Caritas-Dienstgeber legen Angebot zur Tarifrunde Ärzte vor
Freiburg/Berlin. Die Caritas-Dienstgeber haben ein attraktives Angebot zur anstehenden Tarifrunde für das ärztliche Personal in Caritas-Kliniken in die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) eingebracht. Das Angebot sieht unter anderem eine Einmalzahlung für das Jahr 2022 in Höhe von 2.000 Euro vor. Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite: „Wir hoffen, dass die Verhandlungen mit der Mitarbeiterseite der AK nun bald beginnen können. Wir fordern die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterseite dringend auf, an den Verhandlungstisch zu kommen.“
Neben der Einmalzahlung, die bezogen auf die Grundvergütung der Ärztinnen und Ärzte bei Caritas einen Umfang von 1,8 bis 3,5 Prozent hat, enthält das Angebot auch lineare Erhöhungen ab dem 1. Januar 2023 und 1. Januar 2024. Für 2022 entspricht das angebotene Gehaltsplus dem, was auch andere Beschäftigte – zum Beispiel im Pflegedienst – erhalten.
Ein weiteres wichtiges Ziel der Caritas-Dienstgeber ist eine rasche Verlängerung der bis 31. März 2022 befristeten Regelung für kleine Fachabteilungen, die unter anderem zusätzliche Bereitschaftsdienste ermöglicht. „Unsere Häuser brauchen weiterhin diese bewährte Regelung, um den Bereitschaftsdienst auch in kleinen Abteilungen organisieren zu können“, so Norbert Altmann. Beide Seiten der Arbeitsrechtlichen Kommission haben Umfragen durchgeführt, in denen die Caritas-Krankenhäuser die Regelung mehrheitlich positiv bewertet haben.
„Die Situation, in der sich unsere Krankenhäuser befinden, ist nach wie vor schwierig. Gerade deshalb brauchen wir in der anstehenden Tarifrunde eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um zumindest eine gewisse Planungssicherheit zu haben“, ergänzt Norbert Altmann.
Über die Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.
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