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RK Bayern: Eine von konstruktiver, interessens­orientierter Zusammenarbeit geprägte Amtszeit

Die Amtsperiode 2022-2025 in der Regionalkommission Bayern

Schwerpunkt: Landesspezifische Ausbildungsgänge

Die Umsetzung von Beschlüssen der Bundeskommission insbesondere zu Tarifrunden erforderlichen Festsetzungen sind der übliche Arbeitsbereich auch der Regionalkommission Bayerm (RK Bayern). Allerdings haben sich Beschlüsse zur Regelung von landesspezifischen Ausbildungsgängen und teilweise auch der Eingruppierung von so ausgebildeten Mitarbeitenden zu einem Arbeitsschwerpunkt der RK Bayern entwickelt. Der Freistaat Bayern reagiert auf den Fachkräftemangel – wie teilweise andere Bundesländer auch – mit der Entwicklung von neuen, verkürzten fachschulischen oder berufsfachschulischen Ausbildungen. Diese enthalten zudem eine weitergehende Einbindung von über reine Praktika hinausgehenden Praxisanteilen bei Trägern, auch der Caritas: traditionell als Berufspraktikum am Ende der Ausbildung oder zunehmend als praxisintegrierte, vergütete Ausbildung. Zudem werden entsprechende Ausbildungen im Freistaat Bayern nicht unmittelbar mit Ausbildungsverordnung, sondern zunächst als regelmäßig fünfjähriger Schulversuch durchgeführt, was die möglichen Reaktionszeiten der Kommissionen zum Punkt der Vergütung stark reduziert.

„Wenn sich Ausbildungsstrukturen ändern, müssen wir schnell reagieren – dass die RK Bayern dazu in der Lage ist, hat sie in dieser Wahlperiode mehrfach unter Beweis gestellt.“

Stefan Schmidberger
DGS-Vorsitzender RK Bayern

Regelungen zur „Pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“

In der Folge wurden aus der RK Bayern mehrere Anträge zur Kompetenzübertragung gestellt und entsprechende Regelungen, zum Teil nach Ausschussarbeit, beschlossen. Ein Beispiel ist die Fachschulausbildung (in Bayern zudem an der Fachakademie) der sogenannten „Pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ – eingeführt als Reaktion auf den gesetzlichen Anspruch auf ganztätige schulische Betreuung. Hier war das Berufspraktikum zu regeln. Die Ausbildung und vor allem der Tätigkeitsbereich ähnelt dem der Erzieherin. Deshalb wurde auch wie im staatlichen und dem Bereich des verfasstkirchlichen Arbeitsvertragsrechts der bayerischen Diözesen (ABD) die Eingruppierung durch Beschluss der RK Bayern geregelt.

Bundeseinheitliche Ausbildungsregelungen im föderalen System erschwert

Es ist absehbar, dass gerade der Ausbildungsbereich eines der landesspezifischen Arbeitsfelder der RK Bayern bleiben wird. Zwar wäre eine Regelung auf Ebene der Bundeskommission nicht zuletzt zur Einheitlichkeit der Ausbildungsbedingungen in der Caritas wünschenswert. Es handelt sich bei den sich der dualen Ausbildung annähernden schulischen Ausbildungen aber um einen der letzten, nur durch Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz strukturierten, eigenen Kompetenzbereich der Bundesländer. Dies erschwert, aufgrund der daraus resultierenden Refinanzierungsmöglichkeiten, eine bundeseinheitliche Vergütungsregelung.

Erfolgreiche Kooperation mit Politik und Fachverbänden

Dass auf regionaler Ebene gemeinsam erfolgreich Lösungen gefunden werden, zeigt auch die Tarifierung der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger (HEP). Die Regelung wurde nach einem Fachtag in Kooperation mit dem Kultusministerium, der Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern des Bundesverbands der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und einem eingesetzten RK-Ausschuss beschlossen. Damit hat die RK Bayern nach mehrjährigen Anläufen über gemeinsame politische Lobbyarbeit eine Neustrukturierung der schulischen hin zu einer praxisintegrierten Ausbildung vorangetrieben, die dann auch tarifiert werden konnte.

Entscheidungen in Unterkommissionen nach § 14 AK-Ordnung

Darüber hinaus hatte die RK Bayern drei Verfahren in regional gebildeten Unterkommissionen nach § 14 der AK-Ordnung zu entscheiden. Hier besteht die Besonderheit in einem regelmäßig aus einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung kommenden Antrag auf Erhöhung der tariflichen Entgelte. In weiteren Verfahren wurden aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten begründete kurzlaufende Anpassungen vorgenommen.

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