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Neuer Ü-Rechner: Entscheidungshilfe zur Überleitung in die AVR Caritas 2027

Überleitungsrechner für Anlage 2-Mitarbeitende

Mit dem am 19. Januar 2026 online geschalteten Überleitungsrechner (Ü-Rechner) steht ein Tool zur Verfügung, das bei der Frage unterstützt, ob und wann aus Sicht von Mitarbeitenden der Anlagen 2, 2d und 2e AVR Caritas ein Antrag auf Überleitung in die ab 1. Januar 2027 geltende Entgeltordnung der AVR Caritas (AVR Caritas 2027) vorteilhaft sein kann. Der Ü-Rechner ist als Entscheidungshilfe konzipiert, gibt aber keine ausdrückliche Empfehlung für eine Wechselentscheidung. Der Ü-Rechner simuliert Vergütungsverläufe – AVR Caritas vs. AVR Caritas 2027 – im Zeitverlauf auf Basis der eingegebenen Daten und der aktuell im Bereich der AVR Caritas gültigen Vergütungswerte.

Für belastbare Ergebnisse ist eine sorgfältige Dateneingabe durch den Mitarbeitenden wichtig. Benötigt werden Informationen u. a. zu Regionalkommission, Beschäftigungsumfang, Vergütungsgruppe/Stufe, Monate seit dem letzten Stufenaufstieg, Bewährungsaufstieg sowie eventuellen Zulagen. Die meisten dieser Angaben sind in der Regel der monatlichen Gehaltsabrechnung zu entnehmen. Die neue Entgeltgruppe kann über die Zuordnungstabelle aus dem Anhang Überleitung der AVR Caritas 2027 ermittelt werden. Diese ist auch im Ü-Rechner hinterlegt.

Ab dem 1. Juni 2026 kann der Mitarbeitende eine Auskunft über die künftige Entgeltgruppe per Antrag beim Dienstgeber abfragen. Der Dienstgeber hat vier Wochen Zeit, die Entgeltgruppe verbindlich mitzuteilen. In der Regel wird er die sich aus der Zuordnungstabelle ergebende Entgeltgruppe mitteilen. Der Ü-Rechner wurde gemeinsam von der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission entwickelt und wird auf der Homepage des Lambertusverlages (AVR Caritas Überleitungsrechner (lambertus.de) zur Verfügung gestellt.

Alle Informationen zur den ab 1. Januar 2027 geltenden AVR Caritas 2027 finden Caritas-Dienstgeber hier: AVR Caritas 2027

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