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Neuer Tarifabschluss sichert weiterhin gute Arbeitsbedingungen

PM 01/2021 Altmann: „Wir setzen auf die Pflegekommission und den Wettbewerb von Tarifwerken“ / Keine Zustimmung zur Allgemeinverbindlicherklärung

Freiburg/Paderborn. Zu zwei Entscheidungen der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas erklärt der Sprecher der Dienstgeberseite Norbert Altmann:

„Mit dem heutigen Abschluss unserer Verhandlungen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas setzen wir unseren Kurs der zwischen Mitarbeiter- und Dienstgeberseite gemeinschaftlich vereinbarten guten Arbeitsbedingungen fort. Für die über 600.000 Beschäftigten in der Caritas steigen die Entgelte zum 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro und zum 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent. In der Altenhilfe der Caritas steigen die Entgelte sogar bis zum 01.04.2022 im Durchschnitt um 8,5 Prozent. Dies liegt an neuen Zulagen, die für den gesamten Pflegebereich – also Alten- und Krankenhilfe – beschlossen wurden. Die Vergütung einer Pflegefachkraft bei der Caritas liegt daher ab 01.04.2021 bei fast 40.000 Euro pro Jahr (bzw. 3.300 Euro pro Monat) im Einstieg und steigt auf rund 50.000 Euro pro Jahr (bzw. 4.100 Euro pro Monat) in der letzten Erfahrungsstufe. Hinzu kommen (Zeit-)Zuschläge sowie die fast vollständig arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung.

Wir haben uns ebenfalls nach § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz mit dem Tarifvertrag Altenpflege von BVAP und ver.di und der Zustimmung zur Allgemeinverbindlicherklärung befasst. Wir wissen um die Bedeutung unserer Entscheidung und haben sie uns deshalb auch nicht leicht gemacht.

Im Ergebnis wurde in geheimer Abstimmung die erforderliche Mehrheit von Zweidrittel nicht erreicht und damit wurde dem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages Altenpflege nicht zugestimmt. Der Tarifvertrag Altenpflege greift in Strukturen unserer AVR z.B. bei der Ost-West-Angleichung oder unserer Differenzierung der Entgelte zwischen Alltagsbegleiter*innen / Betreuungskräften etc. und ungelernten Hilfskräften ein, die sich nicht lösen ließen. Zudem fehlen Überstundenregelungen, eine betriebliche Altersvorsorge und passgenaue Arbeitszeitmodelle sowie Stufendifferenzierungen.

Wir haben jenseits dessen grundsätzliche Bedenken. Ändert sich bei der Frage der Pflegefinanzierung nichts, dann zahlen allein die Pflegebedürftigen bzw. die Kommunen die höheren Kosten bei steigenden Löhnen. Schon heute stehen die Kostenträger unter finanziellem Druck, der durch die Corona-Pandemie noch größer geworden ist und den sie weitergeben werden. Deshalb besteht die Gefahr, dass sie nach und nach nur noch die Bedingungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags anerkennen und zusätzlich abweichende Regelungen nicht mehr gegenfinanzieren. Das würde massiv der Caritas mit ihren höheren Tarifen schaden.

Dieser allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag Altenpflege würde nur Mindestbedingungen regeln. Dafür gibt es bereits mit der Pflegekommission ein Instrument im Arbeitnehmerentsendegesetz. Sie kann explizit Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche aussprechen, die über eine Rechtsverordnung verbindlich gemacht werden. Darin werden die Interessen zwischen Tarifpartnern und Drittem Weg gleichwertig zum Ausgleich gebracht. Wir halten sie für den besseren Weg.

Mit einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag wird das Ziel, die Tarifbindung in der Altenpflege zu erhöhen, nicht erreicht. Wir wünschen uns statt eines Einheitsmindesttarifs den Wettbewerb von Tarifwerken in der Altenpflege. Diesem Ziel käme man mit den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutlich näher, der die Refinanzierung von Leistungserbringen grundsätzlich an eine Tarifbindung koppeln will.

Wir bekennen uns klar zum Dritten Weg. Er ist unser Modell, zu guten und gerechten Arbeitsbedingungen zu kommen. Es gibt nicht unerhebliche Stimmen, die unseren Dritten Weg in Gefahr sehen, wenn wir uns am Zustandekommen der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages Altenpflege beteiligen würden. Egal, ob man diese Meinung teilt oder nicht, mussten wir auch dies verantwortungsvoll in unsere Entscheidung miteinbeziehen.

Wir wollen weiterhin bessere Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Altenpflege. Die Pflegekommission des Bundesarbeitsministers und die Pflegereformvorschläge des Bundesgesundheitsministers sind darin zwei Bausteine, auf die wir Caritas Dienstgeber setzen und an denen wir uns zum Wohle aller Beschäftigten und Leistungserbringer tatkräftig beteiligen werden.“

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
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Pressemitteilung

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