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Gleiche Behandlung von kirchlichen AVR und Tarifverträgen

Statement Marcel Bieniek, DGS-Geschäftsführer, zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie in der Wohlfahrt intern

Aus Sicht der Dienstgeber des Deutschen Caritasverbands unterscheidet sich die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in einem entscheidenden Punkt vom bisherigen deutschen Gesetz: Die EU behandelt kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) wie andere Tarifverträge.

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz erwähnt nur an zwei Stellen kirchliche kollektive Entgeltregelungen, nämlich da, wo es um Auskunftsansprüche Betroffener und betriebliche Prüfverfahren geht, in Paragraf 11 Absatz 4 und Paragraf 18 Absatz 3. Eine umfassende Gleichstellung von Tarifverträgen und kirchlichen AVR findet im deutschen Gesetz nicht statt, insbesondere gilt die Angemessenheitsvermutung für unterschiedliche Entgelte aus Paragraf 4 Absatz 5 ausdrücklich nicht für kirchliche AVR.

Demgegenüber erwähnt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie an verschiedenen Stellen sowohl Tarifverträge als auch „Gepflogenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten“ oder „Kollektivmaßnahmen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften“, und zwar in Artikel 1 und Artikel 30 der Richtlinie. Von daher bleibt zu hoffen, dass mit den zuletzt genannten Begriffen auch kirchliche AVR erfasst sind, was bedeuten würde, dass die Richtlinie gemäß ihres Artikels 30 ausdrücklich nicht das Recht Arbeitsrechtlicher Kommissionen auf Aushandlung, Abschluss und Durchsetzung von AVR berühren würde. Damit wäre die ungleiche Behandlung von Tarifverträgen und kirchlichen AVR im Bereich der Entgelttransparenz überwunden.

Andererseits befreit die Richtlinie spiegelbildlich Kirche und Caritas nicht von den zunehmenden bürokratischen Aufgaben, wie beispielsweise den ausufernden Berichts- und Bewertungspflichten nach Artikel 9 und 10 der Richtlinie. Hier wäre eine Privilegierung tarif- oder AVR-gebundener Arbeit- und Dienstgeber wünschenswert gewesen. Das hätte uns viel Aufwand erspart.

Dieses Statement ist am 21.01.2025 auch in der Wohlfahrt intern erschienen.

Ihr Ansprechpartner

Marcel Bieniek
Geschäftsführer

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
0761 200-792
info@caritas-dienstgeber.de
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Statement

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