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Pflege­kommission bewährt sich und sichert höhere Mindestlöhne

PM 01/2022 Caritas-Dienstgeber schließen mit ihren Partnern erfolgreiche Verhandlungsrunde ab

Freiburg/Paderborn. Die Fünfte Pflegekommission hat am 5. Februar 2022 ein positives Ergebnis erzielt und damit eine deutliche Erhöhung der Mindestentgelte vorgeschlagen. Norbert Altmann, Sprecher der Caritas-Dienstgeber sagt dazu: „Damit ist die Kommission ihrer Verantwortung zur Weiterentwicklung attraktiver Mindestbedingungen in der Pflege gerecht geworden. Mit dem erzielten Ergebnis können wir nahtlos an die zum 30. April 2022 auslaufende Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche anknüpfen.“ 

Das Ergebnis der Fünften Pflegekommission sieht bis zum 1. Dezember 2023 eine Steigerung der Mindestentgelte für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer auf 14,15 Euro vor. Das Mindestentgelt für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung steigt auf 15,25 Euro. Fachkräfte profitieren von einem Anstieg der Stundenvergütung auf 18,25 Euro. Die Steigerung um bis zu 18,5 Prozent erfolgt in drei Schritten. Zusammen mit dem noch von der Vierten Pflegekommission für den 1. April 2022 beschlossenen Erhöhungsschritt steigen die Mindestentgelte sogar um bis zu 22 Prozent. Damit wird auch der Abstand zum geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gewahrt. Darüber hinaus sieht die Kommission weitere Verbesserungen beim Urlaub vor: Beschäftigte in der Pflege haben bei einer Fünf-Tage-Woche künftig mindestens 29 bezahlte Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Die Regelung hat eine Laufzeit von 21 Monaten.

„Es hat sich erneut gezeigt, dass sich das System der Pflegekommission, in dem Vertreter aus Zweitem und Drittem Weg gemeinsam die Weichen für tragfähige Mindestbedingungen in der Pflege stellen, auch unter Zeitdruck gut funktioniert,“ ergänzt Norbert Altmann. „Die repräsentativ für die Pflegebranche besetzte Fünfte Pflegekommission kann als ständiges Gremium nicht nur an der Fortschreibung der aktuell festgelegten Mindestlöhne, sondern auch an der Optimierung weiterer Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte weiterarbeiten. Ein erneuter Anlauf zu einer Allgemeinverbindlicherklärung eines rudimentären Tarifvertrages ist vor diesem Hintergrund nicht nötig.“

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.

Ihre Ansprechpartnerin

Sylvia Lutz-Munder
Kommunikationsreferentin

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
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