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Engpass in Sicht

Statement 01/2022 von Norbert Altmann: Die Tarifbindung in der Pflege sorgt für nötigen Wettbewerb, doch die höhere Vergütung könnte zu Verteilungskämpfen führen.

Freiburg / Paderborn. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sieht ab September 2022 eine Bezahlung von Pflege- und Betreuungskräften nach dem in Tarifvertragen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen üblichen Entgeltniveau vor. Dadurch entsteht der von den Caritas-Dienstgebern schon immer in der Diskussion geforderte Wettbewerb der gesamten Arbeitsbedingungen. Die Neuregelung steigert die Attraktivität tariflicher Regelungen und sorgt dafür, dass für eine grobe Zahl von Beschäftigten Arbeitsbedingungen etabliert werden, die zum Beispiel mehrere Vergütungsstufen, Sonderzahlungen und Zuschläge garantieren. Das ist deutlich mehr als die Mindestvergütung samt überschaubarem Urlaubsgeld im Tarifvertrag Altenpflege. Dieser sollte 2021 nach dem Willen der Vertragsparteien für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Ebenfalls zu begrüßen ist, dass das Gesetz kirchliche Arbeitsrechtsregelungen als gleichwertig mit Tarifverträgen anerkennt. Dies bestätigt, dass kirchliche Tarifwerke wie die AVR Caritas schon heute attraktive Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Pflege sichern und eine hohe Tarifbindung garantieren. Das ist auch eine Bestätigung des Dritten Wegs als zukunftsfähiges Modell zur Aushandlung von Arbeitsbedingungen.

Doch die Neuregelung durch das GVWG lässt Fragen zur Refinanzierung offen. Die höhere Bezahlung der Beschäftigten in Pflege und Betreuung führt zu höheren Kosten für die Pflegeversicherung, die aktuell noch nicht durch entsprechend höhere Einnahmen gedeckt sind. Dies darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten in anderen Teilbereichen der Pflege ausgetragen werden, welche die Regelung nicht explizit erfasst. Es wäre fatal, wenn etwa die Löhne in der Hauswirtschaft aufgrund mangelnder Refinanzierung unter Druck geraten würden. Auch die Refinanzierung der Löhne dieser Beschäftigten muss weiterhin gesichert sein und im Blick bleiben. Nur so können wir die Tarifbindung und die Attraktivität von Arbeitsbedingungen im gesamten Gesundheits- und Pflegesektor sichern und erhöhen.

Ausgaben der Pflegekassen steigen

Eine Kernfrage ist vor diesem Hintergrund, ob die Einnahmen der Pflegeversicherung analog zu ihren Ausgaben steigen. Dies scheint bisher noch nicht abschließend geklärt. Auf der Ausgabenseite führen verschiedene Faktoren zu einem höheren finanziellen Aufwand der Pflegekassen. So steigt schon seit vielen Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen, und auch die von der Pflegeversicherung übernommenen Pflegesätze werden immer wieder angehoben. Neu hinzugekommen ist nun durch das GVWG die Begrenzung der Eigenanteile, was die ohnehin schon angespannte finanzielle Situation der Pflegeversicherung weiter verschärft. Die Einnahmenseite der Pflegeversicherung und damit die auskömmliche Finanzierung höherer Kosten wurde bisher hingegen nicht ausreichend in den Blick genommen. Ob der im GVWG bereits zugesagte Zuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt und die Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte ausreichen werden, um die Mehrausgaben zu decken, ist fraglich und bleibt abzuwarten.

Sollten die finanziellen Mittel der Pflegeversicherung trotz Zuschuss und erhöhtem Beitragszuschlag nicht ausreichen, müssen weitere Maßnahmen unternommen werden, um die Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen. Dafür müssten entweder die Ausgaben gesenkt werden; das dürfte jedoch angesichts steigender Preise und der politisch gewollten höheren Entlohnung von Beschäftigten in der Pflege schwierig sein. Oder es müssten die Einnahmen weiter erhöht werden. Hier kommt neben der Erhöhung des Bundeszuschusses letztlich nur die Steigerung der Beitragseinnahmen in Frage, etwa durch die Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung. In jedem Fall ist es wichtig, dass die neue Bundesregierung dort ansetzt, wo ihre Vorgängerin aufgehört hat, und die Reform der Pflegeversicherung im Sinne der bereits getätigten Schritte weiter vorantreibt.

Dieses Statement ist auch erschienen in Wohlfahrt intern 03/2022.

Ihr Ansprechpartner

Norbert Altmann
Sprecher der Dienstgeberseite

0761 200-792
sprecher@caritas-dienstgeber.de
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