Altmann in die Fünfte Pflegekommission berufen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite, auf Vorschlag der Dienstgeberseite zum ordentlichen Mitglied der Fünften Pflegekommission ernannt. Sie wird nach § 12 AEntG erstmals als „ständige Kommission“ für die Dauer von fünf Jahren tätig sein.
Die Fünfte Pflegekommission nimmt bereits am 17.12.2021 mit ihrer konstituierenden Sitzung die Arbeit auf. Der Pflegekommission gehören insgesamt acht Arbeit- und Dienstgeber und Arbeit- und Dienstnehmer der Pflegebranche an.
Die Aufgabe ist es, Empfehlungen zur Festsetzung von Arbeitsbedingungen nach § 5 Nr. 1 und 2 AEntG in der Pflegebranche zu beschließen. Der derzeitige Pflegemindestlohn wird auf Grundlage der Empfehlungen der Vierten Pflege-kommission zum 01.04.2022 auf 12,55 Euro für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung steigen. Zum gleichen Zeitpunkt steigt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte mit mindestens 1jähriger Ausbildung auf 13,20 Euro und der Mindestlohn für Pflegefachkräfte mit mindestens 3jähriger Ausbildung auf 15,40 Euro. Die Fünfte Pflegekommission berät nun die Mindestlöhne für die Zeit danach.
Werner Negwer, Mitglied im Leitungsausschuss der Dienstgeberseite, wurde zum stellvertretenden Mitglied berufen.
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