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Muster und FAQs zur Umsetzung des Nachweisgesetzes

Zum 01.08.2022 werden die zwingenden Angaben über die Arbeitsbedingungen im Nachweisgesetz erweitert.

Der Gesetzgeber erweitert zum 01.08.2022 im Nachweisgesetz (NachwG) die zwingenden Angaben über die Arbeitsbedingungen des Dienstgebers gegenüber den Mitarbeitenden. Die Inhalte der Caritas-Musterdienstverträge reichen nicht mehr aus, um die Vorgaben des § 2 NachwG zu erfüllen.  

Die Geschäftsstellen der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite der AK Caritas sowie das Referat Arbeits- und Tarifrecht des Deutschen Caritasverbandes haben deshalb gemeinsam Hinweise zur Umsetzung des Nachweisgesetzes für die Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes erstellt.

Nachweisblatt Nachweisgesetz – Worddokument
Nachweisblatt Nachweisgesetz – PDF

Eine Sammlung der wichtigsten Fragen und Antworten zu den Änderungen im Nachweisgesetz finden Sie in den FAQs.

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