Planungssicherheit für die Pflege: Kabinettsbeschluss stärkt Tarifanwender
Damit wurde ein zentrales Anliegen der Caritas-Dienstgeber aufgegriffen. Kostenträger können demnach auch künftig Entgelte, die sich aus einem Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien ergeben, grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich ablehnen.
„Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiges Signal, das die Verlässlichkeit der Dienste und Einrichtungen der Caritas stärkt. Wer verbindliche Arbeitsrechtsregelungen anwendet und damit attraktive Arbeitsbedingungen sichert, muss darauf vertrauen können, dass die daraus entstehenden Personalkosten auch refinanziert werden. Diese notwendige Planungssicherheit bleibt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhalten“, erklärt Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes.
Tarifpolitische Verantwortung liegt bei den Sozialpartnern
Mit der Refinanzierung tariflicher Vergütungen geht zugleich eine besondere Verantwortung der Sozialpartner einher. Die angespannte Situation der sozialen Sicherungssysteme und die Belastbarkeit der Einrichtungen müssen bei kommenden Vergütungsverhandlungen angemessen berücksichtigt werden.
„Die Refinanzierungszusage des Gesetzgebers ist kein Freibrief. Sie gibt den Sozialpartnern vielmehr den notwendigen Raum, ihre Aufgabe verantwortlich wahrzunehmen. Die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit unserer Einrichtungen müssen zusammengedacht werden. Dieser Verantwortung werden sich die Caritas-Dienstgeber bei den anstehenden tarifpolitischen Entscheidungen stellen“, so Brumm.
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