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Bundestag berät über zwei Gesetzentwürfe zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei Fehlgeburten

Vor der Bundestagswahl bemühen sich die Bundestagsfraktionen um die Verabschiedung der Erweiterung des Mutterschutzes auf Betroffene von Fehlgeburten.

Nachdem sich der Bundesrat bereits am 5. Juli 2024in einer Entschließung für die Einführung von Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes auch für Betroffene von Fehlgeburten ausgesprochen hatte, wurden in der letzten Sitzungswoche zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beraten. Im Bundestag besteht durchaus der Wille, noch vor der Bundestagswahl ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.

Hintergrund der Neuregelungsbestrebungen

Hintergrund der Entschließung des Bundesrates und auch der Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen CDU/CSU bzw. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass es für die Anwendbarkeit der Fristen des § 3 MuSchG darauf ankommt, ob es sich bei dem verstorbenen Kind um eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt handelt. Bislang besteht nur für Betroffene von Totgeburten ein Beschäftigungsverbot. Nach aktueller Rechtslage handelt es sich um eine Fehlgeburt, wenn das werdende Leben vor der 24. Schwangerschaftswoche stirbt und weniger als 500 Gramm wiegt. Jenseits dieser Schwellenwerter handelt es sich um eine Totgeburt, bei der die Mutterschutzrechte des MuSchG greifen. Die aktuellen Gesetzinitiativen wollen den Mutterschutz deutlich vor die 24. Schwangerschaftswoche verlagern und damit die strenge Unterscheidung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt angesichts der körperlichen und seelischen Folgen für die Betroffen aufheben.

Zwei ähnliche Entwürfe und große inhaltliche Übereinstimmung aller Fraktionen

Die Gesetzentwürfe von CDU/CSU einerseits und SPD/ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN andererseits ähneln sich: Sie sehen jeweils eine Vorverlegung des Mutterschutzes und eine Ausweitung auf Fehlgeburten vor. Mit dem Anspruch auf Mutterschutz hätten die Betroffenen auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Damit entfiele die Gefahr des Abrutschens in den Krankengeldbezug und die Arbeitgeber könnten im Rahmen der U2-Umlage mit den Krankenkassen abrechnen. Die Entwürfe sehen jeweils zwei, sechs oder acht Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. (CDU/CSU-Entwurf) bzw. 15. (SPD und BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN), 17. oder 20. Schwangerschaftswoche vor, sofern sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereiterklärt.

In dem Ziel, Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, künftig ebenfalls Schutzfristen nach § 3 MuSchG zu gewähren, sind sich alle Bundestagsfraktionen einig. Die Gesetzentwürfe wurden an die Ausschüsse überwiesen – federführend ist der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Einordnung

Derzeit befinden sich die Entwürfe in den Ausschüssen und stehen nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen Ende Januar 2025. Trotz grundsätzlicher Einigkeit zwischen den Fraktionen, man hat sich im Wesentlichen auf den Entwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geeinigt, bleibt abzuwarten, ob ein entsprechendes Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden sie hier.

Den Gesetzentwurf von CDU und CSU finden sie hier.

Über die Bundesratsinitiative zur Ausdehnung der Mutterschutzregelungen auf Fehlgeburten hatten wir in der Vergangenheit bereits berichtet. Den Bericht finden sie hier.

Gesetzgebung

Autor/-in: Laura Weber-Rehtmeyer

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