Entschließung des Bundesrates „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“ – Bundesregierung zu umfassender Prüfung beauftragt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 aufgrund der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem Wirtschaftsausschuss die Entschließung „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“ beschlossen. Dies ging auf einen Antrag des Freistaates Bayern zurück. Mit dem Ziel der Gleichbehandlung von Stammbelegschaften und Leiharbeitnehmenden sollen die Leiharbeit begrenzt und die Arbeitsbedingen der Stammbelegschaften in der Pflege verbessert werden. Unter anderem fordert der Bundesrat von der Bundesregierung die Förderung der Einführung von Springerpools und vergleichbaren Ausfallkonzepten in Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern. Insbesondere kleine Einrichtungen sollen nach Vorstellung des Bundesrates von diesem Konzept profitieren können. Hierzu wird die Bundesregierung aufgefordert, den kleinen Einrichtungen zu ermöglichen, einrichtungs- und trägerübergreifende Springerkonzepte umzusetzen – ohne unvertretbare Personalmehrkosten zu verursachen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob zur Etablierung von Springerpools ein Förderprogramm aufgesetzt werden kann. Dabei soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mehrkosten für Springerkonzepte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden. Dies müsse in gleicherweise auch für die Mehrkosten, die durch den Einsatz von Leiharbeit einstehen, gelten. Die Bundesregierung ist auch aufgefordert, eine Regelung für Krankenhäuser zu schaffen, durch die die Vergütung von Pflegekräften in Springerpools – beispielsweise über das Pflegebudget – gesichert refinanziert wird. Dies betrifft den Fall, dass die Vergütung über tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen hinausgehen. Ebenso soll die Refinanzierung der Mehrkosten zur Umsetzung von Springerkonzepten, die über die Personalkosten hinausgehen, abgesichert werden.
Auch fordert der Bundesrat, dass die Bundesregierung die Tätigkeit von Leiharbeitsfirmen weiter reguliert – insbesondere sollen Vermittlungsgebühren gedeckelt werden. Die Bundesregierung soll prüfen, ob der Anteil der Leiharbeitnehmenden in einer Einrichtung beschränkt oder eine Mindestquote an dauerhaft Beschäftigten eingeführt werden kann. Auch soll die Bundesregierung prüfen, ob Leiharbeitsfirmen an der Finanzierung der Pflegeausbildungen beteiligt werden können.
Der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik begründeten ihre Beschlussempfehlung damit, dass die unerwünschten Folgen der Leiharbeit einzudämmen seien. Zwar habe diese durchaus auch Vorteile und sichere etwa auch unter unvorhersehbaren Bedingungen die Patientenversorgung – sowohl in Krankenhäusern als auch in der Langzeitpflege. Jedoch habe der zunehmende Einsatz der Leiharbeit negative Folgen für die Qualität der Versorgung und für die Arbeitsumstände der Stammbelegschaften. Gerade die Zugeständnisse bezüglich der Bezahlung und der Arbeits- bzw. Einsatzzeiten führten zu einer Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaften. Daher reichten die bisherigen Änderungen der Regelungen zur Leiharbeit in der Langzeitpflege im Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege und die Beschränkung der Berücksichtigung der Leiharbeitskosten für Pflegekräfte im Pflegebudget nach § 6a Absatz 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) nicht aus.
Ziel des Bundesrates ist es, dem Einsatz von Leiharbeitskräften durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen (u.a. Entgeltverbesserungen, Umstellung von Dienstplänen, Anpassen von Arbeitszeiten, Personalbemessung, Ausbildungsoffensive, Aufbau von Ausfallkonzepten und Springerpools) wirksam entgegenzuwirken. Der Bundesrat fordert deswegen die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege im Krankenhaus sowie in den stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege zu begrenzen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern – beispielsweise indem die Etablierung von Springerpools oder vergleichbaren betrieblichen Ausfallkonzepten noch gezielter unterstützt wird. Dabei übersieht der Bundesrat nicht, dass die Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung zur Erreichung dieses Ziels eine elementare Rolle spielen werden.
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