und angespannten Budgets treffen Ausfälle Einrichtungen und Unternehmen unmittelbar: organisatorisch, finanziell, und spürbar in der Qualität und Verlässlichkeit des Angebots. Gleichzeitig ist die Debatte um die telefonische Krankschreibung häufig unsortiert und verengt sich zu schnell auf eine Ja/Nein-Frage. Eine Einordnung aus Dienstgebersicht.

Der politische Ausgangspunkt: Missbrauch ausschließen

Der zentrale Referenzpunkt ist nicht die Frage „Telefonische Krankschreibung ja oder nein“, sondern der politische Auftrag, die bestehende Regelung so zu verändern, dass Fehlanreize und Missbrauch wirksam begrenzt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

Die telefonische Krankschreibung werden wir so verändern, dass Missbrauch zukünftig ausgeschlossen ist (zum Beispiel Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen).“ S. 106 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD

Die Koalition setzt zunächst auf eine Korrektur der Regelung zur telefonischen Krankschreibung, nicht auf deren grundsätzliche Abschaffung und nennt als konkretes Beispiel ausdrücklich den Ausschluss privater Online-Plattformen. Aus Dienstgebersicht ist dieser Ansatz grundsätzlich richtig. Er verbindet das berechtigte Interesse an Steuerung und Missbrauchsvermeidung mit der Frage, wie man praxistaugliche Verfahren erhält, ohne zusätzliche Belastungen für die ärztliche Versorgung und die Betriebe zu erzeugen. Dass der Kanzler das Thema nun prominent aufgreift und eine Prüfung der Regelung zur telefonischen Krankschreibung fordert, ist vor diesem Hintergrund konsequent. Hohe Ausfallzahlen treffen Unternehmen und Einrichtungen unmittelbar – in der Dienstplanung ebenso wie in der wirtschaftlichen Stabilität.

Warum das Thema Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen betrifft

Fehlzeiten stellen ein konkretes betriebliches Risiko dar: Jede kurzfristige Krankmeldung bedeutet Umplanung, Mehrbelastung der Kollegen und Kolleginnen sowie Einschränkungen der Leistung und im Zweifel auch des Angebots des Unternehmens oder der Einrichtung. Das wird im Bereich von Krankenhäusern, Pflege, Eingliederungshilfe oder Kitas besonders deutlich. Hinzu kommt, dass Ausfall- und Lohnnebenkosten in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Lage, bedingt unter anderem durch hohe Energiepreise sowie steigende Personal- und Sachkosten, stärker als in stabileren Zeiten wirken.

Zur Orientierung einige aktuell diskutierte Kennzahlen:

Seit Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung werden Krankmeldungen vollständiger erfasst als früher. Das erklärt einen Teil des sichtbaren Anstiegs. Es ändert jedoch nichts am realen Problemdruck in den Betrieben/Einrichtungen. Die Auswirkungen sind in der Praxis spürbar – bei der Dienstplanung, in der Belastung der Kollegen und Kolleginnen und letztlich bei der Frage, wie gut Betriebe/Einrichtungen ihre Aufgaben noch erfüllen können.

Telefonische Krankschreibungen: kleiner Anteil, große Aufmerksamkeit

In der öffentlichen Debatte wird die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung häufig als wesentlicher Treiber für Krankmeldungen dargestellt. Dafür ist die Anzahl telefonischer Krankschreibungen im Gesamtverhältnis aber zu klein. Eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) und der Barmer beziffert den Anteil telefonischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zuletzt auf rund 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Fälle; im Herbst 2025 lag der Wert bei etwa 0,9 Prozent. In einer AOK/WIdO-Einordnung waren im Jahr 2024 145.000 von insgesamt 26,4 Millionen Krankschreibungen aufgrund telefonischer Anamnese erfolgt.

Daraus folgt: Selbst eine vollständige Abschaffung der telefonischen Krankschreibung würde das Gesamtniveau der AU-Fälle nur begrenzt verändern. Wer die telefonische Krankschreibung als Hauptursache des Trends beschreibt, hat dafür derzeit keine belastbare empirische Grundlage.

Gleichzeitig berührt die telefonische Krankschreibung einen sensiblen Punkt: die Prüfbarkeit. Der Kern der Kritik an der telefonischen Krankschreibung geht nicht dahin, Beschäftigte pauschal unter Verdacht zu stellen. Vielmehr geht es darum, darauf hinzuweisen, dass sehr niedrigschwellige Verfahren Fehlanreize begünstigen können, insbesondere bei kurzzeitigen Ausfällen.

