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Caritas-Dienstgeber begrüßen die Einberufung der Pflegekommission

PM 06/2021 Die Arbeit in der Fünften Pflegekommission kann nun endlich beginnen. – Die Zeit drängt!

Freiburg/Paderborn. Die Caritas-Dienstgeber begrüßen die Einberufung der Fünften Pflegekommission, die als ständiges Gremium arbeiten wird. Die verbleibende Zeit bis zum Auslaufen der Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche am 30. April 2022 muss intensiv genutzt werden, um die Mindestbedingungen attraktiv weiterzuentwickeln.

Die Caritas-Dienstgeber drängen darauf, dass mit der konstituierenden Sitzung der Fünften Pflegekommission am 17. Dezember 2021 der Grund für ein engagiertes Zusammenwirken aller beteiligten Akteure gelegt wird. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen uns angesichts des enormen Zeitdrucks eine konstruktive und lösungsorientierte Arbeitsweise“, so Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite.

Durch die bisherigen vier Pflegekommissionen sind die Mindestentgelte für Pflegehelfer(innen) seit 2010 kontinuierlich und im Vergleich zu den sonstigen Tarifentgelten überproportional gestiegen. Seit dem 1. September 2021 gilt für Pflegehelfer(innen) in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro pro Stunde und erstmals ein Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde für Fachkräfte im Bereich der Altenpflege. Dies wirkt sich auch auf die sonstigen Pflege-löhne aus, wie die weiterhin dynamische Entwicklung der Medianentgelte in der Altenhilfe zeigt.

Die Fünfte Pflegekommission muss nun im Rahmen ihrer Kompetenzen neben der Fortschreibung der aktuell festgelegten Mindestlöhne zwingend auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Blick nehmen. “In der letzten Pflegekommission haben wir die Angleichung der Mindestlöhne in Ost und West beschlossen und neue Mindestlöhne unter anderem auch für Pflegefachkräfte festgelegt. Jetzt müssen wir uns intensiv um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte kümmern“, betont Norbert Altmann.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Ver-tretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.

Ihre Ansprechpartnerin

Sylvia Lutz-Munder
Kommunikationsreferentin

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
0761 200 787
presse@caritas-dienstgeber.de
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