Muster und FAQs zur Umsetzung des Nachweisgesetzes
Der Gesetzgeber erweitert zum 01.08.2022 im Nachweisgesetz (NachwG) die zwingenden Angaben über die Arbeitsbedingungen des Dienstgebers gegenüber den Mitarbeitenden. Die Inhalte der Caritas-Musterdienstverträge reichen nicht mehr aus, um die Vorgaben des § 2 NachwG zu erfüllen.
Die Geschäftsstellen der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite der AK Caritas sowie das Referat Arbeits- und Tarifrecht des Deutschen Caritasverbandes haben deshalb gemeinsam Hinweise zur Umsetzung des Nachweisgesetzes für die Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes erstellt.
Nachweisblatt Nachweisgesetz – Worddokument
Nachweisblatt Nachweisgesetz – PDF
Eine Sammlung der wichtigsten Fragen und Antworten zu den Änderungen im Nachweisgesetz finden Sie in den FAQs.
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