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Telefonische Krankschreibung bis Ende März 2023 verlängert

Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist bis Ende März 2023 verlängert worden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Pressemitteilung am 17.11.2022 bekanntgegeben.

Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen

Versicherte, die aufgrund leichter Atemwegserkrankungen arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Befragung durch einen Arzt bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Die Krankschreibung kann einmalig um bis zu weitere sieben Tage auf telefonischem Wege verlängert werden. Damit müssen Patientinnen und Patienten bei leichten Erkältungssymptomen nicht in die Arztpraxis kommen.

Sicherheit für Patientinnen und Patienten in der Erkältungs- und Grippesaison

Grund für die Verlängerung seien die derzeit hohen Infektionszahlen. Wie sich die Fallzahlen Corona-Erkrankter in den kommenden Wintermonaten entwickeln werden, sei laut dem Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schwer vorherzusagen. Erschwerend komme hinzu, dass die Erkältungs- und Grippesaison bevorsteht und vor allem chronisch Kranke, die öfters Arztpraxen aufsuchen, einem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für das Praxispersonal zu setzen, so der G-BA.

Mit der telefonischen Krankschreibung hätten die Arztpraxen weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden.

Die telefonische Krankschreibung war erstmals im Frühjahr 2020 wegen Corona eingeführt und mehrmals verlängert worden. Die Regelung tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 01.12.2022 in Kraft.

Die Pressemitteilung des G-BA vom 17.11.2022 finden Sie hier.

Gesetzgebung

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