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Erfolgreiche Interessenvertretung der Caritas-Dienstgeber in Brüssel

DGS-Positionen fließen in BAGFW-Stellungnahme zur europäischen Vergabeverordnung und in verschiedene Förderprogramme ein.

Die Europäische Union nimmt seit Jahren Einfluss auf Unternehmen und Beschäftigte in den EU-Mitgliedstaaten, ein Trend der zunehmend auch in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft spürbar wird. Zurzeit wird in Brüssel über eine neue Vergabeverordnung beraten, mit der Vergabeverfahren zukünftig wirtschaftlicher, schneller, unbürokratischer, aber auch sozialer und umweltgerechter werden sollen.

Vergabeverfahren spielen auch in der deutschen Sozialwirtschaft eine immer wichtigere Rolle, beispielsweise bei Ausschreibungen von Beratungs- und Integrationsdienstleistungen. Daher haben sich die DGS zusammen mit dem Brüsseler Büro des Deutschen Caritasverbands an der Erarbeitung einer Stellungnahme der deutschen Wohlfahrtsverbände (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, BAGFW) zu diesem Verordnungsentwurf beteiligt. Die DGS hat erreicht, dass die Besonderheiten des Dritten Weges sowie der hohe Stellenwert attraktiver Arbeitsbedingungen in die Stellungnahme eingeflossen sind. In der Stellungnahme wird daher ausdrücklich gefordert, dass tarifgebundene Unternehmen, die Zusatzleistungen wie eine betriebliche Altersversorgung bieten, in Vergabeverfahren nicht gegenüber Unternehmen ohne solche Leistungen benachteiligt werden dürfen.

Ebenso hat die DGS in Zusammenarbeit mit dem Brüsseler Büro erreicht, dass in verschiedenen europäischen Förderprogrammen die Besonderheiten des Dritten Weges, also die Entlohnung nach AVR Caritas statt nach Tarifverträgen, Beachtung finden.

Die DGS wird sich auch künftig in europäische Rechtssetzungsprozesse einbringen. 

Gesetzgebung

Autor/-in: Dr. Florian Bauckhage-Hoffer

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