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Attraktive Entlohnung in der Pflege – für uns eine Selbstverständlichkeit!

Seit 2009 setzt sich die Dienstgeberseite in der Pflegekommission für attraktive Pflegemindestlöhne ein – und wird dies auch in Zukunft tun. 

Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DGS) ist in der Pflegekommission mit einem ständigen Mitglied vertreten. Darüber hinaus bringt sie sich aktiv in den Evaluationsprozess zu den gesetzlichen Regelungen zur tariforientierten Entlohnung in der Pflege ein – insbesondere mit dem Ziel, die Dienste und Einrichtungen der Caritas zu entlasten.

Der Pflegemindestlohn und seine Bedeutung...

Die Pflegekommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelt im Turnus von rund drei Jahren Empfehlungen zu Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege. Aktuell gilt die Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV), die im Jahr 2023 beschlossen und zum 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt wurde.

Die aktuelle Verordnung enthält bundesweit einheitliche Mindestlöhne – ohne Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland – sowie gestaffelte Mindestlöhne für drei Qualifikationsgruppen in der Pflege. Für die DGS war die Abschaffung der Ost-West-Differenzierung ein zentrales Anliegen. Ziel war und ist es, auch in nicht tarifgebundenen Einrichtungen attraktive Entlohnungsstandards zu sichern.

Mit der neuen Verordnung wurde der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte im Jahr 2024 erstmals über die Marke von 15 Euro angehoben, der Mindestlohn für Pflegefachkräfte liegt seit Juli 2025 erstmals über 20 Euro.

... in Zeiten der tariflichen Entlohnung in der Pflege

Seit 2022 gelten gesetzliche Vorgaben zur tariforientierten Entlohnung in der Pflege, was allen Beschäftigten in nicht tarif- und nicht AVR-gebundenen Pflegeeinrichtungen zugutekommt. Insbesondere Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Einrichtungen, die die AVR Caritas anwenden, profitieren aufgrund der neuen Regelungen von einem Großteil der Entlohnungsbestandteile der AVR Caritas. Aber auch in Einrichtungen, in denen das regional übliche Entlohnungsniveau gezahlt wird, profitieren die Beschäftigten von den AVR Caritas, denn diese fließen in die Berechnung dieser Löhne ein.

Gleichwohl bleibt der Mindestlohn eine wichtige Untergrenze – insbesondere für Einrichtungen, die sich an der regional üblichen Vergütung orientieren und innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens davon abweichen wollen. In der Pflegekommission wird die DGS künftig durch Werner Negwer vertreten sein.

Tarifliche Entlohnung zukunftsfest gestalten

Aus Sicht der DGS ist die tariforientierte Entlohnung ein Meilenstein. Vor allem auch im Hinblick darauf, dass die gesetzlichen Regelungen die Gleichwertigkeit kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien wie die AVR Caritas mit Tarifvertragen anerkennen.  

Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des neuen Systems ist allerdings, dass tarif- und AVR-gebundene Einrichtungen jährlich umfangreiche Meldungen zu ihren Entlohnungsstrukturen abgeben. Diese Daten bilden die Grundlage für die Berechnung der regional üblichen Vergütungen – und verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, auch für Caritas-Einrichtungen. Am gesetzlich vorgesehenen Evaluierungsprozess ist die DGS von Beginn an aktiv beteiligt – zunächst vertreten durch Norbert Altmann, inzwischen durch Johannes Brumm. Sie  hat mehrere Reformvorschläge eingebracht.

Zentrales Anliegen der DGS ist es, Caritas-Einrichtungen von den jährlich wiederkehrenden Meldepflichten zu entlasten. Vorgeschlagen wurden verschiedene Modelle, die auf eine datenbezogene Entlastung der Einrichtungen abzielen: Die melderelevanten Daten sollen künftig von den Dienstgeber- bzw. Arbeitgeberverbänden aufbereitet und gebündelt an die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband übermittelt werden. Diese ist für die Berechnung der regional üblichen Entlohnungshöhen zuständig.

So ließe sich die jährliche Datenerhebung effizienter gestalten – ohne tarif- oder AVR-gebundene Einrichtungen unverhältnismäßig zu belasten. Die DGS wird sich weiterhin intensiv für diese Reform einsetzen.

 

 

Politische Interessenvertretung 2022-2025
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