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Corona-Einmalzahlung für die Caritas beschlossen

PM 09/2020 Einmalzahlung zwischen 225 und 600 Euro nach Vergütungshöhe gestaffelt

Freiburg. Die Arbeitsrechtliche Kommission des DCV e.V. hat in ihrer heutigen Sitzung eine Corona-Einmalzahlung beschlossen. Die Mitarbeitenden erhalten diese Einmalzahlung spätestens mit der Vergütung des Monats Juni 2021.

„Ganz wichtig dabei: Der heutige Abschluss ist ein wichtiges Signal an die Mitarbeitenden in der Caritas, da es derzeit noch zu keiner Einigung in den Tarifgesprächen gekommen ist“, so Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite. „Wir sehen die Einmalzahlung als Ausgleich in einem ungewöhnlichen Jahr voller Belastungen.“

Der große Teil der Tarifrunde für die über 600.000 Mitarbeitenden in der Caritas steht noch aus. „Wir müssen zügig die Gespräche über Entgelterhöhungen, die bessere Vergütung von Pflegekräften sowie weitere Regelungen von Zulagen anderer Beschäftigtengruppen und vor allem zukunftsfähigere Tarifstrukturen fortsetzen. Alle Mitarbeitenden sollen besser vergütet werden!“, so Altmann.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. 

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
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Pressemitteilung

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