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Mehr Geld und Urlaub: Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas erzielt Einigung in Ärzte-Tarifrunde

PM 04/2022 Caritas-Dienstgeber begrüßen Fortsetzung der Regelung für kleine Fachabteilungen

Freiburg/Berlin. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas (AK Caritas) hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2022 einen Abschluss in der Tarifrunde für Ärztinnen an Kliniken im Bereich der Caritas erzielt.

„Der Ärzte-Abschluss mit einer caritasspezifischen Regelung für kleine Fachabteilungen ist ein Erfolg für unsere Krankenhäuser und zeigt einmal mehr, dass der Dritte Weg im Konsens zu vorzeigbaren Ergebnissen führt. Trotz finanzieller und organisatorischer Herausforderungen für unsere mehr als 300 Krankenhäuser mit ihren rund 35.000 Ärztinnen wird der gefundene Kompromiss begrüßt“, erklärt Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der AK Caritas. „Der Beschluss stärkt die Wettbewerbsposition unserer Häuser am Arbeitsmarkt und sorgt für Planungssicherheit.“

Der Kompromiss umfasst eine lineare Erhöhung der Grundvergütung, der Bereitschafts-dienstentgelte und des Einsatzzuschlages im Rettungsdienst in Höhe von 3,35 Prozent. Außerdem erhalten Beschäftigte im ärztlichen Dienst einen zusätzlichen Urlaubstag. Darüber hinaus enthält der Beschluss modifizierte Regelungen zu den Ruf- und Bereitschaftsdiensten sowie den freien Wochenenden. Die in der letzten Tarifrunde dienstgeberseitig durchgesetzte Regelung für kleine Fachabteilungen konnte verlängert werden.

Zudem wurde eine individuelle Einmalzahlung, die sich am Verdienst des Mitarbeitenden zwischen Oktober 2021 und Juli 2022 orientiert, beschlossen. „Allein die Einmalzahlung beträgt für vollzeitbeschäftigte Ärzte zwischen knapp 1.500 und gut 3.000 Euro“, betont Norbert Altmann. Allerdings wird es durch die weiteren Einschränkungen bei der Anordnung von Diensten und die Erhöhung der zusätzlichen Zahlungen bei kurzfristiger Änderung der Dienstpläne zu deutlichen Kostensteigerungen kommen. „Ruf- und Bereitschaftsdienste werden für die Häuser künftig zu größeren organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Aber die Regelungen für kleine Fachabteilungen bestehen weiter fort, und das ist wichtig, um den Bereitschaftsdienst auch in solchen Abteilungen verlässlich organisieren zu können“, so Norbert Altmann.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertreterinnen der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmerseite (Mitarbeiter) besetzt und regelt in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen.

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
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Pressemitteilung

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