Missbrauch: Was belegt ist und was offenbleibt

In der Debatte werden zwei Ebenen häufig vermischt: die Frage nach der Mengenwirkung auf den Krankenstand insgesamt und die Frage nach der Missbrauchsanfälligkeit in einzelnen Konstellationen. Zur Missbrauchsfrage werden derzeit vor allem Indizien angeführt. Eine YouGov-Umfrage berichtet, dass 27 Prozent derjenigen, die die telefonische Krankschreibung genutzt haben, angeben, dabei schon einmal „krankgefeiert“ zu haben. Zudem argumentiert der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen öffentlich, am Telefon könne Arbeitsunfähigkeit schlechter beurteilt werden, die Telefon-AU lade „natürlich“ zum Missbrauch ein.

Diese Hinweise sind für die Debatte relevant, ersetzen aber nicht die zentrale Frage aus Dienstgebersicht: Welche Maßnahmen senken spürbar Ausfälle ohne neue Probleme (etwa mehr Arztkontakte, zusätzliche Bürokratie oder Anreize zu Präsentismus) zu erzeugen?

Die Debatte ist größer als der Punkt „telefonische Krankschreibung“: drei Reformpfade

Für eine sachgerechte Einordnung lohnt es sich, die Diskussion breiter zu betrachten. Es geht nicht nur um den „Kanal“ (Telefon versus Praxisbesuch), sondern um die Steuerung von kurzzeitigen Ausfällen insgesamt und um Instrumente, Arbeitskraft besser zu nutzen, ohne den Gesundheitsschutz zu unterlaufen. Derzeit werden vor allem drei Pfade diskutiert:

  • Erstens: die telefonische Krankschreibung gezielt nachschärfen, statt sie grundsätzlich abzuschaffen. Das entspricht dem Koalitionsauftrag. Denkbar ist, die Voraussetzungen für die telefonische Krankschreibung enger zu fassen, etwa eine grundsätzliche Anwendung nur bei bekannten Patientinnen und Patienten, strengere Dokumentationspflichten sowie der Ausschluss einer Krankschreibung im Rahmen privater Online-Plattformen. Damit würde das Risiko von Missbrauchsfällen adressiert, ohne ein praxistaugliches Instrument grundsätzlich in Frage zu stellen.
  • Zweitens: Diskutiert werden etwa Modelle wie ein Karenztag (ohne Entgeltfortzahlung am ersten Krankheitstag) oder Bonusregelungen bei niedrigen Fehlzeiten. Ziel ist bei Letzterem, Fehlzeiten nicht mittels Drucks, sondern durch ein kluges Anreizsystem zu verringern, ohne den Gesundheitsschutz zu gefährden. Jedoch braucht es gerade bei Belohnungsmodellen saubere Regeln, damit sie nicht dazu führen, dass Beschäftigte krank zur Arbeit kommen. Präsentismus ist kein Gewinn, weder für die Gesundheit noch für den Betrieb. Entscheidend wäre daher eine transparente und rechtskonforme Ausgestaltung, eine Einbettung in betriebliche Gesundheitsstrategien und ein gutes Maß zwischen Motivation und Zumutung.
  • Drittens: Teil-Krankschreibung und gestufte Arbeitsfähigkeit zu prüfen. Beschäftigte sind je nach Erkrankung und Tätigkeit nicht zwingend „ganz oder gar nicht“ arbeitsfähig, sondern können anteilig arbeiten. In einem Beitrag im AOK-Magazin G+G plädiert beispielsweise der Ökonom Nicolas Ziebarth dafür und verweist auf mögliche zusätzliche Arbeitstage durch eine begrenzte Umstellung. Für Dienstgeber im Gesundheits- und Sozialbereich kann dies besonders dort interessant sein, wo Tätigkeiten angepasst werden können, etwa durch Entlastung von körperlichen Aufgaben durch administrative Tätigkeiten oder, soweit möglich und geeignet, Homeoffice.

Die Debatte nicht verengen

Aus Dienstgebersicht sollte die Debatte nicht auf die Frage „Telefonische Krankschreibung ja oder nein“ verengt werden. Entscheidend ist, dass konstruktiv über wirksame Stellschrauben gesprochen wird: Missbrauch verhindern, kurzzeitige Ausfälle praxistauglich regeln und Wege finden, Beschäftigte schneller und stabil zurück in Arbeit zu bringen. Gesundheitsschutz bleibt dabei selbstverständlich vorausgesetzt. Zugleich ist klar: In Zeiten knapper Personaldecken müssen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Arbeitsfähigkeit erhalten und Rückkehr erleichtert wird.

Und wer über „mehr Arbeit“ spricht, muss diese Diskussion ohnehin größer führen. Sie reicht von Krankmelderegeln bis zur aktuell laufenden Teilzeitdebatte. Zusätzliche Stunden entstehen dort, wo Strukturen tragfähig sind und Rückkehr in Arbeit zuverlässig gelingt.

Bericht aus Berlin

Autor/-in: Robin Lippa

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