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Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 08.10.2026

Auf der diesjährigen Herbstsitzung der Bundeskommission (BK) am 8. Oktober 2026 in Fulda wurde unter anderem über die Tarifrunde 2025 Teil 3 sowie über eine Überforderungsregelung im Hinblick auf die AVR Caritas 2027 beraten.

Tarifrunde 2025 Teil 3 und Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss hat der Bundeskommission einen Vermittlungsvorschlag in Sachen Tarifrunde Teil 3 zur Entscheidung vorgelegt. Der Vorschlag hat in der Bundeskommission nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Daraufhin ist von der Mitarbeiterseite der erweiterte Vermittlungsausschuss (Vermittlungsverfahren zweite Stufe) angerufen worden.

Überforderungsregelung AVR Caritas 2027

Die Dienstgeberseite hat vor dem Hintergrund der finanziell überaus herausfordernden Rahmenbedingungen der Dienste und Einrichtungen – u.a. resultierend aus den aktuellen Reformen der sozialen Sicherungssysteme – eine Überforderungsregelung für die AVR Caritas 2027 als Antrag in die Kommission eingebracht. Ziel ist es, den Dienstgebern die Möglichkeit zu geben, die Kostenbelastung durch die AVR Caritas 2027 insbesondere durch Streckung der individuellen Umstellungsgewinne auf mehrere Jahre zu verteilen. Der Vorschlag hat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist von der Dienstgeberseite in der Folge an den Vermittlungsausschuss verwiesen worden. Zuvor tagt jedoch auf Antrag der Mitarbeiterseite der Ältestenrat. Dieser ist dienstgeberseitig mit Susanne Minten und Hans-Josef Haasbach besetzt. 

Antrag zur Kompetenzübertragung auf die RK Bayern

Der Freistaat Bayern hatte sich gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) dafür eingesetzt, im TV-L die Entgeltordnung für Heilpädagogische Unterrichtshilfen (HPU) und Heilpädagogische Förderlehrer (HFL) anzupassen. Für beide Gruppen sollte eine verbesserte Eingruppierung erreicht werden. Nachdem das kurzfristig nicht geschehen war, hat das bayerische Staatsministerium der Finanzen für diese Berufsgruppen ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 eine monatliche Zulage in Höhe von 100 Euro auf den Weg gebracht und damit zugleich die Grundlage einer Refinanzierung dieser Zulage geschaffen.

Mit ihrem Antrag auf Kompetenzübertragung wollte die RK Bayern die Möglichkeit bekommen, die entsprechende Zulage zu tarifieren. Die Kompetenzübertragung sollte bis zum 31. Dezember 2028 befristet sein. Der Antrag erhielt die erforderliche Mehrheit.

Besetzung von Ausschüssen

Die Ausschüsse der Bundeskommission wurden dienstgeberseitig wie folgt besetzt:
Ausschuss Sozial- und Erziehungsdienst (SuE): Elke Gundel, Dietmar Motzet, Werner Negwer, Gabriele Stark-Angermeier, Martin Riegraf (Stellvertreter), Michael Müller (Stellvertreter), Cornelia Dresler (Sachverständige)
Ausschuss Altersversorgung: Andreas Franken, Dirk Hucko, Werner Negwer, Jan-Wout Vrieze, Hans-Josef Haasbach (Stellvertreter)
Ausschuss Auszubildende: Gundekar Fürsich, Harald Klippel, Martin Riegraf, Stefan Schmidberger, Marius Lütjann (Stellvertreter), Stephan Dümler (Sachverständiger)

Bericht aus der BK

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