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Caritas-Dienstgeber legen attraktives Gesamtpaket zur Tarifrunde vor

PM 07/2020 Caritasspezifische Regelungen voranbringen / Einmalzahlung / Entgelterhöhungen um 1,4 % in 2021 und 1,8 % in 2022 für alle Mitarbeiter / Verbesserungen insb. für die Pflege

Freiburg. Die Dienstgeberseite unterbreitet im Vorfeld der heutigen Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission für die über 600.000 Mitarbeitenden in der Caritas ein attraktives Angebot. Die Eckpunkte des Gesamtpaketes im Einzelnen:

  • Lineare Erhöhungen: zum 01.04.2021 um 1,4 Prozent und zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent.
  • Auszubildende sollen in 2021 und 2022 monatlich jeweils 25 Euro mehr Ausbildungsvergütung erhalten.
  • Alle Beschäftigten in der Pflege sowie im Sozial- und Erziehungsdienst sollen eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro erhalten. Abweichend hiervon sollen die obersten vier Vergütungsgruppen in der Verwaltung eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Auszubildende erhalten 225 Euro.
  • Mit der Einführung einer neuen Jahresleistung, die grundsätzlich einem vollen 13. Monatsgehalt entspricht, entfällt das Leistungsentgelt / die Sozialkomponente. Die Auszahlung erfolgt im Juli und Dezember. Abweichungen können per Dienstvereinbarung geregelt werden.
  • Regelung für Beschäftigte in IT-Berufen.
  • Einrichtung eines Ausschusses „Neuregelung der Arbeitszeit in den AVR“ mit dem Ziel, bis Juni nächsten Jahres einen Regelungsvorschlag zu entwickeln sowie weitere Regelungen zur Arbeitszeit.
  • Zukünftig soll Anlage 14 I. AVR allein abweichende Regelungen für den übergesetzlichen (tariflichen) Erholungsurlaub beinhalten. Der Umfang des Urlaubsanspruchs bleibt, bezogen auf das Kalenderjahr, unverändert bei 30 (20 + 10) Urlaubstagen, bei geänderter Ausgestaltung im Einzelnen.
  • Beschäftigte in der Pflege sollen ab 01.03.2021 eine einheitliche monatliche Pflegezulage in Höhe von 150 Euro erhalten. Diese steigt zum 01.03.2022 auf 200 Euro.
  • Die Zulage für den regelmäßigen Einsatz in Wechselschichten wird von 105 Euro auf 155 Euro erhöht.
  • Schließlich wird die Intensivzulage auf 100 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt.
  • Für die Beschäftigten in der Jugend- und Behindertenhilfe wird eine Erhöhung der Heimzulage auf 100 Euro angeboten. 
  • Erhöhung des Samstagszuschlags in Anlage 6a AVR auf 20 v.H.
  • Verlängerung der Regelung zur Altersteilzeit bis zum 30.06.2023 und (Wieder-)Einführung einer Wartezeit von fünf Jahren.
  • Zudem wird mit der Möglichkeit zur Barlohnumwandlung zukünftig auch in den AVR eine rechtssichere Option zur Finanzierung von Fahrrädern und eBikes aus dem Bruttolohn angeboten.

„Unser Anliegen ist in dieser Tarifrunde, insbesondere für unsere Einrichtungen und Dienste klarere, einfachere und verständlichere Regelungen in den AVR zu erreichen und unseren Caritas-Tarif attraktiv, zukunftsfähig und nebenbei gerichtsfest auszugestalten“, so Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite. Aus dem Blick geraten darf jedoch nicht, vor welche schwierigen wirtschaftlichen Herausforderungen unsere Einrichtungen und Dienste in den nächsten beiden Jahren gestellt sind. Dazu benötigt es einen Abschluss mit Augenmaß.

„Um einen Abschluss noch in diesem Jahr zu erreichen, bietet die Dienstgeberseite ab sofort tägliche Verhandlungen mit der Mitarbeiterseite bis zur nächsten Sitzung der Bundeskommission am 10. Dezember 2020 an“, so Altmann.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. 

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
LinkedIn

Pressemitteilung

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