Ältestenrat: Überforderungsregelung AVR Caritas 2027
Hintergrund
Die Dienstgeberseite hat im Zusammenhang mit den finanziell überaus herausfordernden Rahmenbedingungen der Dienste und Einrichtungen – u.a. resultierend aus den aktuellen Reformen der sozialen Sicherungssysteme – am 8. Oktober 2026 eine Überforderungsregelung für die AVR Caritas 2027 als Antrag in die Bundeskommission eingebracht. Ziel ist es, den Dienstgebern die Möglichkeit zu geben, die Kostenbelastung durch die AVR Caritas 2027 insbesondere durch Streckung der individuellen Umstellungsgewinne auf mehrere Jahre zu verteilen. Der Vorschlag hat bei der genannten Sitzung der Bundeskommission nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
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